Ortsumgehung Hasede (Bundesstraße 6)

Schon seit Jahren kämpfen die Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Hasede, durch die die viel befahrene Bundesstraße 6 führt, um eine Ortsumgehung. Immer wieder kommt es in diesem Bereich zu Unfällen. Trauriger Höhepunkt war dabei am 16. Oktober 2000 ein tragischer Verkehrsunfall, bei dem ein zwölfjähriger Junge tödlich verunglückte.

Die Hoffnungen auf einen baldigen Bau der Ortsumgehung Hasede haben durch die letzten Entscheidungen der Bundesregierung wieder einen Dämpfer erlitten. So ist diese wichtige Ortsumgehung Hasede nicht in das am 26.10.2000 beschlossene Programm für den Bau von 125 Ortsumgehungen (Zukunftsinvestitionsprogramm - ZIP) 2001 bis 2003 aufgenommen worden.

Auf Nachfrage hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen erklärt, dass weder die Planungs- noch die Baureife für die Ortsumgehung gegeben ist und diese auch kurzfristig nicht herbeizuführen ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wann ist mit einer Planungsreife für die Ortsumgehung Hasede zu rechnen?

2. Wann ist mit der Baureife der Ortsumgehung Hasede zu rechnen?

3. Was hat die Herstellung von Planungs- und Baureife in den letzten Jahren verhindert, sodass die Ortsumgehung nicht in das Zukunftsinvestitionsprogramm 2001 bis 2003 der Bundesregierung aufgenommen werden konnte?

4. Wie ist die Einschätzung der Landesregierung über einen möglichen Baubeginn für die Ortsumgehung Hasede?

Der Bund konnte die Ortsumgehung Hasede erst bei der Verabschiedung des derzeit gültigen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen in 1993 - durch die Ausweitung des Planungsvolumens und die Verlängerung des Bedarfsplangültigkeitszeitraumes bis zum Jahre 2012 - in die höchste Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf" aufnehmen. Im vo rangegangenen Bedarfsplan aus dem Jahre 1986 war die Planung lediglich in nachrangiger Dringlichkeit ausgewiesen.

Die Finanzsituation im Bundesfernstraßenbau ließ jedoch bald nach Inkrafttreten des ersten gesamtdeutschen Bundesverkehrswegeplans mit seinen Investitionsschwerpunkten in den neuen Bundesländern erkennen, dass unter anderem auch für die Ortsumgehung Hasede zeitnah keine Haushaltsmittel durch den Bund bereitgestellt werden konnten. Zudem bestanden - und bestehen auch weiterhin - beim Bund Überlegungen, autobahnparallele Bundesstraßen abzustufen. Vor diesem Hintergrund wurde die Ortsumgehung Hasede in 1993 durch die damalige Landesregierung nicht im Verkehrswegeprogramm des Landes Niedersachsen unter der Liste der bis zum Jahre 2010 in Niedersachsen zu erstellenden Bundesfernstraßenmaßnahmen aufgeführt. Aus vorstehenden Gründen sowie insbesondere angesichts der finanzierungsbedingt zeitfernen Realisierungsmöglichkeiten wurde die Planung durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung nicht aufgenommen. Auch das auf die kommenden Jahre 2001 bis 2003 zeitlich eng begrenzte Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) ändert im Grundsatz nichts an der Unterfinanzierung der Bundesverkehrswegeplanung. Die im ZIP zur Verfügung stehenden Gelder sind strikt zeit- und maßnahmengebunden. Es können nur spezielle Vorhaben gefördert werden, die baureif, d. h. kurzfristig realisierbar sind. Die Ortsumgehung Hasede erfüllt jedoch aus o. a. Gründen diese Voraussetzung nicht.

Die jetzige Bundesregierung betreibt seit Herbst 1998 die verkehrsträgerübergreifende Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans. Sie beabsichtigt in diesem Zusammenhang unter anderem auch die Ortsumgehung Hasede neu zu bewerten. Nach aktuellen Aussagen der Bundesregierung kann zurzeit wegen der fehlenden Netzkonzeption der DB AG noch keine abschließende Aussage über den Zeitpunkt der Verabschiedung des neuen Bundesverkehrswegeplans gemacht werden. Auch vor diesem Hintergrund werden hier zurzeit Überlegungen hinsichtlich der sofortigen Aufnahme der Planung durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung zurückgestellt.

Die Landesregierung bedauert den tragischen Verkehrsunfall, der sich am 16. Oktober 2000 ereignete, weist in diesem Zusammenhang aber auf die besonderen Umstände, die zu diesem Verkehrsunfall führten, hin.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:

Zu 1: Aussagen zur Planungsreife können zurzeit nicht gemacht werden. Auf die vorstehenden Erläuterungen wird hingewiesen.

Zu 2 und 4: Diskussionen über die Baureife und einen möglichen Baubeginn sind zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation.

Zu 3: Die finanzierungsbedingt schlechten Realisierungsperspektiven haben die Aufnahme der Planung und damit die Herstellung der Planungs- und Baureife verhindert.