Eine Übersicht über den Aufbau der unmittelbaren Landesverwaltung ergibt sich aus den nachstehenden Anlagen 1 a und

Aufbau der unmittelbaren Landesverwaltung

Die Landesverwaltung in Niedersachsen umfasst Behörden der unmittelbaren und der mittelbaren Landesverwaltung. Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung sind

­ in der Oberstufe die Ministerien, der Landesrechnungshof und der Präsident des Niedersächsischen Landtages,

­ in der Mittelstufe die oberen Landesbehörden (mit nachgeordneten Behörden) und die Landesoberbehörden (ohne nachgeordnete Behörden),

­ in der Unterstufe die staatlichen Ortsbehörden; es handelt sich dabei ausschließlich um Sonderverwaltungen.

Eine Übersicht über den Aufbau der unmittelbaren Landesverwaltung ergibt sich aus den nachstehenden Anlagen 1 a und 1 b.

Behörden der mittelbaren Landesverwaltung sind die Kommunen und andere Einrichtungen, wie z. B. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Beispielhaft sind hier die Kammern (z. B. Landwirtschaftskammern insbesondere durch Zuarbeit im Rahmen von Förderprogrammen) zu nennen sowie z. B. auch der TÜV, der als beliehener Unternehmer staatliche Aufgaben wahrnimmt.

Eine Sonderrolle zwischen der Form der Behörde und der privatwirtschaftlichen Wahrnehmung einer Aufgabe bilden die Landesbetriebe, die in Niedersachsen mehr als in anderen Bundesländern eingerichtet worden sind. Wie eine Behörde gehört der Landesbetrieb noch zum Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung.

Aufbau der Landesverwaltung - vereinfachte Darstellung - Stand: 01.01.B. Landwirtschaftkammern, Industrie- u.

Handelskammern, Handwerkskammern, Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern) Beliehene Unternehmer (z.B.