Arbeitssicherheitsorganisation

Die angeordneten und angesprochenen Mängelbeseitigungen mit Ausnahme des Gefahrstoffkatasters wurden durch den Betrieb erfüllt. Die darüber hinaus geforderte Neustrukturierung der Betriebsorganisation zum Arbeitsschutz wurde zwar vom Betriebsinhaber zuletzt am 01.11.2000 gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt zugesagt, aber mit Hinweis auf Differenzen mit dem Geschäftsführer und einer bis Jahresende 2000 bestehenden Kaufoption durch diesen als noch nicht abgeschlossen bezeichnet. Eine nächste Besichtigung ist bis Ende des 1. Quartals 2001 vorgesehen.

Zu 6: Die Beanstandungen des GAA beziehen sich primär auf die Arbeitssicherheitsorganisation des Betriebes. Die bisher aufgefundenen Mängel sind nicht gravierend oder gar Leben und Gesundheit bedrohend.

Zu 7: Nach dem derzeitigen Sachstand besteht rechtlich keine Möglichkeit, die Beschäftigung von Arbeitnehmern durch das GAA zu untersagen.

Zu 8: Die ungenehmigte Lagerung brennbarer Flüssigkeiten führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch das GAA.

Das Vergehen wurde vom Betriebsinhaber eingeräumt.

Zu 9: Verstöße gegen eine vollziehbare Anordnung kann das GAA mit Bußgeldern, Zwangsmitteln wie Zwangsgeld oder Ersatzvornahme, Beschäftigungsverboten und im Extremfall mit Betriebsstilllegungen bis zur Erfüllung der angeordneten Maßnahmen ahnden.

Zu 10: Die Stadt Holzminden teilte mit, dass sie im August 1997 von einem Nachbarn über eine Hallenverlängerung auf dem Grundstück der Firma Florida-Chemie in Holzminden informiert worden ist. Die Stadt hat daraufhin umgehend eine Ortsbesichtigung durchgeführt und festgestellt, dass für die angezeigte Hallenverlängerung sowie auch für vorge nommene Nutzungsänderungen und eine auf dem Grundstück erfolgte Lagerung verschiedener brennbarer Flüssigkeiten keine Genehmigung vorlag.

Für eine abschließende Beurteilung der Angelegenheit hat die Stadt Holzminden gemeinsam mit dem Eigentümer der Florida-Chemie-Werke, dem GAA Hildesheim, der Unteren Wasserbehörde und dem Brandschutzprüfer des Landkreises Holzminden am 02.09. eine Betriebsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Betriebsprüfung wurden verschiedene Mängel durch die teilnehmenden Fachämter festgestellt. Ein sofortiges Einschreiten seitens der Bauaufsichtsbehörde mit dem Ziel einer Betriebsstilllegung war jedoch nicht erforderlich.

Vielmehr hat die Stadt den Betreiber mit Schreiben vom 21.10.1997 aufgefordert, hinsichtlich der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten bestehende Mängel (z. B. flüssigkeitsdurchlässiger Boden) unter Fristsetzung abzustellen und für die nicht genehmigten Baumaßnahmen prüffähige Unterlagen nachzureichen.

In der Zwischenzeit sind von der Stadt für die Firma Florida-Chemie-Werke folgende Baugenehmigungen erteilt worden:

­ Nachträgliche Genehmigung eines Betriebsgebäudes und Umnutzung in ein Lagergebäude zur Lagerung von brennbaren und wassergefährdenden Flüssigkeiten und Verpackungsmaterial

­ Neubau einer Lagerhalle und eines Erdtanks zur Lagerung von Flüssigkeiten der Klasse A2-B (VBF)

­ Neubau einer Lagerhalle mit Tank für entmineralisiertes Wasser. Die Baugenehmigungen sind mittlerweile bestandskräftig geworden. Nach Auskunft der Stadt Holzminden sind die bei der Betriebsprüfung festgestellten Mängel abgestellt worden.

Laut Bericht der Stadt sind in dieser Angelegenheit derzeit keine bauordnungsrechtlichen Maßnahmen erforderlich.

Zu 11: Das GAA überwacht die Lagerung und den Umgang mit Gefahrstoffen und brennbaren Flüssigkeiten. Mengenmäßig und vom Gefährdungspotenzial her am bedeutsamsten ist die Lagerung und die Verarbeitung von brennbaren Flüssigkeiten (insbes. Äthanol, Isopropanol). Darüber hinaus kommt eine Zahl weiterer Gefahrstoffe (brennbar, brandfördernd, gesundheitsschädlich und umweltgefährdend) für saisonale Produktionen in vorwiegend kleinen Mengen zum Einsatz. Lagerung und Produktionseinsatz genügen nach derzeitigem Kenntnisstand den rechtlichen Erfordernissen. Der genannte Gefahrstoff Natriumdichlorisocyanurat ist bei den Revisionen hinsichtlich Lagermenge und Lagerart nicht aufgefallen.

Zu 12: Ausgelöst durch eine Verkehrskontrolle der Polizeiinspektion Holzminden wird hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung bzw. falsche oder unvollständige Kennzeichnung und Einstufung von Zubereitungen und Erzeugnissen nach Chemikalienrecht ermittelt. Weiterhin werden Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaft im Falle der unerlaubten Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten auf dem Betriebsgelände durchgeführt. Die polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind bisher nicht abgeschlossen.

Zu 13: Die Landesregierung kann hierzu keine Aussagen treffen, da die Beantwortung dieser Frage der Bundesanstalt für Arbeit aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich ist.

Zu 14: Bei bekannt werden von Unregelmäßigkeiten in der Betriebsführung wird regelmäßig die Gewerbeaufsicht eingeschaltet, da die Bundesanstalt für Arbeit nur auf den Gebieten der

Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit tätig wird. Die übrigen Bereiche der Betriebsführung, wie zum Beispiel Beanstandungen zum Arbeitsschutz, obliegen nicht der Überprüfung durch die Bundesanstalt für Arbeit.

Zu 15: Soweit Beanstandungen, in Form des Verstoßes gegen geltende Gesetze, amtlich bekannt werden, findet eine Vermittlung in Arbeit zu solchen Unternehmen nicht mehr statt. Förderungen werden überprüft und ggf. eingestellt. Über die Firma Florida-Chemie sind Beanstandungen mit dieser Tragweite nicht bekannt.