Handelsrecht

Geschäftsbereich MU

Durch Kabinettsbeschluss vom 07.07.1992 wurden mit Wirkung vom 01.10.1992 das „Niedersächsische Landesamt für Wasser und Abfall" und das „Niedersächsische Landesamt für Immissionsschutz" sowie die Abteilung S 2 des inzwischen aufgelösten Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes mit ihren Aufgaben in das neu errichtete „Landesamt für Ökologie" verlagert. Eine Stellenreduzierung war damit nicht verbunden.

Mit Beschluss der Landesregierung vom 26.08.1997 wurden die Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall mit Wirkung vom 01.01.1998 aufgelöst. Ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben wurden mit insgesamt 49 Stellen zu den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern verlagert. Für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Gewässern, Küsten- und Hochwasserschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen wurde zum 01.01.1998 der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz mit Sitz in Norden gebildet, dem ab 01.07.1999 auch die operationalen Aufgaben des Gewässerkundlichen Landesdienstes übertragen wurden. Das Staatliche Amt für Insel- und Küstenschutz in Norden wurde zum 01.01.1998 in den Landesbetrieb eingegliedert. Die verbliebenen wasserwirtschaftlichen Aufgaben wurden den Bezirksregierungen übertragen. Für ihre Wahrnehmung wurden mit Wirkung vom 01.01.1998 in Aurich, Brake, Meppen, Cloppenburg, Stade, Verden, Sulingen, Hildesheim und Göttingen Außenstellen der Bezirksregierungen gebildet. Da ein signifikanter Aufgabenabbau nicht möglich war, waren diese aufbauorganisatorischen Maßnahmen erforderlich, um die seit 1994 vorgegebenen linearen Stellenkürzungen realisieren zu können.

f) Deutsche Bundesbahn (bis 1993)/ Deutsche Bahn AG (ab 1993)

Die ehemalige Deutsche Bundesbahn musste das Land unterrichten, wenn sie wesentliche organisatorische Veränderungen plante. Hierzu zählten insbesondere Stilllegungen oder Verlegungen von Ausbesserungswerken oder sonstiger großer Dienststellen sowie die Errichtung, Verlegung, Aufhebung oder wesentliche Änderung beispielsweise einer Eisenbahndirektion oder eines Eisenbahnzentralamtes. Derartige Dienststellen sind im Zeitraum 1990 bis 1993 nicht geschlossen oder verlegt worden.

Nach 1993 hat in Umsetzung der Bahnstrukturreform eine tiefgreifende organisatorische Veränderung bei der Deutschen Bahn AG stattgefunden, ohne dass die Landesregierung im Detail über diese organisatorischen Veränderungen in Kenntnis gesetzt worden ist.

Als wesentliche organisatorische Änderungen sind der Landesregierung auf der Ebene der früheren Bundesbahndirektionen folgende Veränderungen bekannt:

Die Aufgaben im Schienenpersonennahverkehr sind landesweit am Standort Hannover gebündelt worden; vor 1994 wurden diese Aufgaben zum Teil von der damaligen Bundesbahndirektion Hamburg wahrgenommen. Im Schienenpersonenfernverkehr sind die regionalen Aktivitäten am Standort Hamburg gebündelt worden; bis 1993 waren dafür die jeweiligen Bundesbahndirektionen mitverantwortlich. Im Bereich des Güterverkehrs hat DB Cargo AG die Betreuung niedersächsischer Kunden auf den Standort Bremen konzentriert.

Im personalintensivsten Geschäftsfeld der Deutschen Bahn AG, dem Netz-Bereich, hat der Standort Hannover eine eindeutige Stärkung erfahren; hier hat die für den gesamten norddeutschen Raum verantwortliche Niederlassung Nord ihren Sitz. Vor 1999 wurden diese Aufgaben von der jeweiligen Bundesbahndirektion wahrgenommen.

Zu 3: Der Landesregierung sind weitere Planungen zur Schließung von Bundeseinrichtungen nicht bekannt.

Hinsichtlich der geplanten Standortschließungen und -reduzierungen bei der Bundeswehr wird auf das Konzept des Bundesministers der Verteidigung sowie auf die zu dieser Thematik umfangreiche Diskussion in Niedersachsen, insbesondere auch im Niedersäch sischen Landtag, verwiesen. Von einer weitergehenden Beantwortung im Rahmen dieser Kleinen Anfrage sehe ich daher ab.

Zu 4: Es gibt folgende Planungen zu Schließungen und Reduzierungen von Landeseinrichtungen bis zum Ende der Legislaturperiode:

a) Geschäftsbereich MJ Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Durch die geplante Schaffung eines gemeinsamen Landessozialgerichts mit Bremen sollen 2 Senate von Celle nach Bremen verlagert werden. Es werden voraussichtlich insgesamt 15 Stellen des richterlichen und nichtrichterlichen Dienstes betroffen sein.

Handelsregistergerichte (s. Anlage 3)

Durch Artikel 20 des Handelsrechtsreformgesetzes vom 22.06.1998 (BGBl. S. 1474) ist § 125 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) dahingehend geändert worden, dass ab dem 01.01.2002 für die Führung des Handelsregisters nur noch das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Landgerichts zuständig ist. Dies gilt auch für die Zuständigkeit für die Führung des Genossenschaftsregisters, da gemäß § 10 des Genossenschaftsgesetzes diese der Zuständigkeit für die Handelsregisterführung folgt.

Die Führung des Handelsregisters kann aber ausnahmsweise anderen oder zusätzlichen Amtsgerichten übertragen und die Bezirke der Registergerichte können abweichend von dieser Bestimmung festgelegt werden, „wenn dies einer schnelleren und rationelleren Führung des Handelsregisters dient". Die gemäß § 125 Abs. 2 Satz 2 FGG mögliche Übertragung dieser Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung hat die Landesregierung am 20.02.2001 beschlossen.

MJ beabsichtigt, von der Verordnungsermächtigung so weit wie möglich Gebrauch zu machen und statt der 11 Amtsgerichte am Sitz der Landgerichte 39 Amtsgerichte zu Handelsregistergerichten zu bestimmen. Eine tabellarische Übersicht der geplanten Handelsregistergerichte und ihrer Zuständigkeitsbereiche liegt als Anlage 3 an.

Hierdurch werden Personalverschiebungen notwendig, die derzeit jedoch noch nicht hinreichend quantifizierbar sind. Rechnerisch liegt die Zahl der landesweit notwendigen Personalverschiebungen bei maximal 43 Stellen.

b) Geschäftsbereich MK

Nach dem Beschluss der Landesregierung bzw. zur Umsetzung der Zielvereinbarung zum Stellenabbau sollen

­ die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung von zurzeit 46 auf 27

Stellen,

­ das Niedersächsische Landesinstitut für Fortbildung und Weiterbildung im Schulwesen und Medienpädagogik von zurzeit 80 auf 74 Stellen und

­ die schulpsychologische Beratung von zurzeit 89 auf 65 Stellen,

­ zum Teil bis über das Ende der Legislaturperiode hinaus- sozialverträglich abgebaut werden.

c) Geschäftsbereich ML Änderungen bei den Forstämtern sind tabellarisch zusammengefasst (s. Anlage 4).

d) Geschäftsbereich MW Straßenneubauamt Braunschweig

Das Straßenneubauamt Braunschweig in Braunschweig soll aufgelöst werden (35 Stellen). Hafenämter

Die Landesregierung hat am 06.02.2001 eine Neuorganisation der Niedersächsischen Häfen- und Schifffahrtsverwaltung beschlossen: Die fünf Niedersächsischen Hafenämter Brake, Cuxhaven, Emden, Norden und Wilhelmshaven werden mit Ablauf des 30.06.2001 aufgelöst. Für die Wahrnehmung der ortsinstanzlichen Aufgaben der Niedersächsischen Häfen- und Schifffahrtsverwaltung werden mit Wirkung vom 01.07. drei Revierhafenämter mit folgenden Zuständigkeitsbereichen gebildet:

­ Hafenamt für das Revier „Elbe" mit Sitz in Cuxhaven für den örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich des jetzigen Hafenamts Cuxhaven,

­ Hafenamt für das Revier „Jade-Weser" mit Sitzen in Wilhelmshaven und Brake für die örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereiche der jetzigen Hafenämter Brake und Wilhelmshaven,

­ Hafenamt für das Revier „Ems-Dollart" mit Sitz in Emden und einer Außenstelle in Norden - Ortsteil Norddeich - für die örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereiche der jetzigen Hafenämter Emden und Norden; die Außenstelle in Norden soll primär für den Inselversorgungsverkehr zuständig sein.

Mit der Neuorganisation wird ein Abbau von ca. 30 Stellen auf Grundlage der eingangs genannten Zielvereinbarungen angestrebt (Synergieeffekte bei den Querschnittsfunktionen).

Zu 5 und 6:

Die Frage der Schließung oder Umstrukturierung von Bundesbehörden obliegt der Bundesregierung. Leider hat das Land auf die Reduzierung von Arbeitsplätzen bei Bundesbehörden nur geringen Einfluss. Die Möglichkeiten der Einflussnahme werden genutzt.

Hinsichtlich der aktuellen Situation zu den Standortschließungen bei der Bundeswehr verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.

Deutsche Bahn AG

Nach Auffassung der Landesregierung berücksichtigt die Deutsche Bahn AG bei organisatorischen und personalwirtschaftlichen Entscheidungen strukturpolitische Kriterien allenfalls nachrangig. Die Deutsche Bahn AG hat ihre v. g. Entscheidungen mit der stärkeren Orientierung am Kunden und betriebwirtschaftlich begründet.

Die Pläne der Deutschen Bahn AG stehen wiederholt nicht mit den strukturpolitischen Zielvorstellungen des Landes in Einklang. Die primären Zielvorstellungen der Bahnstrukturreform, die seinerzeit von einer sehr breiten Mehrheit getragen wurden, zielen aber darauf ab, den Verkehrsträger Schiene per se zu stärken und damit - wenn auch mittelbar - im Sinne der Strukturförderung die Präsenz der Schiene in der Fläche soweit wie möglich zu sichern. Gemessen am Umfang des DB-Streckennetzes und des Angebotes im Schienenpersonennahverkehr konnten diese Zielvorstellungen bisher weitestgehend erfüllt werden.

Die Landesregierung setzt sich gegenüber der Deutschen Bahn AG dafür ein, dass diese strukturpolitische Interessen der Fläche berücksichtigt, und entwickelt ggf. auch Alternativkonzepte mit nichtbundeseigenen Eisenbahnen, die in hohem Maße in der Fläche präsent sind.