Zu 10 Für junge Menschen die nicht zu Hause

Seitens des Landes wurden als Angebot der Jugendsozialarbeit in den letzten drei Jahren die Personalkosten von fünf Projekten zur modellhaften Erprobung von neuen Formen der Wohnraumbeschaffung sowie der sozialpädagogischen Wohnbegleitung mit 453 000 DM pro Jahr gefördert. Diese sollten den spezifischen Problemlagen sozial benachteiligter junger Menschen Rechnung tragen und ihre persönliche Stabilisierung und Verselbstständigung unterstützen.

Zu 10: Für junge Menschen, die nicht zu Hause bzw. ohne Wohnsitz leben, stehen in Niedersachsen in erster Linie die Angebote der Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII zur Verfügung. Diese Angebote einschließlich der dazu gehörenden notwendigen Betreuung müssen von allen Jugendämtern im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages vorgehalten werden und sind höchst unterschiedlich organisiert. In Niedersachsen gibt es 17 Einrichtungen, die sich auf diese Aufgabe spezialisiert haben. In ländlichen Gebieten wird die Inobhutnahme häufig von stationären Heimeinrichtungen oder von sog. Bereitschaftspflegefamilien durchgeführt.

Die Landeshauptstadt Hannover hat für sog. Straßenkinder eine eigene Anlaufstelle mit einem Übernachtungsangebot „bed by night" und einen Tagestreff für sog. Straßenkinder eingerichtet.

In Niedersachsen halten freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe an über 400 Standorten betreute Wohngemeinschaften mit einer Gesamtzahl von ca. 10 000 Plätzen vor (in diesem Angebot sind klassische „Heime" mit angegliederten Außenwohngruppen teilweise enthalten).

Zu 11 Absatz 1: Suchtabhängige Kinder und Jugendliche können grundsätzlich in allen ca. 120 niedersächsischen Suchtberatungsstellen (einschließlich Nebenstellen) Hilfe erhalten; zum Teil werden Substitutionsbehandlungen organisiert und begleitet. Ferner führen auch die 13

Fachkrankenhäuser für Alkohol- und Medikamentenabhängige und die 20 Therapeutischen Gemeinschaften für Drogenabhängige Rehabilitationsmaßnahmen in unterschiedlichem Maße für Jugendliche durch. Darüber hinaus ist auf die Angebote der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die sich vereinzelt dieser Klientel annehmen, zu verweisen.

Auf diese Klientel spezialisierte stationäre Angebote gibt es in Ahlhorn mit dem „Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum" mit 45 Plätzen, der Station „Teen Spirit Island" des Kinderkrankenhauses „Auf der Bult" in Hannover mit 12 Plätzen und der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung „Step-Kids" in Hannover mit ebenfalls 12 Plätzen. Eine weitere Einrichtung für suchtkranke Kinder und Jugendliche wird derzeit im Regierungsbezirk Lüneburg unter enger Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Niedersächsischen Landeskrankenhaus Lüneburg geplant.

Für Eltern von drogenabhängigen Kindern bestehen über 40 Selbsthilfegruppen in Form von „Elternkreisen", die bei Bedarf Unterstützung durch Drogenberatungsstellen stationäre Einrichtungen erhalten können. Ca. 30 dieser örtlichen Elternkreise sind dem Niedersächsischen Landesverband der Elternkreise angeschlossen und werden von dort betreut.

Darüber hinaus sind verschiedene entsprechende Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, teilweise in Kooperation mit anderen Leistungsträgern oder deren alleiniger Trägerschaft, bekannt. Hier sind zu nennen: Projekte „Phönix" und „basic point" in Hannover, Projekt „Kaffeetweete" im Landkreis Helmstedt und Braunschweig, einzelfallbezogene Hilfen auf der Grundlage eines Hilfeplans nach § 36 SGB VIII (als Maßnahme der Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte), unterschiedliche Hilfsangebote von freien Trägern für junge Menschen mit Drogengefährdung oder manifester Drogenproblematik, Drogenberatungsstellen mit unterschiedlichen Konzeptionen, Streetworker.

Zu 11 Absatz 2: Ehemals suchtabhängige junge Menschen können grundsätzlich Hilfe in allen Übergangsangeboten erhalten. Dies bezieht sich sowohl auf die vier Adaptionseinrichtungen für Abhängige von Alkohol und Medikamenten mit ihren 44 Plätzen als auch auf die 70

Adaptionsplätze der Therapeutischen Gemeinschaften für Drogenabhängige und auf die dort angesiedelten Betreuten Wohnformen mit 206 Plätzen. Auf diese Altersgruppe spezialisierte Angebote für die Nachsorge unterhalten bzw. organisieren die oben unter C. 11 genannten stationären Einrichtungen mit dem spezifischen Schwerpunkt der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, die Klientinnen und Klienten in die Herkunftsfamilien zu integrieren bzw. die Integration aufrechtzuerhalten und örtliche ambulante professionelle Hilfe zu nutzen.

Zu 11 Absatz 3:

In den bereits genannten ca. 120 Beratungsstellen für Suchtkranke und -gefährdete finden nicht nur die Suchtkranken selber, sondern auch ihre Angehörigen Angebote der Beratung und Betreuung. Zwei Einrichtungen - Hannover und Meppen - haben speziell für das Arbeitsfeld „suchtkranke Schwangere/suchtkranke Mütter mit kleinen Kindern" Mitarbeiterinnen eingestellt.

Darüber hinaus führen alle Fachkliniken für Alkoholkranke und Medikamentenabhängige und alle Therapeutischen Gemeinschaften für Drogenabhängige Ehepaar- und Familienseminare durch. Sechs dieser Einrichtungen halten ca. 50 Plätze ausschließlich für die Betreuung bzw. Behandlung von Kindern vor, deren Eltern sich in einer Suchtbehandlung befinden; für eine weitere Klinik übernimmt eine Kinder- und Jugendpsychiatrie die Betreuung für zehn bis zwölf junge Menschen. Bedarfsorientiert finden hier nicht nur pädagogische Betreuungsmaßnahmen, sondern auch sozialtherapeutische und psychotherapeutische Einzel- und Gruppengespräche statt.

In allen der ca. 850 Selbsthilfegruppen im Suchtbereich in Niedersachsen können sowohl die Suchtkranken selber (Betroffene) als auch ihre Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner und Kinder (Mitbetroffene) Hilfe finden. Verschiedene Selbsthilfeorganisationen, wie z. B. die Anonymen Alkoholiker, der Deutsche Guttemplerorden und das Blaue Kreuz, haben auch eigene Angehörigengruppen, Kindergruppen und Familiengruppen (Betroffene, Partnerinnen bzw. Partner und Kinder) eingerichtet. Teilweise werden auch Kinderbetreuung parallel zu den Gruppensitzungen sowie Familienfreizeiten, Kinderfreizeiten und Familienseminare organisiert.

Zu 12: Neben den allgemeinen Hilfen nach dem BSHG, dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem SGB VIII existieren verschiedene Angebote, die in den vorstehenden Ziffern bereits genannt sind und die zu großen Teilen von diesem besonderen Personenkreis genutzt werden.

Innerhalb der im § 6 Abs. 2 SGB VIII genannten ausländerrechtlichen Voraussetzungen haben Ausländer den gleichen Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie Deutsche.

Im Rahmen der kooperativen Migrationsarbeit, die sich an alle Migrantengruppen richtet, erhalten Kinder und Jugendliche migrationsspezifische Beratung und Unterstützung.

Darüber hinaus hält das Land in Norddeich eine Clearingstelle für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge vor, die von dem freien Träger „Sozialwerk Nazareth e. V." betrieben wird. Aus Landesmitteln wird auch ein Projekt der Arbeiterwohlfahrt Hannover unterstützt, mit dem Kindern und Jugendlichen aus Bürgerkriegsgebieten und anderen Krisenregionen psychosoziale und sozialpädagogische Beratung gegeben wird.

Teil D:

Zu 1:

Die bis 1999 spezialgesetzlich geregelte finanzielle Personalkostenförderung sowie die erheblichen Leistungen des Landes bei der Unterstützung der Kommunen beim Bau von Kindertagesstätten haben eine deutliche Zunahme der Plätze in Kindertagesstätten zur Folge gehabt. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie. Sofern die Kindergartenbeiträge eine unzumutbare Belastung der Eltern oder des Kindes darstellen, sollen sie nach SGB VIII ganz oder teilweise erlassen oder aber vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Des Weiteren ist durch die in § 3 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder enthaltene Verpflichtung zur Erstellung einer Konzeption eine Berücksichtigung besonderer Merkmale des Umfeldes bzw. Einzugsbereichs vorgeschrieben. Hierunter können z. B. besondere Wohnsituationen, benachteiligte Bevölkerungsgruppen oder die notwendige besondere Förderung einzelner Kinder fallen.

Zu 2: Während der Ausbildung werden die angehenden Erzieherinnen und Erzieher dazu befähigt, dass sie die Kinder und Jugendlichen während ihres Aufenthalts in den sozialpädagogischen Einrichtungen unter pädagogischen und psychologischen Aspekten beobachten, damit aufgrund der Ergebnisse ein Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungskonzept entwickelt und durchgeführt werden kann. Dabei werden auch die sozialen Hintergründe in das Förderkonzept einbezogen. Bei in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen sind nicht immer die gleichen Entwicklungsprobleme feststellbar; dies hat zur Folge, dass sehr individuell auf die Kinder und Jugendlichen eingegangen werden muss.

Die bis 1999 gesetzlich geregelte Verpflichtung der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, Fachberatung für das Personal anzubieten, ist nunmehr durch Erlass geregelt.

Im Übrigen besteht unverändert die sachliche Zuständigkeit des Landesjugendamtes für Beratung und Fortbildung.

Zu 3: Das Landesjugendamt bietet jährlich für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder mehr als 50 Fortbildungsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen an. Dabei werden Möglichkeiten der Diagnose oder die Entwicklung gezielter Förderkonzepte unter allgemeinen Themenstellungen wie z. B. „Beobachtung von Kindern" aufgearbeitet und durch Angebote zum Erfahrungsaustausch vertieft. Für das Jahr 2001 sind mindestens zwei regionale Fachtagungen zum Thema Armut bei Kindern geplant.

Vor dem Hintergrund der besonderen Situation von Kindern ausländischer Herkunft ist ein spezielles finanzielles Förderprogramm aus den Jahren 1993 bis 1999 zu erwähnen.

Begleitend wurden zwei große Fachtagungen mit der Ausländerbeauftragten durchgeführt.

Zu 4: Zur sprachlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern ausländischer Herkunft und aus Aussiedlerfamilien mit Defiziten in der deutschen Sprache führen die Schulen besondere Fördermaßnahmen durch. Die Förderangebote umfassen Förderklassen für so genannte Seiteneinsteiger, intensive Förderkurse und Förderunterricht in „Deutsch als Zweitsprache/Zielsprache" sowie besondere Eingliederungshilfen, wie z. B. Alphabetisierungskurse und Team-teaching von deutschen und ausländischen Lehrkräften.

Für diese und weitere Fördermaßnahmen zugunsten benachteiligter Schülerinnen und Schüler werden Lehrerstunden gesondert bereitgestellt: