Pacht des so genannten Streubesitzes der Domäne Heidbrink, Landkreis Holzminden

Seit den 1930er Jahren ist eine Fläche von ca. 35 ha der Domäne Heidbrink an die Gemeinde Brevörde verpachtet gewesen, die ihrerseits wiederum diese Flächen unterverpachtet hatte an die damals so genannten kleinen Leute, und dann etwa ab dem Beginn der 60er Jahre, als das Interesse an einer kleinen Landwirtschaft zur Selbstversorgung nachließ, an die verbleibenden Landwirte. Im Zuge des Strukturwandels schrumpfte auch deren Zahl zusammen auf heute noch vier Landwirte, von denen drei Vollerwerbslandwirte sind und einer die Landwirtschaft im Nebenerwerb betreibt.

Nach Ablauf einer Pachtperiode der Gemeinde Brevörde zum 30.09.1996 wurde mit der Gemeinde Brevörde seitens der Domänenkammer bei der Bezirksregierung Hannover kein Pachtvertrag mehr abgeschlossen, sondern die beteiligten Landwirte waren nunmehr Unterpächter des Domänenpächters. Diese Änderung konnte nur den Sinn haben, nach Ablauf des Pachtvertrages des Domänenpächters zum 30.09.2001 die Flächen der Brevörder Landwirte bei der Neuverpachtung der Domäne den Domänenflächen wieder zuzuschlagen und somit die fast 70jährige Abtrennung zu beenden.

Bei einem Besuch des zuständigen Beamten der Bezirksregierung Hannover, Herrn Sielaff, im Herbst 1996 bei den betreffenden Landwirten wurde diese längerfristige Absicht, darauf angesprochen, auch nicht bestritten. Der Besuch diente in erster Linie dem Bemühen, die Betriebe kennen zu lernen, um dann entscheiden zu können, ob es Gründe gab, dem einen oder anderen Betrieb die Flächen zu belassen. Es gab keine Gründe nach Aussagen Herrn Sielaffs damals. Tatsächlich wurden die Pachtflächen dann auch durch den Domänenpächter fristgerecht zum 30.09.2001 gekündigt. Die drei betroffenen Vollerwerbslandwirte haben diese Entscheidung akzeptiert, obwohl in der heutigen angespannten wirtschaftlichen Lage für einen Vollerwerbsbetrieb jeder Hektar wichtig ist. Empört sind allerdings die Landwirte darüber, dass im Nachhinein der Nebenerwerbslandwirt die Zusage seitens der Bezirksregierung bekommen hat, seine Flächen über den 30.09. hinaus weiter bewirtschaften zu können.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Gründe haben zu der unterschiedlichen Behandlung bei der Verpachtung der Domänenflächen geführt?

2. Trifft es zu, dass der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Forsten, Dr. Greifelt, persönlich Druck auf die Bezirksregierung Hannover ausgeübt hat, um dem Nebenerwerbslandwirt eine weitere Verpachtung zu ermöglichen?

3. Wird nunmehr die Landesregierung auch den drei Vollerwerbslandwirten eine Weiterverpachtung ermöglichen?

Die bestehenden Unterpachtverträge für ehemalige Streubesitzflächen der Domäne Heidbrink sind vom Domänenpächter gekündigt worden, da sein Pachtvertrag im Jahr 2001 abläuft. Im Zuge der Neuverpachtung der Domäne sollen die Unterpachtverhältnisse seitens der Bezirksregierung überprüft und neu geordnet werden.

Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1:

Die erforderlichen Prüfungen über eine erneute Unterverpachtung von Flächen an die Haupterwerbslandwirte sind noch nicht abgeschlossen. Vgl. auch Antwort zu 3.

Zu 2: Nein.

Zu 3: Die Landesregierung wird bisherigen Pächtern eine Weiterverpachtung ermöglichen, sofern dies aus wirtschaftlichen, strukturellen oder sozialen Aspekten erforderlich ist.