Wirtschaftsförderung

V.) mit großer Sorge. Der Verband befürchtet, dass langjährig bewährte Strukturen des Schützenwesens mutwillig zerschlagen werden.

In Niedersachsen bestehen die Landesschützenverbände

- Nordwestdeutscher Schützenbund,

- Niedersächsischer Sportschützenverband,

- Schützenverband Hamburg und Umgebung.

Sie sind Mitglied im Landessportbund und auch im Landesfachverband Schießsport. Eine große Zahl der Schützenvereine ist ebenso Mitglied im Landessportbund.

Zukünftig will der Landessportbund die Sportschützen bei der Bewilligung und Weitergabe der Sportfördermittel nur noch berücksichtigen, wenn die Schützen vorher einen einheitlichen Niedersächsischen Landesschützenverband gegründet haben.

Zwischenzeitlich haben sich der Landesfachverband Schießsport Niedersachsen e. V. und der Niedersächsische Landesschützenverband e. V. darauf verständigt, einen Verschmelzungsvertrag zu schließen, sodass auf dieser Basis ein neuer Verein mit der Bezeichnung Niedersächsischer Schützenbund entsteht. Die Landeschützenverbände „NWDSB" und „Hamburg und Umgebung" lehnen diese Regelung ab.

Die Vereinsstrukturen des Nordwestdeutschen Schützenbundes (NWDSB) bestehen allgemein nahezu 100 Jahre, inzwischen auch seit den Wiedergründungen nach den Kriegsjahren über 50 Jahre.

Die Gebiets- und Verwaltungsreformen vor ca. 30 Jahren haben diese Vereinsstrukturen nicht berührt. Insofern bestehen z. B. im heutigen Landkreis Osnabrück acht eigenständige Kreisschützenverbände; elf Bezirksschützenverbände - zusammengeschlossen im Nordwestdeutschen Schützenbund - bestehen in den politischen Räumen der Regierungsbezirke Weser-Ems, Hannover und Lüneburg.

Dem jetzt bestehenden Vereinsrecht und den jetzt bestehenden Strukturen stehen die Vorstellungen des LSB entgegen, die vorsehen, dass sich das Schützenwesen regional entsprechend den politischen Grenzen der Landkreise/kreisfreien Städte und Regierungsbezirke gliedert.

Ein Bezirksschützenverband Weser-Ems würde dann neu zu bilden sein aus bisher fünf Bezirksschützenverbänden, was gleichzeitig deren Auflösung bedeuten würde. Entsprechend würde diese Regelung genauso für die vielen Kreisschützenverbände zutreffen.

Nicht nur das traditionelle Schützenwesen, sondern insbesondere auch der Schießsport ist auf die bisherigen Strukturen ausgerichtet. So ist im NWDSB für die Kreismeisterschaften der jeweilige Kreisschützenverband, für die Bezirksmeisterschaften der bestehende Bezirksschützenver band, für die nds. Landesverbandsmeisterschaften der Nordwestdeutsche Schützenbund und für die Deutschen Meisterschaften der Deutsche Schützenbund zuständig.

Diese schießsportlichen Regelungen möchte der Landessportbund in einem großen neuen Landesverband neu geregelt wissen. Der Landessportbund muss dabei wissen, dass dies nur möglich ist, wenn die bestehenden Schützenverbände ihre Zuständigkeiten aufgeben.

Ganz offensichtlich will der Landessportbund neue Organisationsstrukturen im Schützenwesen durch die „Goldene Peitsche" der Sportförderung erzwingen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann der Landessportbund wirklich in dieser Form in bestehendes Vereinsrecht eingreifen?

2. Soll der Landessportbund die Möglichkeit haben, über Jahrzehnte gewachsene und bewährte Strukturen zu zerschlagen?

3. Kann das Land Niedersachsen es dulden, dass der Landessportbund seine besondere Stellung der Zuständigkeit für die Gewährung von Sportfördermitteln in dieser Form missbraucht?

19. Abgeordneter Wenzel (GRÜNE) Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr

Das Land Niedersachsen hat bereits vor einiger Zeit die Absicht verkündet, auf einem Teilnetz im Bereich südlich von Hamburg den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) künftig auszuschreiben. Wie jetzt aktuell bekannt geworden ist, soll der Betrieb des SPNV auf den Strecken Bremen - Hamburg - Uelzen jedoch nicht ausgeschrieben, sondern freihändig vergeben werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Weshalb und auf welchem rechtlichen Hintergrund will sie bzw. die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) die SPNV-Leistungen auf der Strecke Bremen - Hamburg - Uelzen freihändig, d. h. ohne Ausschreibung, vergeben?

2. Von welchen Eisenbahngesellschaften hat sie bzw. die LNVG ein Angebot zum Betrieb der o. g. Strecken eingeholt, und mit welchem Ergebnis?

3. Wie sieht das Konzept der Landesregierung zum Betrieb der o. g. Strecken im Detail aus?

20. Abgeordnete Frau Steiner (GRÜNE) Stand und Zukunft der Förderung regenerativer Energien in Niedersachsen

In Niedersachen soll die Nutzung regenerativer Energien über einen Wirtschaftsförderfonds gefördert werden. Neben dem Neubau von Biomasseanlagen und Wasserkraftwerken soll vor allem die Nutzung der Solarenergie durch eine „Solaroffensive" (mit einem Gesamtaufwand von mehr als 20 Mio. DM in den Jahren 1999 bis 2003) vorangebracht werden.

Tatsächlich hat sich die Förderung ökologischer Vorhaben in den letzten Jahren nach Auffassung der Betroffenen zum Trauerspiel entwickelt, u. a. weil Mittel aus dem Wirtschaftsförderfonds „ökologischer Bereich" ständig in den Bereich der konventionellen Wirtschaftsförderung abgeflossen sind. In der Plenardebatte des Niedersächsischen Landtags im Februar 2001 wurde deshalb auf Antrag der Grünen über eine Neuorientierung der Wirtschaftsförderung in Niedersachsen in Richtung nachhaltige Entwicklung debattiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Finanzmittel sind im Jahr 2000 in die Breitenförderung regenerativer Energien sowie in die Förderung innovativer Modellvorhaben und die Förderung von Fertigungsanlagen und Entwicklungsvorhaben im Solarbereich geflossen?

2. Wie viele Anträge auf Förderung regenerativer Energien wurden seit Beginn des Jahres 2000 mit welchen Begründungen nicht bewilligt oder zurückgestellt?

3. Welche Pläne hinsichtlich der organisatorischen Anbindung, finanziellen Ausgestaltung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung hat die Landesregierung zur Zukunft der Förderung regenerativer Energien in Niedersachsen?

21. Abgeordnete Frau Harms (GRÜNE) Ausforschung von Atomkraftgegnern im Wendland durch den Staatsschutz

Die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten eines inzwischen eingestellten Strafermittlungsverfahrens gegen Atomkraftgegner im Wendland zeigt exemplarisch Ausmaß und Intensität polizeilicher Überwachungsmaßnahmen im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Der Anlass des Verfahrens: Im September 1996 war ein ICE wegen Beschädigung einer Oberleitung bei Hildesheim liegen geblieben; die Ermittlungsbehörden führten die Beschädigung auf den Einsatz einer so genannten Hakenkralle zurück, die allerdings nicht gefunden werden konnte, und eröffneten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Das Verfahren richtete sich gegen den Besitzer eines Fahrzeugs, das in der Nähe der Bahnstrecke gesichtet worden war.