Zukunft des Zollamtes in Bückeburg

Nach einer Meldung der „Schaumburg-Lippischen Landes-Zeitung" vom 20.01. wird das Zollamt Bückeburg mit „allergrößter Wahrscheinlichkeit der Streichliste" zum Opfer fallen. Wie ein Vertreter des Hauptzollamtes in Hannover der „SchaumburgLippischen Landes-Zeitung" dazu erklärte, sei das zwar für Schaumburg bedauerlich, aber angesichts der Größe der Behörde nicht zu ändern. „Im gesamten Bundesgebiet stehen die Zollämter mit unter zehn Mitarbeitern zur Disposition. Nur in Einzelfällen würden kleinere Dienststellen aufrecht erhalten. In Bückeburg sind zurzeit vier Beamte im Zollamt beschäftigt. Entlassungen soll es nicht geben; die Beamten werden das zurzeit achtköpfige Team in Hameln verstärken," heißt es weiter dazu in der obigen Zeitung.

Vor diesem Hintergrund dieser Meldung frage ich die Landesregierung:

1. Kann sie inhaltlich den Bericht der „Schaumburg-Lippischen Landes-Zeitung" vom 20.01.2001 bestätigen?

2. Wenn ja: Liegen ihr Informationen vor, wann konkret mit einer Schließung des Zollamtes in Bückeburg zu rechnen ist?

3. Ist ihr bekannt, ob bei Schließung des Zollamtes in Bückeburg die Oberfinanzdirektion in Hannover an die Einrichtung von „Mobilen Zollstellen" denkt?

Grundlage der Entscheidung zu einer möglichen Schließung des Zollamtes Bückeburg ist ein Eckpunktepapier des BMF zur Strukturentwicklung der Bundesfinanzverwaltung aus dem Frühjahr 2001. Auf Basis dieses Arbeitspapiers ist zwischenzeitlich vom BMF ein Grobkonzept mit Standortempfehlungen entwickelt worden, über das Bundesfinanzminister Eichel im Dezember 2000 eine abschließende Entscheidung getroffen hat. Eine großräumige Neustrukturierung der Zollämter ist grundsätzlich erst beabsichtigt, wenn eine IT-gestützte reibungslose Abfertigung unter Daten-Selbsteingabe der Wirtschaftsbeteiligten möglich und zusätzlich auch eine mobile Zollabfertigung eingerichtet ist. Daher orientieren sich die AK-Zahlen, im Gegensatz zu den Hauptzollämtern, am Bedarf und nicht an tatsächlich Beschäftigten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Ja.

Zu 2: Nein, siehe Vorbemerkung zur Umsetzung des Konzeptes.

Zu 3: Ja, siehe Vorbemerkung zur Umsetzung des Konzeptes.