Verbraucherschutz

Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ihre Forderungen an die Bundesregierung nach Beteiligung der Länder an den Erlösen aus der Versteigerung der UMTSLizenzen.

Das juristische Gutachten von Professor Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München kommt zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung die Länder verfassungsrechtlich beteiligen muss. Nach dem Gutachten muss der Bund die erzielten Lizenzerlöse in die so genannte Deckungsquote einstellen. Nach dieser Deckungsquote bestimmen sich gemäß Artikel 106 Abs. 3 und Abs. 4 Grundgesetz die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer. Danach haben Bund und Länder im Rahmen der laufenden Einnahmen gleichmäßig Anspruch auf Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Nach Auffassung des Gutachters handelt es sich bei den vereinnahmten Lizenzerlösen gerade um solche laufenden Einnahmen im Sinne von Artikel 106 Abs. 3 Nr. 1 Grundgesetz. Nach Artikel 106 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz besteht demnach ein Anspruch der Länder auf Neufestsetzung der Umsatzsteueranteile, weil die UMTS-Erlöse eine wesentliche Veränderung im Bund/Länder-Verhältnis bewirken.

Zur Geltendmachung von Ländereinspruch vor dem Bundesverfassungsgericht wird dabei ein abstraktes Normenkontrollverfahren vorgeschlagen.

Wesentlich ist dabei, dass es für diese Klage Fristen gibt.

Im Hinblick darauf, dass das Land Niedersachsen bundesstaatliche Lasten wie den Aufbau der neuen Länder mitgetragen hat und dass die Telekommunikationsfirmen die Lizenzgebühren in Höhe von rund 99 Mrd. DM als Betriebskosten steuerlich geltend machen können und dies zu Steuereinbußen bei Ländern und Gemeinden in Milliardenhöhe führt, erscheint es dringend notwendig, dass die Landesregierung die Interessen des Landes vertritt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie das o. g. Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Stefan Korioth?

2. Welche Fristen zur Klage beim Bundesverfassungsgericht müssten beachtet werden?

3. Hält die Landesregierung das Verhalten der Bundesregierung, die Länder und Kommunen an den UMTSMilliarden nicht zu beteiligen, für richtig, wenn ja, warum?

22. Abgeordneter Coenen (CDU) Datenschutz vor Verbraucherschutz?

In der „Tagesschau" am 13. Januar 2001 um 20.00 Uhr in der ARD wurde folgender Bericht ausgestrahlt:

Bei der Untersuchung von Futtermittelproben wurde bei fünf Firmen Tiermehl im Futter festgestellt. Der eingeblendete Reporter nannte als einzige Firma die Firma Deuka, Regensburg, wobei auch das Gebäude dieser Firma gezeigt wurde. Die anderen Futtermittelhersteller wurden aus Datenschutzgründen in der Sendung nicht genannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Geht Datenschutz vor Verbraucherschutz?

2. Wie können sich Landwirte vor unsauber arbeitenden Futtermittelherstellern schützen, wenn diese Namen nicht genannt werden, die Landwirte aber später die Folgen - BSE - zu tragen haben?

3. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um diese Situation für die Landwirte zu verbessern?

23. Abgeordneter Ehlen (CDU) Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch Kormorane

Durch die totale Unterschutzstellung hat sich der Kormoran seit 1980 stark vermehrt und ausgebreitet. Die niedersächsischen Binnengewässer sind inzwischen nahezu flächendeckend von Kormoranfraß betroffen. Die Verluste durch Fraß und Verletzung von Fischen werden zu einer Gefahr für die einheimischen Fischbestände. Nach bisherigen Erfahrungen bietet der in Niedersachsen gültige Erlass des Umweltministeriums keine Schutzwirkung für die Fischfauna. Deshalb bedarf er nach Auffassung von Experten dringend einer Nachbesserung mit dem Ziel, die Kormoranvorkommen so zu regulieren, dass sie keine Bedrohung mehr für die Fischfauna einschließlich der gefährdeten Arten darstellen. Mindestens seit 1996 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Abschüsse an freien Gewässern auf Landesebene zuzulassen und innerhalb von Kolonien Kormorane zu töten bzw. Eier zu zerstören, wie es die Musterverordnungen des Bundes für die Länder vorsehen. Bundesländer wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern u. a. haben in den letzten Jahren von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und wesentlich weitergehende Regelungen als Niedersachsen für den Schutz der freien und natürlichen Gewässer getroffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über durch Kormoranvorkommen verursachte Schäden an Fischbeständen vor?

2. Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um Fischbestände in den Binnen- und Küstengewässern vor den sich ausbreitenden Kormoranvorkommen zu schützen?

3. Warum hat sie zugelassen, dass das Land Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei dem Schutz der Fischfauna und der Fischereibetriebe vor schadensverursachenden Kormoranbefall in Rückstand geraten ist?

24. Abgeordneter Klare (CDU) „Überhangstunden" an „Verlässlichen Grundschulen" - Nachfrage

Im Rahmen der 63. Plenarsitzung am 17. November 2000 hatte ich die Thematik der so genannten „Übergangsstunden" an „Verlässlichen Grundschulen" thematisiert. Demnach sind an den „Verlässlichen Grundschulen" 1 807 Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung von mehr als 26 Stunden beschäftigt. Diese Lehrkräfte unterrichten 2 320,5 Überhangstunden, was immerhin 83 Vollzeitlehrerstellen entspricht. Insgesamt ist festzustellen, dass die „Verlässlichen Grundschulen" auch durch die Praxis der Überhangstunden zum Teil in erheblichem Maße überversorgt sind. So sind laut amtlicher Schulstatistik die „Verlässlichen Grundschulen" im Landkreis Goslar mit 106 % versorgt, im Landkreis Uelzen sogar mit über 107 %. Im Landkreis Grafschaft Bentheim ergibt sich eine Differenz von 9 Prozentpunkten in der Unterrichtsversorgung der „Verlässlichen Grundschulen" (105 %) im Vergleich zu den „normalen" Grundschulen (94 %). Vor diesem Hintergrund gibt es Hinweise, dass die Landesregierung die Überhangstunden und damit auch die Überversorgung an „Verlässlichen Grundschulen" abbauen will. Im Gespräch ist eine Deckelung auf 102 %.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele „Überhangstunden" können abgeschöpft werden, wenn die Unterrichtsversorgung der „Verlässlichen Grundschulen" auf immerhin noch 102 % gedeckelt wird?

2. Wie sollen die umverteilten „Überhangstunden" durch Vollzeitlehrkräfte sinnvoll eingesetzt werden, wenn sie

- wie bekannt - im Stundenschema der „Verlässlichen Grundschulen" von 8 bis 12 bzw. von 8 bis 13 Uhr nicht eingeplant werden können?

3. Wie lässt es sich mit der Aussage der Landesregierung, „dass diese so genannten Überhangstunden vielfältig genutzt werden können und das Unterrichtsangebot der Schule bereichern", vereinbaren, wenn die „Überhangstunden" zukünftig „gedeckelt" und anders verteilt werden sollen?