Wohnungen

Aus den USA kommt eine neue Erfindung - die „StopSticks".

Die Polizei im Land Baden-Württemberg hat in den USA diese neuen Nagelgurte, so genannte Stop-Sticks, gekauft.

Bei diesen „Stop-Sticks" handelt es sich um handliche, leicht einsetzbare, zwei Kilogramm schwere Nagelgurte, die darüber hinaus noch den Vorteil haben, einen Meter lang zu sein, somit wenig Platz in den Streifenwagen der Polizei zu beanspruchen und schnell eingesetzt werden zu können.

Mit den neuen Nagelgurten können flüchtige Verdächtige mit ihren Autos problemlos gestoppt werden, da die „StopSticks" mit 36 je fünf Zentimeter langen Stiften versehen sind, was beim Überqueren dazu führt, dass die Luft aus den Reifen langsam entweicht, sodass die Autos noch einige Zeit manövrierfähig sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist ihr der Vorteil der „Stop-Sticks" aus den USA bekannt?

2. Wann und in welcher Stückzahl wird sie die „StopSticks" für die Streifenwagen der Polizei im Lande anschaffen?

2. Abgeordneter Behr (CDU) Integration von Ausländerinnen und Ausländern in Niedersachsen

Im November fand eine Diskussionsveranstaltung über das Zusammenleben von Deutschen, Ausländerinnen und Ausländern sowie Deutschen ausländischer Herkunft in Hannover statt. Im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt „Das

Projekt Altländerviertel" ist diskutiert worden, wie städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Auf dem Podium gesessen haben neben der ehemaligen Niedersächsischen Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales, Frau Merk, die Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Ausländerbeiräte Niedersachsen, der Verband der Wohnungswirtschaft, der Landesverband freier Wohnungsunternehmen, der Niedersächsische Städtetag, die konzertierte Aktion Bauen und Wohnen, der Mieterbund Landesverband Niedersachsen sowie der Landesverband Haus und Grund Niedersachsen. Die Veranstaltung fand in einer ausgesprochen sachlichen Atmosphäre statt und die eingeladenen Vertreter gaben dort ihre Statements ab.

Der Verband Haus und Grund regte an, maximal ein oder zwei Wohnungen je 10- oder 12-Familien-Haus für Ausländerinnen und Ausländer bereitzustellen. Diese Argumentation wurde auch vom Verband der freien Wohnungsunternehmen unterstützt. Die zuständige Ministerin vertrat hingegen hierzu die Auffassung, dass es besser sei, ganze Wohnblöcke an Ausländer zu vergeben. Sie wurde hierin unterstützt von den im Publikum sich zu Wort meldenden Ausländern. Diese vertraten einhellig die Auffassung, dass die spezifischen Ausländergruppen ihre Eigenheiten und ihre Kultur besser in Häusern ausleben könnten, die ausschließlich an Ausländer gleicher Kultur vermietet wären.

Es gäbe dann auch keine Reibereien mit deutschen Mietern innerhalb eines Hauses, die andere Vorstellungen von Freizeitgestaltung, Besuchsmenge und Gestaltung von Feiern hätten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung, dass es besser sei, ganze Wohnblöcke an Ausländer zu vergeben?

2. Welchen Integrationsansatz der bei uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer verfolgt die Landesregierung?

3. Wie beurteilt sie die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Altländerviertel in Stade, durch die ja gerade einer Gettoisierung von Ausländern entgegengewirkt werden soll?

3. Abgeordneter Mühe (SPD) Verwendung von Mitteln der Glückspirale und von Toto-Lotto-Mitteln zur Sportförderung in Niedersachsen in den Jahren 1999 und 2000

Die Förderung des Sports, insbesondere des Breitensports, hat seit dem 12. November 1997 mit der Aufnahme der Sportförderung in die Niedersächsische Verfassung und dem Gesetz für das Lotterie- und Wettwesen vom 1. Januar 1999 in Niedersachsen eine Aufwertung erfahren.

Diesem Umstand hat die Landesregierung im vergangenen Jahr mit dem Programm zur Sportstättensanierung bis 2006 mit einem Volumen von 100 Mio. DM Rechnung getragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Vereinsvorhaben und zentrale Sportanlagen mit besonderem Landesinteresse konnten in den Jahren 1999/2000 in welcher Höhe aus dem o. g. Gesetz und aus den Zweckerträgen der Glückspirale gefördert werden?

2. Wird die Landesregierung Richtlinien für das 100-Mio.DM-Programm zur Sportstättensanierung erarbeiten und wann werden diese in Kraft treten?

3. In welcher Höhe stehen Mittel aus dem 100-Mio.-DMProgramm im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung, und wie ist ihre Aufteilung unter zentralen, kommunalen und Vereinsprojekten vorgesehen?

4. Abgeordnete Frau Stokar von Neuforn (GRÜNE) Verfassungswidrige Anordnung einer genetischen Erfassung in der zentralen Gen-Datei; hier: Praxis der genetischen Erfassung in Niedersachsen Ende Januar hat das Bundesverfassungsgericht die genetische Erfassung (DNA-Untersuchung) eines 37-jährigen Familienvaters aus Hannover und damit auch die geplante Aufnahme seiner personenbezogenen Daten in die bundesweite Gen-Datei für verfassungswidrig erklärt. Der Betroffene war nach einem Bericht der „Neuen Presse" vom 20. Januar 2001 in den Jahren 1985 bis 1995 wegen Diebstahls, Beleidigung eines Polizisten, Rauschgifthandels, schwerer Brandstiftung und Bedrohung zweimal zu Geldstrafen und dreimal zu Freiheitsstrafen verurteilt worden, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden.

1999 sollte der Mann auf Anordnung eines Amtsrichters und nach Bestätigung durch das Landgericht eine Speichelprobe für die Erfassung in der zentralen Gen-Datei abgeben. Hiergegen erhob er Verfassungsbeschwerde.

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte in seiner Entscheidung, die Richter hätten ihre Anordnung ohne Prüfung des Einzelfalls unter bloßer Aufzählung des Vorstrafenregisters des Betroffenen vorgenommen. Dabei sei nicht berücksichtigt worden, dass dessen Straftaten nicht unter jene „Straftaten von erheblicher Bedeutung" fielen, um welche es sich bei einer genetischen Erfassung in der GenDatei handeln müsse. Gemäß DNA-Identitätsfeststellungsgesetz sollen Sexualtäter, Mörder, Totschläger, Erpresser und Täter, die schwere Diebstähle oder Körperverletzungen begangen haben, erfasst werden. Die Straftaten des Beschwerdeführers sowie die gegen ihn verhängten Geld- und Bewährungsstrafen sprächen jedoch gegen die vom Gesetz geforderte erhebliche Schwere der Taten.

Gegen eine Wiederholungsgefahr bezüglich einer der von dem Betroffenen begangenen Straftaten sprechen im vorliegenden Fall die recht unterschiedlichen Arten jener