Finanzamt

Weitere Rationalisierungsmöglichkeiten

Der LRH hält es für möglich,

­ einige Aufgaben der Veranlagungsfinanzämter, die bisher von Beamten des gehobenen Dienstes wahrgenommen werden, künftig Beamten des mittleren Dienstes zu übertragen (z. B. im Arbeitnehmerbereich und bei der Prüfung von Kapitalgesellschaften) und

­ durch gezielte Leistungsvergleiche zwischen den Finanzämtern weitere Rationalisierungsmöglichkeiten zu erzielen.

Er hat der Oberfinanzdirektion außerdem verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Ablauforganisation aufgezeigt, die zu weiteren Einsparungen führen, z. B. zur künftigen Aktenführung im Arbeitnehmerbereich und zum Erfassungssystem bei den Einkommensteuererklärungen.

Personalbedarf

Das gegenwärtige Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs für die Finanzämter mit Hilfe der oben genannten Personalbedarfsberechnung enthält zahlreiche Schwachstellen. Es vermittelt den zumindest in Teilen unzutreffenden Eindruck, die Finanzämter seien dauerhaft personell unterbesetzt. Der LRH hält es für erforderlich, den Personalbedarf auf der Grundlage von zutreffenden und wegen Veränderungen bei der Aufgabenerledigung laufend zu aktualisierenden durchschnittlichen Bearbeitungszeiten sowie wie bisher der jüngsten Fallzahlen zu ermitteln. Wenn die Steuerverwaltung eine Kosten- und Leistungsrechnung einführt, besteht die Möglichkeit, die dafür erforderlichen Arbeitsaufzeichnungen für die Erstellung einer landesspezifischen Personalbedarfsberechnung zu nutzen. Auf die Anwendung der für Niedersachsen teilweise nur bedingt geeigneten bundeseinheitlichen Personalbedarfsberechnung kann dann verzichtet werden. Für eine Übergangszeit kann ein „indexiertes" Personalzuweisungssystem hingenommen werden.

Die Oberfinanzdirektion hat in ihrem Personalentwicklungskonzept für den mittleren Dienst eine Einsparung von 500 Vollzeitkräften vorgesehen. Der LRH hält weitere Einsparungen in erheblichem Umfang für realisierbar und hat dazu konkrete Empfehlungen abgegeben.

8. Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Steuerverwaltung

- Teil II: Oberfinanzdirektion Kapitel 04 05

Die Oberfinanzdirektion erfüllt ihre Aufgaben nicht in allen Bereichen wirtschaftlich. Der LRH hat u. a. vorgeschlagen, die Organisationsstrukturen erheblich zu straffen und die Aufgaben in einer Steuerabteilung zusammenzuführen. Er hält eine spiegelbildliche Wahrnehmung steuerfachlicher Aufgaben wie auch von Querschnittsaufgaben (z. B. Organisations- und Personalangelegenheiten) an den Standorten Hannover und Oldenburg für unwirtschaftlich. Außerdem empfiehlt der LRH, die Aufgaben des Finanzrechenzentrums neu zu organisieren und teilweise an das Informatikzentrum Niedersachsen zu übertragen. Die Oberfinanzdirektion kann durch die Umsetzung der Vorschläge des LRH in erheblichem Umfang Stellen einsparen.

Überblick

Die Oberfinanzdirektion Hannover ist die Mittelbehörde der niedersächsischen Steuerverwaltung. Für die damit zusammenhängenden Aufgaben hat sie zwei Besitz- und Verkehrsteuerabteilungen mit Sitz in Hannover und Oldenburg eingerichtet. Sie sind jeweils einem Finanzpräsidenten unterstellt. Der Abteilung in Hannover sind 30 Veranlagungsfinanzämter, vier Finanzämter für Großbetriebsprüfung und drei Finanzämter für Fahndung und Strafsachen nachgeordnet. Die Abteilung in Oldenburg ist vorgesetzte Behörde von 27 Veranlagungsfinanzämtern, drei Finanzämtern für Großbetriebsprüfung und einem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen.

Die Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Hannover besteht aus fünf Gruppen mit insgesamt 33 Referaten, in Oldenburg gibt es drei Gruppen mit 17 Referaten.

Am 01.07.2000 waren in der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Hannover 361,9 Vollzeitkräfte und in Oldenburg 85,5 Vollzeitkräfte beschäftigt (jeweils ohne Arbeiter). Aufbauorganisation Steuerfachliche Aufgaben

In beiden Besitz- und Verkehrsteuerabteilungen sind in jeweils zwei Gruppen Steuerfachreferate eingerichtet, die - von Grundsatzfragen und einigen unwesentlichen Ausnahmen abgesehen - alle steuerfachlichen Aufgaben der Mittelinstanz jeweils eigenständig für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich wahrnehmen. Die Zuständigkeiten für Grundsatzfragen sind auf beide Abteilungen so aufgeteilt, dass jeweils einer Abteilung bestimmte Vorschriften von Steuergesetzen - meist abschnittsweise, aber ohne erkennbare Systematik - zur federführenden Grundsatzbearbeitung zugeordnet sind und die jeweils andere Abteilung diese Bearbeitungsvorgänge mitzeichnet. So ist z. B. die Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Oldenburg zuständig für Grundsatzfragen der Betriebsprüfung, die in §§ 193 bis 195 (ohne § 194 Abs. 3) der Abgabenordnung und den §§ 36 bis 38 der Betriebsprüfungsordnung geregelt sind. Für die übrigen die Betriebsprüfung betreffenden Vorschriften ist die Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Hannover zuständig.

Insgesamt gibt es in den vier Steuerfachgruppen 23 Referate, in denen am 01.07.

98,7 Vollzeitkräfte beschäftigt waren, davon 61,7 in Hannover und 37 in Oldenburg.

Dies bedeutet einen Durchschnitt von 4,3 Vollzeitkräften (einschließlich Referent) je Referat.

Nach den allgemein anerkannten Organisationsgrundsätzen für Ministerien soll die Zahl der sachbearbeitenden Mitarbeiter des höheren und des gehobenen Dienstes in einem Referat fünf nicht unterschreiten. Die Leitungsspanne soll danach mindestens 1 : 5 betragen. Diese Grundsätze sind der Aufbauorganisation von nachgeordneten Behörden „erst recht" zugrunde zu legen.

Der LRH hat vorgeschlagen, die Anzahl der Steuerfachreferate auf zehn zu verringern und die steuerfachlichen Aufgaben so auf diese Referate zu verteilen, dass ein Abstimmungsaufwand zwischen verschiedenen Referaten nur noch dann stattfindet, wenn verschiedene Steuerarten betroffen sind. Dafür hat er dem Finanzministerium ein detailliertes Organisationskonzept vorgelegt, das die Zuordnung der Steuerfachreferate zu drei Steuerfachgruppen vorsieht. Danach können eine Gruppe und 13 Referate aufgelöst werden.

Querschnittsaufgaben

Beide Besitz- und Verkehrsteuerabteilungen nehmen die Aufgaben

­ Organisations- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten,

­ Personalangelegenheiten,

­ Justiziarsachen,

­ Innere Revision,

­ Unterbringungsfragen sowie

­ Zentrale Dienste und Geschäftsstellenangelegenheiten jeweils eigenständig für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich wahr. Die Grundsatzfragen werden wie bei den steuerfachlichen Aufgaben bearbeitet.

Für die Haushaltsangelegenheiten und die mit dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden Aufgaben ist dagegen allein die Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Hannover zuständig. Die Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik obliegen dem Finanzrechenzentrum, dessen Aufgaben allerdings nicht vollständig in Hannover konzentriert sind, sondern zum Teil in Lüneburg und Oldenburg wahrgenommen werden.

Die Querschnittsaufgaben sind in der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Oldenburg in einer Gruppe zusammengefasst. In Hannover sind hierfür dagegen drei Gruppen eingerichtet, davon eine für das Finanzrechenzentrum und zwei für die anderen Querschnittsaufgaben.

Der LRH hat vorgeschlagen, im Finanzrechenzentrum ein Referat einzusparen, da die mit dem Projekt FISCUS verbundenen Entwicklungsaufgaben auf eine dafür gegründete GmbH übergehen. Alle anderen Querschnittsaufgaben sollte die Oberfinanzdirektion in einer Gruppe zusammenführen, um Doppelarbeit zu vermeiden. Dadurch können zwei Gruppen und acht Referate aufgelöst werden.

Standortentscheidungen

Mit der Umsetzung der Vorschläge zur Neuorganisation sollte die Oberfinanzdirektion die künftigen Gruppen in einer Besitz- und Verkehrsteuerabteilung zusammenführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre es ratsam, alle Aufgaben in Hannover zu konzentrieren. Für den Fall, dass die Landesregierung aus strukturpolitischen oder anderen Erwägungen am Standort Oldenburg festhalten will, hält der LRH es für vertretbar, diesem Standort steuerfachliche Aufgaben zuzuordnen, und hat dafür konkrete Empfehlungen abgegeben. Er hält es aber mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht für vereinbar, die Querschnittsaufgaben auf zwei Standorte zu verteilen.

Der LRH hält es außerdem für geboten, die Aufgaben des Finanzrechenzentrums, die gegenwärtig noch in der früheren Außenstelle Lüneburg wahrgenommen werden (Printzentrum, Fernwartung), in Hannover zu konzentrieren.

Aufgabenverlagerungen

Das Informatikzentrum Niedersachsen erstellt für verschiedene Bereiche der Landesverwaltung Druckprodukte. Deshalb hat der LRH das Finanzministerium gebeten zu untersuchen, ob es wirtschaftlich ist, dem Informatikzentrum Niedersachsen auch die Produktion für Druckerzeugnisse der Steuerverwaltung zu übertragen. Dies gilt entsprechend für die Übersendung von Steuererklärungsvordrucken.