Arbeitgeber

Salzgitter Zeitung" berichtet in ihrer Ausgabe vom 6. Oktober 2000, dass der frühere stellvertretende Leiter des Schacht-Konrad-Projektes bei der Deutschen Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Endlagern (DBE), Volker Eyssen, derzeit daran gehindert wird, von ihm erkannte Gründe zu benennen, die nach seiner Auffassung zwingend zur Nichtgenehmigung der Endlagerprojekte Schacht Konrad und Gorleben führen würden.

Eyssens Anwälte erklären lt. dem Pressebericht, dass Eyssen diese Gründe aber derzeit niemand verraten dürfe, weil ihm sonst Schadensersatzforderungen in Millionen- oder sogar Milliardenhöhe durch seinen früheren Arbeitgeber, der DBE, drohen würden. Zu der Reaktion des Niedersächsischen Umweltministeriums berichtet die „SZ": „Nachdem Eyssen sich Dr. Hans-Georg Babke, in der Propstei Salzgitter-Bad für das Endlager Konrad zuständig, im Vertrauen auf dessen Schweigepflicht offenbart hat und jener die Fakten von einer darauf spezialisierten Rechtsanwältin bewerten ließ, ist nun auch Landesbischof Christian Krause aktiv geworden.

Am 26. Juli schickte der Bischof einen persönlichen Brief an Jüttner. Der Minister möge doch, bat Krause, Eyssen ein Schreiben zukommen lassen, das geeignet ist, die DBE von Schadensersatzforderungen Abstand nehmen zu lassen. Doch alles, was Eyssen Ende September bekam, ist der Brief eines Ministeriumsmitarbeiters, der ihn auffordert, etwaige Sachinformationen, die möglicherweise der Planfeststellungsbehörde bisher nicht bekannt sein könnten, vor Abschluss des Verfahrens bis zum 15. Oktober 2000 zur Kenntnis zu geben. Weiter heißt es in dem Schreiben: Sollte die Offenlegung der Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen der vorhergehenden Zustimmung Ihres ehemaligen Arbeitgebers oder Dritter bedürfen, bitte ich Sie, entsprechende Vorklärungen in eigener Verantwortung vorzunehmen. Mehr kann man einfach nicht machen als Planfeststellungsbehörde, sagt Jüttner-Sprecherin Jutta KremerHeye."

Dieser Bericht hat in der betroffenen Region erhebliche Zweifel daran geweckt bzw. verstärkt, dass in diesem Genehmigungsverfahren tatsächlich allen Sicherheitsfragen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Genauigkeit nachgegangen wird. Da die Frage nicht geklärt werden kann, ob die von Herrn Eyssen behaupteten zwingenden Gründe für die Nichtgenehmigung von Schacht Konrad zutreffend sind, sind deren Offenlegung und gründliche Prüfung erforderlich.

Da die DBE im Auftrag der antragstellenden Bundesregierung handelt und es sich um eine bundeseigene Gesellschaft handelt, hat die Bundesregierung ausreichend direkte Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten, um die Aussagemöglichkeit für Herrn Eyssen zu schaffen. Das Umweltministerium ist wiederum als Genehmigungsbehörde verpflichtet, allen Fragen nachzugehen, die Zweifel an einer Genehmigungsfähigkeit von Schacht Konrad begründen könnten. Gegenüber dem antragstellenden Bund hat das Land die Möglichkeit, ihn zur Mitwirkung an diesen Überprüfungen zu veranlassen. Dazu gehört auch, dass direkte und indirekte Mitarbeiter des Bundes zur Offenlegung von Erkenntnissen veranlasst werden, die einer möglichen Genehmigung entgegenstehen. Da Herr Eyssen zu dieser Aussage bereit ist, fehlt es derzeit nur an der Zustimmung des Bundes und seiner Beauftragten.

Sollte die Bundesregierung oder sollten die untergeordneten Bundesbehörden und deren beauftragte Unternehmen dies weiter verweigern, dann ist das Umweltministerium in Hannover durch den Antragsteller offensichtlich an einer weiteren Bearbeitung des Genehmigungsantrages gehindert. Ein Abbruch oder zumindest eine Unterbrechung des Planfeststellungsverfahrens wäre die zwingende Folge.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Schritte will sie einleiten, um die vollständige Einbeziehung der von Herrn Eyssen behaupteten Erkenntnisse in das Planfeststellungsverfahren zu ermöglichen?

2. Was hat das Umweltministerium gegenüber dem Antragsteller im Konrad-Verfahren unternommen, um diesen zu veranlassen, Herrn Eyssen eine unzensierte und freie Aussagemöglichkeit gegenüber der Plangenehmigungsbehörde zu ermöglichen?

3. Ist die Landesregierung bereit, die Arbeiten im Planfeststellungsverfahren abzubrechen oder zumindest so lange ruhen zu lassen, bis Herrn Eyssen die Aussagemöglichkeit gegenüber dem Umweltministerium eingeräumt wurde?

2. Abgeordneter Golibrzuch (GRÜNE) Kulturvertrag des Landes mit der Stadt Hannover

Mit dem Kulturvertrag hatte sich Niedersachsen als wichtigste Maßnahme verpflichtet, die Oper, das Schauspielhaus und das Theater am Ballhof in die Regie des Landes zu übernehmen. Für diese Betriebe der Staatstheater GmbH muss das Land seitdem in voller Höhe das jährliche Defizit von knapp 90 Mio. DM abdecken. Auch Investitionen wie die fast 88,6 Mio. DM teure Erneuerung der Bühnentechnik im Opernhaus wurden übernommen.

Im Gegenzug musste sich die Landeshauptstadt bereit erklären, eine jährliche Ausgleichszahlung von 5 Mio. DM als eigene Interessenquote an das Land abzuführen. 1998 wurde dann ein erster Vorstoß unternommen, um sich seitens der Stadt auch von dieser Last zu befreien. Die Regierung hatte bereits eingewilligt, doch dann unterband der damalige SPD-Landtagsfraktionschef und heutige Ministerpräsident Sigmar Gabriel diese Absprache.

Gabriel wies seinerzeit darauf hin, dass die Förderung des Staatstheaters einen „stolzen Betrag" darstelle, „dessen Erhöhung schon sehr gut begründet werden muss". Auch vor dem Hintergrund der enormen Finanzleistungen aus anderen Regionen des Landes für die EXPO in Hannover, so Gabriel damals, sei es „niemandem zu erklären, wenn einerseits in Hannover zusätzliche Finanzmittel für die Staatstheater zur Verfügung gestellt würden und gleichzeitig in anderen Städten das Land seine Kulturförderung absenkte". Zwischenzeitlich hat man sich jedoch in Regierungskreisen eines anderen besonnen. Im Haushaltsplan findet sich im Kleingedruckten ein Hinweis, wonach das Land bereit sei, auf die jährliche Einnahme von 5 Mio. DM zu verzichten, wenn die Landeshauptstadt im Rahmen der Nachnutzung des EXPO-Geländes dort „in Abstimmung mit dem Land" eine Medienberufsschule errichte.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise glaubt sie mit der geplanten Medienberufsschule eine überregionale Wirkung zu erzielen, die eine finanzielle Beteiligung des Landes rechtfertigen könnte?

2. Wie begründet sie die Verknüpfung des sogenannten Kulturvertrages mit der Errichtung einer Medienberufsschule auf dem EXPO-Gelände?

3. Wie beurteilt sie die Auffassung, wonach es eine Ungleichbehandlung bedeuten würde, der Landeshauptstadt Hannover jeden Eigenbeitrag zur Finanzierung des Staatstheaters zu erlassen, während Braunschweig und Oldenburg für ihre Staatstheater jährlich 20 bis 30 Millionen DM aufbringen müssen?