Infrastruktur der Schienenstrecke Stade - Cuxhaven

Die Deutsche Bahn AG plant, den Streckenabschnitt Stade - Himmelpforten zukünftig nur noch eingleisig zu betreiben. Mit der vorhandenen Eingleisigkeit zwischen Himmelpforten und Hechthausen bedeutet dieses nun eine eingleisige Streckenführung auf einer Länge von insgesamt 18 km. Die DB Netz bezeichnet diese eingleisige Streckenführung als „vorübergehende Maßnahme" und nicht als Übergang zur dauernden Eingleisigkeit.

Gegen die Einrichtung der eingleisigen Betriebsführung zwischen Stade und Himmelpforten regt sich in der Region erheblicher Protest.

Da Zugbegegnungsverkehre auf einer Länge von 18 km nicht mehr stattfinden können, sind erhebliche negative Auswirkungen auf den Fahrplan zu befürchten. Insbesondere die Berufspendlerverkehre in den morgendlichen und abendlichen Stunden sind erheblich betroffen. Ebenso engt die geplante Eingleisigkeit auch den Gestaltungsraum für weitere Fahrplangestaltungen ein. Bei nur geringfügigen Verspätungen wird der betriebliche Ablauf auf der Gesamtstrecke zwischen Hamburg und Cuxhaven daher bereits negativ beeinflusst.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Weshalb beabsichtigt die Deutsche Bahn AG die neue eingleisige Streckenführung zwischen Himmelpforten und Hechthausen?

2. Wie beurteilt sie die beabsichtigte eingleisige Streckenführung zwischen Hechthausen und Stade?

3. Ist sie im Vorfeld über diese Maßnahme der DB Netz AG informiert worden und, wenn ja, wie hat sie darauf reagiert?

4. Wie will sie sicherstellen, dass die geplante eingleisige Streckenführung tatsächlich nur eine „vorübergehende Maßnahme" sein wird, und welche Garantien hat die DB Netz AG dem Land Niedersachsen hierzu gegeben?

5. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie, die Deutsche Bahn AG zu veranlassen, die Strecke weiterhin im vorhanden Umfang zu nutzen bzw. die notwendigen Sanierungsarbeiten durchzuführen?

6. Wie beurteilt sie den Umstand, dass im Konzept der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) für 2001 vorgesehen ist, weitere Züge auf dieser Strecke zu bestellen, was mit der geplanten Maßnahme jedoch nicht vereinbar sein dürfte?

7. Wann wird nach ihrer Kenntnis das so genannte strategische Konzept, das die DB AG für weitere erhebliche Investitionen in die Strecke fordert, fertig gestellt werden?

8. Wann wird die Fahrlagenplanung auf der zur Verfügung stehenden Infrastruktur der Strecke, die momentan in Abstimmung mit dem Aufgabenträger LNVG in Bearbeitung befindlich ist, fertig gestellt und bekannt gegeben werden?

9. Was hat die Landesregierung bzw. die LNVG im Vorfeld diesbezüglich unternommen?

Verantwortlich für die Unterhaltung der Schieneninfrastruktur sind allein Bund und DB Netz AG.

Da Verbesserungen im SPNV-Angebot wesentlich von der Qualität der verfügbaren Infrastruktur abhängen, führt das Land seit 1997 Gespräche mit der DB Netz AG zur Sanierung und dem evtl. Ausbau dieser Schienenstrecke. Als Zwischenergebnis bleibt festzuhalten, dass die Schätzungen für den Sanierungsaufwand des Streckenabschnittes Stade Cuxhaven von anfänglich 25 Mio. DM auf inzwischen etwa 95 Mio. DM gestiegen sind.

Im Übrigen bedauert die Landesregierung, dass die DB Netz AG dem Vorschlag des Landes nicht folgen und UMTS-Mittel zur Sanierung dieser Strecke nicht einsetzen will.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Im Abschnitt Stade - Himmelpforten weist das Richtungsgleis Cuxhaven so erhebliche Mängel auf, dass die bereits heute bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h weiter reduziert werden müsste. Zur Vermeidung dieses Geschwindigkeitseinbruches soll nach Aussage der DB Netz AG ab Juni 2001 deshalb der gesamte Verkehr über das heutige Richtungsgleis Stade geführt und die Strecke in diesem Abschnitt „vorübergehend" nur eingleisig betrieben werden.

Zu 2: Die Landesregierung hält die Ausweitung des eingleisigen Betriebs auf der Strecke Stade - Cuxhaven auch als vorübergehende Maßnahme für problematisch, weil sie zu einer Beeinträchtigung des derzeitigen Verkehrsangebotes führen wird. Problematisch ist aus Sicht der Landesregierung aber insbesondere, dass der jetzt geplante längere eingleisige Abschnitt die Fahrplangestaltung derart einschränken würde, dass die konkret geplante Ausweitung des Verkehrsangebotes zwischen Cuxhaven und Hamburg voraussichtlich nicht realisierbar wäre, weil die Fahrplangestaltung auf dieser Strecke bereits heute durch die erheblichen Fahrplanzwänge im Eisenbahnknoten Hamburg bestimmt wird und weil sie künftig zusätzlich mit dem S-Bahn-Betrieb, der von HamburgNeugraben Richtung Stade verlängert werden soll, koordiniert werden muss.

Zu 3: Die Landesregierung ist im Herbst 2000 von der DB Netz AG über die geplante eingleisige Verkehrsführung unterrichtet worden. Die Landesregierung hat in der Folge deutlich gemacht, dass diese Maßnahme der geplanten Ausweitung des Verkehrsangebotes entgegensteht und daher allenfalls vorübergehend vertretbar sei, wenn umgehend Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel ergriffen würden.

Zu 4, 5 und 6: Der Bundesminister für Verkehr hat der damaligen Deutschen Bundesbahn im Jahre 1985 den dauernden Übergang vom zweigleisigen zum eingleisigen Betrieb auf der Teilstrecke Hechthausen - Stade erteilt. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist dem Bundesverkehrsminister und dem Land danach rechtzeitig anzuzeigen.

Von dieser Genehmigung hat die Deutsche Bundesbahn im Oktober 1988 durch die Umstellung des Abschnittes Ostebrücke - Hechthausen vom zwei- auf eingleisigen Betrieb partiell Gebrauch gemacht.

Wie bereits im Vorspann ausgeführt, ist das Land für die Vorhaltung der Infrastruktur weder verantwortlich noch hat es die Möglichkeit, gegen die vom Bundesverkehrsministerium seinerzeit ausgesprochene Genehmigung vorzugehen. Die Landesregierung setzt daher auf die Zusage der DB Netz AG, den Teilabschnitt Stade - Himmelpforten nur vorübergehend eingleisig zu betreiben und wird in den weiteren Gesprächen mit der DB Netz AG zur Sanierung dieser Strecke darauf drängen, dass die Leistungsfähigkeit dieses Schienenweges so wieder hergestellt wird, dass die Voraussetzungen für die vom Land auf dieser Strecke insgesamt angestrebten Angebotsverbesserungen realisiert werden können.

Zu 7: Die Eckpunkte des künftigen Nahverkehrsangebotes sind im SPNV-Konzept für Niedersachsen vom 25.07.1997 dargelegt und der DB Netz AG seit dem bekannt. In diversen Gesprächen haben Landesnahverkehrsgesellschaft und die Landesregierung der DB Netz AG zwischenzeitlich das Betriebsprogramm sowohl mengenmäßig konkretisiert als auch durch exakte Fahrlagenplanungen unterlegt.

Zu 8 und 9: Die Landesnahverkehrsgesellschaft hat über das beauftragte Verkehrsunternehmen, die DB Regio AG, für den Fahrplan 2001/2002 die bisherigen Fahrlagen bei der DB Netz AG angemeldet. Nach einer ersten Bewertung der von DB Netz AG soeben vorgelegten Trassenangebote halten sich die Auswirkungen der geplanten Eingleisigkeit in Grenzen.

Eine endgültige Bewertung kann erst nach weiteren Abstimmungen mit DB Netz im Januar 2001 erfolgen. Eine vorläufige Bekanntgabe des ab Sommer 2001 gültigen Fahrplans erfolgt im Frühjahr.