Studiengang

Grundschule" eingesetzt sind und eine höhere Unterrichtsverpflichtung als 26 Stunden haben. Zum Schuljahresbeginn 1999/2000 waren davon nach Angaben der Landesregierung (34. Plenarsitzung am 7. Oktober 1999) 290 Lehrkräfte mit insgesamt 617 so genannten Überhangstunden betroffen. Diese Überhangstunden können für reguläre Unterrichtszwecke am Vormittag nur in Ausnahmefällen zur Verfügung stehen. Überdies ergibt sich eine „Zweiklassengesellschaft" auf der einen Seite von „Verlässlichen Grundschulen" die ohne eigenes Zutun über so genannte Überhangstunden verfügen, auf der anderen Seite von „Verlässlichen Grundschulen", die ebenfalls ohne eigenes Zutun über diese Überhangstunden nicht verfügen. Dieses Strukturproblem ist bis heute ungelöst.

Darüber hinaus greift die Landesregierung zum statistischen Trick, die so genannten Überhangstunden nicht im „Soll" der Schulen statistisch zu führen, sondern als so genannte Ist-Stunden zu verbuchen, obwohl diese für reguläre Unterrichtszwecke kaum eingesetzt werden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung von mehr als 26 Stunden sind nach den Erhebungen zum Schuljahresbeginn im Schuljahr 2000/2001 an den „Verlässlichen Grundschulen" mit wie vielen „Überhangstunden" tätig?

2. Warum werden diese „Überhangstunden" immer noch als „Ist-Stunden", nicht aber als „Soll-Stunden" geführt, sodass statistisch eine gute Unterrichtsversorgung an den betroffenen Schulen zu verzeichnen ist, obwohl die zur Verfügung stehenden „Überhangstunden" für reguläre Unterrichtszwecke in aller Regel nicht zur Verfügung stehen?

3. Warum hat die Landesregierung diesen seit langem bekannten Strukturfehler der „Verlässlichen Grundschule" immer noch nicht behoben, der zu einer „Zweiklassengesellschaft" an „Verlässlichen Grundschulen" führt, dergestalt, dass die einen „Verlässlichen Grundschulen" ohne eigenes Zutun über zusätzliche Lehrerstunden auf dem Wege von „Überhangstunden" verfügen, die anderen „Verlässlichen Grundschulen" ebenfalls ohne eigenes Zutun diese Stunden nicht zur Verfügung haben?

8. Abgeordnete Frau Vockert (CDU) Schulen ignorieren Schulpflichtverletzungen

Im Rahmen der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage meines Fraktionskollegen Hans-Christian Biallas „Schulschwänzerprogramm der Nürnberger Polizei auch für Niedersachsen?" (Drs. 14/1738) hat die Landesregierung auch auf das aus ihrer Sicht erfolgreiche

Präventionsprojekt der Polizeidirektion Hannover hingewiesen. Ziel ist es, offensichtlich schulschwänzende Jugendliche „mit begangenen Regelverstößen zu konfrontieren, durch sofortige Intervention Einsichten zu wecken und eine Abgleiten in Szene- oder Randgruppen zu verhindern.

... Durch den Beauftragten für Jugendsachen der PIMitte... wird in jedem Falle ein schriftlicher Bericht an die Schule gesandt, in welchem auch um Rückmeldung zu den seitens der Schule getroffenen Maßnahmen gebeten wird.

... Im Rahmen des Teilprojektes Schulschwänzer hat der Beauftragte für Jugendsachen... 194 schriftliche Mitteilungen an Schulen wegen des Verdachts einer Schulpflichtverletzung gefertigt. Darauf erfolgten in 111 Fällen Rückmeldungen (42 schriftliche/69 fernmündliche) seitens der Schulen. Diese reagierten nach eigenen Angaben mit Eintragungen in das Klassenbuch bis hin zu Schulverweisen." Aus dieser Antwort wird aber auch ersichtlich, dass in 83 von 194 Fällen überhaupt keinerlei Rückmeldung seitens der betroffenen Schulen erfolgt ist und diese sich somit der Zusammenarbeit mit der Polizei verweigert haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche niedersächsischen Schulen sind es gewesen, die in den von der Landesregierung genannten 83 Fällen jegliche Rückmeldung an die Polizei unterlassen haben, obwohl an ihren Schulen konkrete Fälle „des Verdachts einer Schulpflichtverletzung" vorliegen?

2. Ist entsprechend die Schulaufsicht des Landes tätig geworden um zu klären, ob die entsprechenden Schulen vor dem Hintergrund eines konkreten „Verdachts einer Schulpflichtverletzung" diesem Verdacht nachgegangen sind und entsprechende Maßnahmen ergriffen haben?

3. Wenn nein, warum nicht?

9. Abgeordnete Frau Mundlos (CDU) Studiengang nach dem European Credit Transfer System

Im UNI INFO der Carl von Ossietzky Universätät Oldenburg, Ausgabe Juli 2000, war in einem Artikel unter der Überschrift „Einzigartiger Studiengang" u. a. zu lesen: „Es können zwei Studienabschlüsse erworben werden: Nach vier Jahren das Fachhochschuldiplom und nach fünf Jahren der Master of Science, der dem Universitätsabschluss entspricht und den Zugang zu einem Promotionsstudium ermöglicht. Darüber hinaus ist der Studiengang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) aufgebaut, was eine europäische Anerkennung der Studienleistungen garantiert."

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lauten die genauen Modalitäten für ECTS für den Studiengang Hörtechnik und Audiologie?

2. Wie viele andere Studiengänge gibt es in Niedersachsen an welchen Standorten, die ihre Studiengänge nach dem ECTS aufgebaut haben, um eine europaweite Anerkennung der Studienleistungen zu garantieren?

3. Wie stellt sich das Verhältnis ausländischer Studenten zu deutschen Studenten in diesen Studiengängen dar?

10. Abgeordneter Althusmann (CDU) Regionalmanagement - alter Wein in neuen Schläuchen

Am 11. September 2000 hat die Niedersächsische Landesregierung einer Vorlage zur Staatsmodernisierung in Niedersachsen zur Bestandsaufnahme der Perspektiven der Mittelinstanz zugestimmt. In den nächsten Monaten soll ein Konzept für eine Behördenstruktur entworfen werden, „die staatliche Aufgaben in Form eines Regionalmanagements wahrnimmt". Am 17. Juli 2000 wurden in der Bezirksregierung Lüneburg 30 Beiträge benannt, „die beispielhaft das bereits im Hause praktizierte Regionalmanagement darstellen". Darunter finden sich unter Punkt 9 als Projekt/Initiative/Aktivität im Rahmen des Regionalmanagements der Bezirksregierung Lüneburg z. B. die „regionale Esskultur Lüneburger Heide" oder aber unter Punkt 14 „Regionalmarkt in Gärten, Parks und Gartenbau im Regierungsbezirk Lüneburg".

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann sie bestätigen, dass die in der Kabinettsvorlage vom 11. September 2000 genutzte Bezeichnung „Region" mit den bisherigen Regierungsbezirken in Niedersachsen übereinstimmt?

2. Seit wann und wo gibt es bereits ein „Regionalmanagement" in Niedersachsen?

3. Was ist neu an dem noch zu entwerfenden Konzept für eine Behördenstruktur, „die staatliche Aufgaben in Form eines Regionalmanagements wahrnimmt"?

11. Abgeordneter Ehlen (CDU) Pferdeland Niedersachsen benachteiligt Reit- und Rennbetriebe

Nach der Einschätzung des Vereins Deutscher Besitzertrainer e. V. herrscht in allen Reit- und Rennbetrieben Deutschlands ein eklatanter Personalnotstand. Die zentrale Arbeitsvermittlung für Pferdeberufe beim Arbeitsamt Verden verzeichnet seit Jahren doppelt so viel offene Stellen wie Bewerber. Ohne Reiter aus Osteuropa seien eine artgerechte Pferdehaltung und ein pferdegemäßes Training nicht möglich.