Sicherstellung ausreichender Polizeipräsenz in Niedersachsen

Niedersachen stellt im Vergleich mit allen anderen Bundesländern im Hinblick auf die so genannte Polizeidichte das Schlusslicht aller Bundesländer dar. Weiter verschärft wird diese Situation durch eine erhebliche Inanspruchnahme der Möglichkeiten der Vorruhestandsregelung in Niedersachsen. Darüber hinaus geht die jährliche Einsparung von 78

Stellen zur Finanzierung der zweigeteilten Laufbahn und die geplante Umwandlung von 1 000 Stellen im Jahr 2001 vom mittleren in den gehobenen Dienst zu einer weiteren Verschärfung zulasten einer ausreichenden Polizeipräsenz auf der Straße. Schließlich haben die Erfahrungen in der Vergangenheit gezeigt, dass die Ausbildungskapazitäten der Fachhochschule in Hildesheim nicht ausreichen, um zeitnah ausreichend Nachwuchskräfte für frei werdende Stellen auszubilden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele frei werdende Stellen im Polizeidienst in Niedersachsen konnten zum Stichtag 01.01.2001 nicht besetzt werden?

2. Wie viele der frei werdenden Stellen werden nach Einschätzung der Landesregierung in diesem Jahr durch Einstellung aus den Polizeien anderer Bundesländer besetzt?

3. Wie viele frei werdende Stellen werden nach ihrer Einschätzung durch Einstellungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Bundesgrenzschutzes besetzt?

Die Niedersächsische Landesregierung hat der Funktionalität und damit auch der Präsenz der Landespolizei, u. a. mit einer angemessenen Personalausstattung stets besondere Bedeutung beigemessen.

Der haushaltsmäßige Gesamtstellenbestand der niedersächsischen Landespolizei hat sich im Zeitraum von 1990 bis 2001 lediglich um 39 Stellen von 21 171 auf 21 132 (ohne Stellen für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst) verringert.

Trotz der in den vergangenen Jahren erbrachten Stelleneinsparungen im Polizeivollzugsdienst, insbesondere zur Gegenfinanzierung der zweigeteilten Polizeilaufbahn sowie durch Verlagerung von Stellen in das Kapitel 03 04 (Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Fachbereich Polizei) zur Anpassung an das Nds. Hochschulgesetz, ist der Gesamtstellenbestand in diesem Zeitraum durch Schaffung zusätzlicher Stellen für Tarifpersonal im Wesentlichen unverändert geblieben.

Einstellungen in den Vorbereitungsdienst der Polizei werden auf der Grundlage der Berechnungen der voraussichtlich in 3 Jahren besetzbaren Planstellen unter Berücksichtigung der Entwicklung der natürlichen (Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze) und der sonstigen Abgänge (vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Entlassung, Ausscheiden durch Tod) sowie von Haushaltsvorgaben vorgenommen. Insofern sind die Einstellungsberechnungen an die sich stetig verändernden Rahmenvorgaben anzupassen.

Die Berechnung der sonstigen Abgänge erfolgt auf der Grundlage langjähriger Erfahrungswerte unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen. Dabei kann jedoch nicht auf alle unvorhergesehenen Veränderungen zeitgerecht reagiert werden.

In der Langzeitbetrachtung der letzten Jahre waren landesweit ca. 70 bis 90 sonstige Abgänge jährlich zu verzeichnen. Im Jahr 2000 gab es einen unerwarteten Anstieg auf insgesamt 196 Abgänge. Dieser Anstieg lässt sich weitgehend durch eine Ausweitung der Inanspruchnahme des vorzeitigen Ruhestandes aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen bei den Versorgungsleistungen begründen.

Den mit dieser Entwicklung zu erwartenden Präsenzverlusten sollte bereits im Jahre 2000 durch die Übernahme von 80 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes und der Länder ohne Tauschpartner entgegengetreten werden. Die vorgesehenen Übernahmen verzögerten sich bisher aufgrund interner Umstrukturierungen beim BGS und durch zurückhaltende Freigaben der Länder. Sollte die vorgesehene Übernahmegröße nicht erreicht werden, wird ein Ausgleich durch Erhöhung der Einstellungszahlen erfolgen.

Die nach derzeitigem Planungsstand erforderlichen Ausbildungskapazitäten sind an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Fachbereich Polizei - zur Sicherstellung der zeitgerechten Ausbildung des Nachwuchses vorhanden.

Zu 1: Wie schon bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 16.07.1999 (Drs. 14/1080) ausgeführt, wurde zum 01.01.1998 für den Bereich der Landespolizei die Personalkostenbudgetierung eingeführt. Die Personalkostenbudgetierung ist ein System zur detaillierten Veranschlagung und Bewirtschaftung sowie zur besseren Steuerung der Personalausgaben. Teil dieses Systems ist die Einführung des so genannten Beschäftigungsvolumens. Das Beschäftigungsvolumen ist die in Vollzeitbeschäftigung umgerechnete jahresdurchschnittliche Beschäftigungszahl und wird in so genannten Vollzeiteinheiten ausgedrückt. Es ist die verbindliche Zielvorgabe für die Personalmenge, die im Jahresdurchschnitt nicht überschritten werden darf. Die Vollzeiteinheiten bilden so die Grundlage für die Ermittlung des monetären Personalkostenbudgets.

Die in den Stellenplänen, Stellenübersichten und Bedarfsnachweisen ausgebrachten Stellen bilden lediglich noch die Vorgabe für die Besoldungs- und Vergütungsstruktur, nicht jedoch für den quantitativen Personalbedarf. Im Ergebnis ist für eine Neueinstellung nicht mehr nur eine freie Stelle erforderlich. Es muss grundsätzlich zumindest im Jahresdurchschnitt hierfür auch freies Beschäftigungsvolumen vorliegen. Nur so sind die Personalausgaben effektiv planbar und gleichzeitig kann auf traditionelle personalwirtschaftliche Instrumente (z. B. landesweiter Einstellungsstopp) verzichtet werden.

Daraus resultiert, dass durch die Festlegung des Beschäftigungsvolumens nicht mehr jede etatisierte Stelle genutzt werden kann; eine vollständige Stellennutzung hat es aber auch in der Vergangenheit nicht gegeben. Für die Ermittlung von Personalvakanzen ist deshalb die Differenz der besetzten Stellen zu den in den Stellenplänen, Stellenübersichten und Bedarfsnachweisen ausgewiesenen Stellen nicht mehr von Bedeutung.

Daher ist zur Beantwortung der Frage 1 das Beschäftigungsvolumen zu betrachten.

Auf der Grundlage des Zahlmonats Februar 2001 ist festzustellen, dass am 1. Januar 2001 insgesamt 283 Vollzeiteinheiten im Polizeidienst (einschließlich Tarifpersonal) nicht besetzt waren.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl nicht genutzter Vollzeiteinheiten im Verlauf eines Haushaltsjahres durch ständige Fluktuation verändert.

So ist für die ersten drei Monate des Jahres 2001 festzustellen, dass die Anzahl der sonstigen Abgänge erheblich unter den Erfahrungswerten der letzten Jahre liegt. Danach waren im ersten Quartal 2001 rechnerisch 23 sonstige Abgänge zu erwarten, tatsächlich liegen nur 11 vor.

Ferner sind für 2001 Übernahmen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten von anderen Bundesländern und vom Bund sowie zusätzliche Einstellungen von Tarifpersonal zur Wahrnehmung von Funktionsaufgaben des Polizeivollzugsdienstes geplant. Der genaue Zeitpunkt und Umfang dieser Übernahmen bzw. Einstellungen steht noch nicht fest.

Insgesamt ist zu erwarten, dass sich das freie Beschäftigungsvolumen dadurch im Verlauf des Jahres 2001 noch reduzieren wird.

Zu 2: Die Übernahmen von anderen Bundesländern werden von den zuständigen Polizeibehörden und -einrichtungen betrieben. Diese führen eigenständig Verhandlungen mit den jeweils abgebenden Bundesländern bzw. dem Bund (BKA).

Mit Stand 01.04.2001 ist mit 23 Übernahmen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten anderer Bundesländer zu rechnen. Hinsichtlich weiterer Übernahmen wird zurzeit noch über Freigaben ohne Tauschpartner verhandelt.

Zu 3: Seitens des BMI wurde die Übernahmemöglichkeit von 20 Beamtinnen und Beamten ohne Tauschpartner in einem ersten Schritt zum Land Niedersachsen in Aussicht gestellt.

Die Übernahmeverhandlungen dauern noch an.

Unabhängig davon liegen mit Stand 01.04.2001 bereits für drei weitere Beamte des BGS Freigaben vor.