Unwirtschaftlich betriebene Fortbildungseinrichtung der Polizei

Die Fortbildungsstätte Braunlage des Bildungsinstituts der Polizei wurde bis 1995 als Lehrerfortbildungsheim genutzt. Seither dient die Einrichtung der Fortbildung der Landespolizei und der Lehrer. Die Einrichtung ist jedoch nicht ausgelastet; insbesondere blieb die Anzahl der Übernachtungen von Lehrern hinter den Erwartungen zurück. Die für die Übernachtung und Verpflegung der Lehrer erhobenen Tagessätze decken die Kosten bei weitem nicht. Nach Abzug dieser Einnahmen betrugen die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Landespolizei im Jahre 1998 mehr als 300 DM pro Tag und Teilnehmer.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hält die überaus hohen Unterbringungs- und Verpflegungskosten in der Fortbildungsstätte Braunlage des Bildungsinstituts der Polizei für nicht hinnehmbar.

Er teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass die Einrichtung geschlossen und die Liegenschaft mangels anderweitiger Nutzung veräußert werden sollte. Hiervon ist nur dann Abstand zu nehmen, wenn durch ein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erstelltes Gesamtkonzept polizeilicher Aus- und Fortbildung kurzfristig nachgewiesen wird, dass auf die Fortbildungsstätte Braunlage keinesfalls verzichtet werden kann und dem Land hierdurch im Vergleich zur Schließung oder zu einer Privatisierung keine Nachteile entstehen.

Für die Unterbringung und Verpflegung von Dritten sind unverzüglich kostendeckende Entgelte zu erheben.

Über das Veranlasste ist dem Landtag bis zum 31.03.2001 zu berichten.

Das MI hat das 1996 entwickelte Gesamtkonzept der Nutzung polizeilicher Liegenschaften für die Aus- und Fortbildung mit dem Ziel einer weiteren Optimierung des Liegenschaftsmanagements der Polizei fortgeschrieben. Eine vom MI eingesetzte Arbeitsgruppe hat dabei alle für die polizeiliche Aus- und Fortbildung genutzten Liegenschaften in die Untersuchung einbezogen.

Die Arbeitsgruppe ist zum Ergebnis gekommen, dass mittelfristig die Notwendigkeit zum Erhalt der Fortbildungseinrichtung Braunlage fortbesteht, weil die Aufstiegsausbildung unverändert fortgesetzt wird und die Fortbildungseinrichtungen der Landespolizei ausgelastet sind.

Die Arbeitsgruppe hat ferner unter betriebswirtschaftlichen Parametern Tagessätze für die Nutzung der Fortbildungseinrichtungen der Polizei für Zwecke der Aus- und Fortbildung ermittelt.

Für die Fortbildungseinrichtung in Braunlage beträgt dieser 92,51 DM - Übernachtung einschließlich Tagesverpflegungspauschale von 30 DM - und entspricht damit dem dem

MI bekannten Durchschnitt von Tagessätzen externer Anbieter. Für extern genutzte Fortbildungseinrichtungen sind durchschnittlich 100 DM zu entrichten.

Im Vergleich zur Schließung oder zur Privatisierung der Fortbildungseinrichtung in Braunlage entstehen dem Land nach Auffassung des MI durch den Fortbestand keine Nachteile.

Im Haushaltsjahr 2001 werden über bereits in der Vergangenheit vorgenommene Stelleneinsparungen hinaus zwei weitere frei werdende Lohnempfängerstellen nicht wiederbesetzt. Diese Maßnahmen verbessern weiter die wirtschaftliche Nutzung der geprüften Fortbildungseinrichtung.

Die Erörterung mit dem LRH dauert noch an. Über das Ergebnis wird die Landesregierung abschließend berichten.