Verfehlte Dauerförderung einer Landesgesellschaft

Ein vom Land als Alleingesellschafter im Rahmen der Technologieförderung errichtetes Institut in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH erhielt seit seiner Gründung im Jahr 1990 bis Ende 1997 Zuwendungen zur institutionellen Förderung sowie Strukturhilfemittel in Höhe von insgesamt 18,5 Millionen DM. Dabei konnte weder der wesentliche Gesellschaftszweck verwirklicht noch eine Beteiligung weiterer Gesellschafter erreicht werden.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass die Voraussetzungen für eine weitere Beteiligung des Landes an der Gesellschaft nicht mehr vorliegen. Er nimmt daher mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die institutionelle Förderung abgebaut wird und im Jahr 2002 ausläuft. Zugleich erwartet er, dass das Land seine Privatisierungsbemühungen verstärkt fortsetzt und sich von seiner Beteiligung an der Gesellschaft trennt.

Über das Veranlasste und die Ergebnisse ist dem Landtag bis zum 31.03.2001 zu berichten.

Dem Angebot des Landes folgend haben die Mitarbeiter der Deutsches Windenergie Institut GmbH (DEWI) ein Konzept zur Übernahme der Landesanteile durch die Arbeitnehmer vorgelegt. Das Konzept sieht diverse Zusicherungen, insbesondere finanzieller Art, des Landes vor. Das federführende MF und das fachlich zuständige MU prüfen deshalb auch andere Alternativen einer Privatisierung des Instituts.

Derzeit bleibt festzustellen, dass es verschiedene Interessenten gibt, die zum Teil konkretes Interesse an DEWI geäußert haben bzw. die laut Bundesverband WindEnergie e. V. als Interessenten innerhalb der nächsten Wochen benannt werden könnten.

Erste Sondierungsgespräche ergaben neben dem Interesse am Erwerb des Unternehmens ein ausgeprägtes Interesse daran, dass sich das Land nicht gänzlich als Gesellschafter zurückzieht. Die Übernahmeinteressenten begründen dies im Wesentlichen mit der Stellung der DEWI am Weltmarkt als anerkanntes neutrales Institut.

Im Zusammenhang damit sehen die Interessenten die Tätigkeit der DEWI in der nationalen und internationalen Gremienarbeit als absolute Notwendigkeit, die fortgesetzt werden müsse. Sie betonen übereinstimmend, dass mit dieser Tätigkeit der deutsche Einfluss auf die Entwicklung von Standards und Parametern in einer Weise gesichert sei, wie er der Vorreiterrolle Deutschlands in der Nutzung der Windenergie entspreche. Dies nutze dem Standort Deutschland und der sich entwickelnden Windenergieindustrie.

Die Interessenten sehen die enormen Entwicklungschancen für die DEWI in der näheren Zukunft. Zurzeit können aus Mangel an Kapazitäten nicht alle attraktiven Aufträge angenommen werden. Um den international steigenden Bedarf zu befriedigen und seine hervorragende Rolle zu wahren, muss die DEWI nach Überzeugung der Interessenten wachsen und ihre Beratungskapazitäten ausweiten. Diese Wachstumsstrategie ist mit dem derzeitigen Stammkapital von 50 000 DM nicht finanzierbar und bedarf einer Zufuhr von Eigenkapital, was vornehmlich von privater Seite zur Verfügung gestellt werden sollte.

Es wird in den weiteren Gesprächen darauf ankommen, den „Goodwill" des Unternehmens zu stabilisieren und eine möglicherweise fortbestehende Beteiligung des Landes in ihrer Größenordnung sowie etwaige damit verbundene Folgekosten zu definieren.

Ein Verbleib des Landes in der DEWI aus den o. g. übergeordneten Gründen ist aber nicht zwangsläufig mit fortdauernden Nachschussverpflichtungen verbunden.

Über den Fortgang der Angelegenheit wird dem Landtag weiter berichtet werden.