Hochschule

9. Abgeordneter Hagenah (GRÜNE) Versagt die BAAN-Software im Mahnwesen, oder wird die Umsetzung verschleppt?

Die in vielen Dienststellen des Landes seit etwa einem Jahr installierte BAAN-Software, mit der Kostenbescheide erstellt werden, kann bisher nicht wie vorgesehen dazu genutzt werden, automatisch Mahnbescheide für nicht fristgerecht eingehende Zahlungen zu erstellen. Nach Auskunft der Lieferfirma wurde die Mahnkomponente jedoch geliefert, nur bisher noch nicht in Betrieb genommen.

Durch die vollzogenen Rationalisierungen sind in der Regel keine ausreichenden personellen Ressourcen in den betroffenen Dienststellen mehr vorhanden, um diesen Mangel durch Sichtkontrollen und manuelle Mahnung auszugleichen. Inzwischen droht dadurch Zeitverzug mit entsprechenden finanziellen Verlusten für das Land. Daher ist es notwendig, dem Landtag einen Überblick über die ausstehenden Zahlungen und über die Möglichkeit von Garantieleistungen bzw. von Regressansprüchen gegenüber der Firma BAAN oder/und den für die Implementation Verantwortlichen zu geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kostenbescheide mit welchem Kostenvolumen sind von welchen Dienststellen bereits mit der bisher nicht zum automatischen Mahnwesen fähigen Software erstellt worden?

2. Welchen anteiligen finanziellen Umfang hatten in der Zeit vor der Einführung der Software bei einem vergleichbaren Bescheidvolumen die nur durch Mahnung eintreibbaren Kostenbescheide?

3. Wer sind die Verantwortlichen für die bestehenden Probleme, und welche Garantieleistungen oder ggf. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese Flächen hoheitlich als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet sichergestellt werden. Um in ihrer wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung künftig nicht noch weiter beeinträchtigt zu werden, fordern die Ostfriesischen Inseln, bereits gemeldete EU-Vogelschutzgebiete, die nach der Neufassung des Nationalparkgesetzes innerhalb der Erholungszonen oder aber außerhalb des Nationalparkes liegen, wieder zurückzunehmen. Um ihre Interessen nachhaltig vertreten zu können, haben die Inseln die Beteiligung an dem Ausweisungsverfahren von EUVogelschutzgebieten mehrfach gefordert.

Das Umweltministerium soll erklärt haben, dass die geforderte Beteiligung im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des Nationalparkgesetzes „Niedersächsisches Wattenmeer" am 21. November 2000 im Ausschuss für Umweltfragen im Niedersächsischen Landtag sichergestellt werde. In der oben angeführten Ausschusssitzung hat jedoch der Vorsitzende des Ausschusses ausdrücklich erklärt, dass Gegenstand der Anhörung ausschließlich die in der Tagesordnung aufgeführten Gesetzentwürfe seien, nicht aber das Verfahren zur Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Erwartung der Inseln, dass bereits gemeldete EU-Vogelschutzgebiete, die sich unter Zugrundelegung der Neufassung des Nationalparkgesetzes in den Erholungszonen sowie außerhalb des Nationalparks befinden, wieder zurückgenommen werden?

2. Ist sie bereit, eine Beteiligung der Ostfriesischen Inseln bei der Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten in der Weise sicherzustellen, dass in einem gemeinsamen Gespräch die Belange der Inseln umfassend erörtert und in einer möglichst einvernehmlichen Lösung berücksichtigt werden?

3. Welchen Zeitrahmen wird sie für gemeinsame Gespräche (Frage 2) mit den Inseln zugrunde legen?

11. Abgeordneter Pörtner (CDU) Erneutes Dienstvergehen des Amtsrichters Christian Rost (Amtsgericht Rinteln):

Wann wird die Landesregierung endlich aktiv?

In einem Presseartikel der „Schaumburger Nachrichten" vom 11. November 2000 wird darauf hingewiesen, dass Amtsrichter Christian Rost erneut ein Dienstvergehen zur Last gelegt wird. Der Bückeburger Landgerichtspräsident Gotthard Hustedt habe in einer Einstellungsverfügung zum Ausdruck gebracht, dass Rost „erneut gegen das richterliche Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen habe", wobei der Disziplinarvorgesetzte in diesem Fall an der Wortwahl Rosts in einem Leserbrief Anstoß nimmt, in dem dieser den früheren Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl als „notorischen Rechtsbrecher" und die CDU-Politiker Koch und Schäuble als „Lügner" apostrophiert hatte.

Durch beide Bezeichnungen würden, so der Landgerichtspräsident in seiner Begründung, die benannten Personen „übermäßig abqualifiziert".

In den letzten eineinhalb Jahren hatte der Amtsrichter Rost schon zweimal gegen das richterliche Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen, und in beiden Fällen war ihm vom Disziplinarvorgesetzten ein Dienstvergehen angelastet worden.

Vor dem Hintergrund dieser Sachlage frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele weitere Dienstvergehen kann sich der Amtsrichter Rost in Zukunft noch „erlauben", ohne entsprechende und nachhaltige Sanktionen seitens der Landesregierung befürchten zu müssen?

2. Ist die Landesregierung im obigen Fall dienstrechtlich tätig geworden?

3. Sieht sie nicht eine Gefahr darin, dass durch dauernde Verstöße des Amtsrichters Rost gegen das richterliche Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung das Vertrauen der Bevölkerung im Raum Rinteln/Schaumburg in eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung auf das Ärgste strapaziert wird?

12. Abgeordnete Frau Trost (CDU) Gebühren für Sprachkurse - Folge der Finanznot der Hochschulen

Am 23. November 2000 war Herr Minister Oppermann anlässlich der Einweihung eines neuen Hörsaalgebäudes der Universität in Osnabrück. Die geplante Einweihung fand aufgrund eines Aufmarsches von ca. 200 Studenten nicht statt. Die Studenten protestierten gegen die von der Hochschulleitung eingeführten Gebühren für Sprachkurse.

Die Universität Osnabrück hatte die Gebühren (im Rahmen der operativen Geschäftsführung) erhoben, weil sie die durch die Kürzungen im Haushalt entstandene prekäre Finanzsituation der Hochschule nicht durch weitere Einsparungen auffangen könne und darauf angewiesen sei, weitere Einnahmequellen aufzutun.

In der Diskussion mit den Studierenden sagte Herr Oppermann,

1. dass er die von der Hochschulleitung eingeführten Gebühren für Sprachkurse als nicht gerechtfertigt ansieht,

2. dass er der Hochschule die durch die Gebühren veranschlagten Einnahmen von 100 000 DM zur Verfügung stellen würde unter der Voraussetzung,

­ dass die Hochschule nicht eine ähnliche Gebührenaktion zur Haushaltssanierung einführt,

­ dass sich der AstA der Universität nicht wieder so etwas bieten lasse.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Aus welcher Position im Etat des Ministeriums sollen die 100 000 DM für die Finanzierung der Sprachkurse entnommen werden?