Berücksichtigung der Ortsumgehung Wunstorf - B 441 Im Rahmen der zusätzlichen Bundesmittel aus UMTS-Zinserlösen

Seit Jahren bemühen sich die Bürgerinnen und Bürger in Wunstorf und Luthe gemeinsam mit der Stadt Wunstorf um den Bau der Ortsumgehung Wunstorf - B 441. Die Stadt Wunstorf hat für einen möglichen Baubeginn bereits erhebliche Vorleistungen erbracht.

Inzwischen ist die Verkehrsbelastung vor allem durch Schwerlastverkehr in den betroffenen Ortschaften aufgrund von Neuansiedlungen von Betrieben erheblich gestiegen. Eine weitere überproportionale Steigerung ist durch die mögliche Ansiedlung einer großen Spedition ebenso zu erwarten wie durch die Umwidmung des EXPO-Parkplatzes zur Gewerbefläche. Besonders die Anwohner sind durch Unfallrisiken sowie Lärm- und Abgasbelastungen betroffen.

In seiner Presseerklärung Nr. 289 hat der Bundesverkehrsminister am 13.10.2000 erklärt, dass die zusätzlichen Bundesmittel aus den UMTS-Zinserlösen im Bundesstraßenbau vorrangig in die Finanzierung von Ortumgehungen fließen sollen. Wörtlich hat der Bundesverkehrsminister festgestellt: „Damit erhöhen wir die Lebensqualität in vielen Städten und Gemeinden und lösen gezielt Engpässe auf Bundesstraßen. Das ist auch ein wichtiger Beitrag für Lärmschutz und Verkehrssicherheit."

Der Bau der Ortsumgehung Wunstorf - B 441 - entspricht damit den vom Bundesverkehrsminister festgelegten Zielen zur Verwendung der zusätzlichen Bundesmittel.

Die SPD-Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrfach vor Ort die Hoffnung geweckt, dass die Ortsumgehung Wunstorf - B 441 - vorzeitig gebaut wird.

Vor Ort besteht jetzt die Befürchtung, dass trotz der genannten Zusagen und der Aussagen des Bundesverkehrsministers die Ortsumgehung Wunstorf - B 441 - nicht im Rahmen der zusätzlichen Bundesmittel berücksichtigt wird und damit der Bau dieser dringend notwendigen Ortsumgehung nur noch geringe Chancen auf eine Realisierung hat.

Die Interessengemeinschaft zur Reduzierung der Unfallrisiken, Lärm- und Abgasbelastungen in Luther Wohngebieten hat im März 2000 dem Wirtschaftsministerium den abschnittweisen Bau der Ortsumgehung vorgeschlagen. Das Wirtschaftsministerium hat darauf geantwortet: „Angesichts der Schwierigkeiten des Bundes, ausreichende Finanzmittel für den Bau neuer Straßenbauprojekte bereitzustellen, ist der Vorschlag der IG zum abschnittweisen Bauen sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung."

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat sie die Ortsumgehung Wunstorf - B 441 - im Rahmen der zusätzlichen Bundesmittel aus UMTS-Zinserlösen bei der Bundesregierung angemeldet?

2. In welchem Unfang hat sie mehr Projekte angemeldet, als zusätzliche Finanzmittel für Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden?

3. Hat sie die Ortsumgehung Wunstorf - B 441 - als vorrangige Priorität vor anderen angemeldeten Projekten dargestellt, wenn nein, warum nicht?

4. Welche einzelnen Zusagen haben Mitglieder der Landesregierung in den letzten Jahren gegenüber der Stadt Wunstorf und öffentlich zum vorzeitigen Bau der Ortsumgehung Wunstorf - B 441 - gemacht?

5. Welche Planungen hat die Landesregierung inzwischen vorbereitet zum abschnittweisen Bau der Ortsumgehung?

6. Welche Realisierungschancen für die Ortsumgehung Wunstorf sieht sie, und bis wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden?

Der Bund finanziert seine großen Straßenbauprojekte derzeit aus zwei Programmen. Dieses sind:

­ das Investitionsprogramm (IP) für die Jahre 1999 bis 2002,

­ das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) für den Zeitraum 2001 bis 2003.

Beim ZIP handelt es sich um zusätzliche Gelder aus den Zinsersparnissen durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen.

Die in beiden Programmen zur Verfügung stehenden Gelder sind zeit- und maßnahmengebunden. Es können somit nur diejenigen Vorhaben gefördert werden, die baureif und damit kurzfristig realisierbar sind. Die Ortsumgehung Wunstorf erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Im Rahmen einer gesamtplanerischen Abwägung überprüft derzeit die Bezirksregierung Hannover den Vorschlag der Verwaltung, die Nordumgehung weiter zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird Anfang des Jahres ein Erörterungstermin stattfinden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Nein, da die zwingende Voraussetzung der Baureife nicht gegeben ist.

Zu 2: Im Rahmen des ZIP sind ausschließlich Projekte, bei denen Baureife vorlag, vom Bund berücksichtigt worden. Darüber hinaus hat es keine Anmeldungen gegeben.

Zu 3: Nein, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Zu 4: Keine, da zunächst Baurecht (unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss) vorliegen muss.

Zu 5: Die Landesregierung kann entsprechende Planungen erst aufnehmen, wenn Baureife gegeben ist.

Zu 6: Da derzeit kein Baurecht vorliegt, sind aktuelle Diskussionen über mögliche Baubeginne Spekulation.