Kostenminderungen Ein sehr hoher Kostenanteil des Jagdbetriebs in Höhe von rd

ßt gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 LHO.

Das in der Jagdnutzungsvorschrift nunmehr vorgesehene Entgelt für die erforderlichen Führungen für Jagdgäste entspricht bei weitem nicht dem tatsächlichen Aufwand des Landes und liegt erheblich unter den in anderen Ländern erhobenen Beträgen. Die Landesforstverwaltung will nunmehr bei der Überarbeitung der Jagdnutzungsvorschrift die Führungskosten prüfen.

Kostenminderungen

Ein sehr hoher Kostenanteil des Jagdbetriebs in Höhe von rund 2,1 Millionen DM entfällt auf die persönliche Jagdausübung der Forstbediensteten. Bei der zugrunde liegenden zurückhaltenden Selbsteinschätzung der Bediensteten mit durchschnittlich 7,1 v. H. der Arbeitszeit hat der LRH berücksichtigt, dass die Bediensteten weit überwiegend keine festgelegten Arbeitszeiten haben und die Jagdausübung regelmäßig in der Jagdzeit während der frühen Morgen- oder späten Abendstunden sowie an den Wochenenden wahrgenommen wird. Im Jahr 1980 hatte die Treuarbeit AG bei ihrer Untersuchung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Landesforstverwaltung einen Arbeitszeitanteil von 8 v. H. ermittelt.

Der hohe Kostenanteil wird bei der vorgeschlagenen Ausweitung der Jagdverpachtung und der Vergabe von entgeltlichen Jagderlaubnisscheinen erheblich gesenkt werden können. Demgegenüber dürfte sich die Verwaltungstätigkeit für die Verpachtungen und für die Vergabe der Jagderlaubnisscheine nur geringfügig ausweiten, insbesondere wenn das beim Klosterkammerforstbetrieb bereits erfolgreich praktizierte Verfahren eingeführt wird, das im Jagderlaubnisschein zum Abschuss freigegebene Wild als Wildbret vorab mit dem Lösen der Erlaubnis zu veräußern. Dieses Verfahren wird nach Mitteilung der Landesforstverwaltung derzeit bei einzelnen Forstämtern praktiziert und soll ausgeweitet werden.

Für die jagdrelevanten Forstschutzkosten wie den Zaunbau einschließlich Zaunabbau, die Verbesserung der Wildäsung, um Wild von Forstpflanzen abzuhalten, und sonstige Schutzkosten wurden jährlich nahezu 5,2 Millionen DM aufgewendet. Auch wenn es der Landesforstverwaltung im Zusammenhang mit der Umsetzung des LÖWEProgramms bereits gelungen ist, die in früheren Jahren erheblich höheren Forstschutzkosten maßgeblich zu senken, sind die verbliebenen Kosten noch deutlich zu hoch. Eine weitere Kostensenkung wird nur erreicht werden können, wenn der Wildabschuss der Waldverträglichkeit stärker angepasst wird, indem die Abschusspläne entsprechend heraufgesetzt und insbesondere auch eingehalten werden.

Die aufgezeigten Möglichkeiten zur Einnahmesteigerung und Kostensenkung lassen es zu, die Jagdnutzung mindestens kostendeckend zu gestalten. Der LRH erwartet, dass dieses Ziel mittelfristig erreicht wird.

33. Wisentgehege der Forstverwaltung in Springe Kapitel 10 04

Sollte das Wisentgehege weiterhin vom Land betrieben werden, ist hierfür ein Konzept zu erstellen und sind die Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt sachgerecht zu veranschlagen, Mängel der Aufgabenwahrnehmung auszuräumen sowie Probleme der Zuordnung und Steuerfragen zu klären.

Unabhängig davon sollte geprüft werden, ob das 1999 bei Ausgaben von rd. 2,3 Millionen DM und Einnahmen von rund 1,3 Millionen DM mit rd. 1 Million DM bezuschusste Gehege ganz oder teilweise an einen anderen Träger abgegeben werden kann.

Aufgaben des Wisentgeheges

Das im Nahbereich Hannovers am Deister gelegene Wisentgehege ist Teil des Niedersächsischen Forstamts Saupark und als Schaugehege nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Naturschutzgesetz genehmigt. Es erstreckt sich auf einer Fläche von rund 90 ha und beherbergt mehr als 100 in Europa vorkommende oder früher vorhandene Tierarten. Wisente und Urwildpferde werden u. a. für Wiedereinbürgerungsversuche gezüchtet. Das Gehege wird auch als Auffang- und Betreuungsstation für beschlagnahmte, ausgesetzte oder verletzte Tiere genutzt und beteiligt sich an Maßnahmen der Europäischen Erhaltungszuchtprogramme. Zur Begleitung von Schulklassen und Kindergruppen ist ihm eine so genannte Gehegeschule angegliedert.

Ein verpachteter Restaurationsbetrieb und ein Kiosk komplettieren die Anlage, deren Besucherzahl derzeit jährlich bei rund 180 000 Personen liegt.

Der Zuschussbedarf für die laufende Unterhaltung des Geheges belief sich auf ca. 1 Million DM im Jahr 1999. Etwa die Hälfte der Gesamtausgaben wird durch Eintrittsgelder gedeckt. Zu den Neu- und Erweiterungsbauten hat der Kommunalverband Großraum Hannover, der offenbar das Wisentgehege als eine besondere Attraktion für Erholungs- und Bildungszwecke seiner Bürger sowie für allgemeine touristische Zwecke ansieht, regelmäßig nicht unerhebliche Beträge beigesteuert.

Zu behebende Mängel

Nach den Feststellungen des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Braunschweig weist der Betrieb des Wisentgeheges eine Reihe von Mängeln auf. Das Grundproblem besteht darin, dass die derzeit wahrgenommenen Aufgaben sich ohne Konzeption selbst entwickelt haben. Daher wurden der Umfang sowie die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung ohne ein solches Konzept neuen Gegebenheiten und insbesondere den jeweils bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten angepasst. So wurde z. B. durch das Forstamt der Antrag zur Genehmigung zum Betreiben der Bärenanlage unter der Prämisse gestellt, eine bedrohte Unterart, z. B. Pyrenäen-Braunbären, die im Rahmen der Europäischen Erhaltungsprogramme (EEP) betreut werden, aufzunehmen. Erst nachträglich hat das Forstamt in Erfahrung gebracht, dass es kein entsprechendes EEP gibt bzw. keine Zuchttiere vorhanden sind. Für die Zucht von „normalen" Braunbären, die sich nunmehr in der Anlage befinden, gibt es jedoch keinen Bedarf. Für die Baumaßnahmen des Bärengeheges wurden Haushaltsmittel von rund 1,04 Millionen DM verausgabt. Wenn das Wisentgehege von der Forstverwaltung weiter betrieben werden sollte, müsste vornehmlich eine Konzeption entwickelt werden, welche die wahrzunehmenden Aufgaben eindeutig festlegt. Nur dann ist eine hinreichende Steuerung möglich.

Die derzeitige Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben des Wisentgeheges im Landeshaushalt bei Kapitel 10 04 - Forstämter - Titelgruppe 64 - Jagdwesen - ist irreführend und lässt nicht erkennen, dass hier eine besondere Einrichtung unterhalten wird. Dies führt beispielsweise dazu, dass etwa Eintrittsgelder oder die Erstattung von Müllgebühren durch die Pächter des Restaurants auf den Kassenanweisungen als „Sonstige Jagdeinnahmen" bezeichnet und der Verkauf lebender Tiere an Zoos oder Wildparks über Streckenmeldungen erfasst und abgewickelt werden. Sachgerecht wäre es, im Haushaltsplan eine eigene Titelgruppe auszuweisen.

Das Wisentgehege ist organisatorisch Teil des Forstamts Saupark, dem neben seiner eigentlichen Aufgabe, der Bewirtschaftung einer Gesamtfläche von über 7 000 ha, noch weitere Aufgaben wie die Unterhaltung des Mauerparks und des Jagdschlosses einschließlich der Jagdschau obliegen. Da das Forstamt eine Vielzahl von Einzelentscheidungen u. a. aufgrund von internen Kompetenzstreitigkeiten nicht treffen konnte oder wollte, wurde das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stark eingebunden und hatte sich häufig mit nicht ministeriellen Aufgaben zu befassen.

Darüber hinaus sind verschiedene Mängel bei der bisherigen Aufgabenwahrnehmung zu beheben. So ist sicherzustellen, dass künftig die vorgegebenen Genehmigungen eingeholt, die erforderlichen Verzeichnisse und Nachweise geführt, die Veranschlagung und Verausgabung von Mitteln nachvollziehbar dargelegt und verschiedene Verwaltungsabläufe wirtschaftlicher gestaltet werden.

Schließlich muss vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Abstimmung mit dem Finanzministerium die Frage umgehend geklärt werden, ob und inwieweit für das Wisentgehege Umsatzsteuer abzuführen ist.

Andere Trägerschaft

Selbst wenn es gelänge, ohne Defizit auszukommen, bleibt zu fragen, ob es sich bei der Unterhaltung des Wisentgeheges mit seinen verschiedenen einzelnen Bestandteilen um Kernaufgaben des Landes handelt.

Die einzelnen Bestandteile des Wisentgeheges sind Folgende:

­ Ein Schaugehege in der Funktion eines Heimattierparks mit wildlebenden Tierarten, wie z. B. Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild, Wisent, Schwarzstorch, Auerund Birkhuhn. Dieser Bereich dient überwiegend der Naherholung und dem Ausflugsverkehr und kann bei sehr weiter Auslegung allenfalls noch der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit zugeordnet werden.

­ Als Auffang- und Betreuungsstation für Greifvögel, Eulen sowie heimische besonders geschützte Säugetiere. Dieser Bereich ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich und dem Naturschutz zuzuordnen.

­ Die Gehegeschule sowie der Naturerlebnispfad dienen der allgemeinen Umweltbildung und überdies wie das Schaugehege auch der Naherholung und dem Ausflugsverkehr.

­ Die Europäischen Erhaltungsprogramme für z. B. das Przewalskipferd liegen im internationalen Interesse und sind eine Aufgabe, die üblicherweise von zoologischen Gärten wahrgenommen wird.

Der LRH regt deshalb an zu überprüfen, ob das Wisentgehege ganz oder teilweise in eine andere Trägerschaft überführt werden kann. Angesichts der überwiegend regionalen Bedeutung der Einrichtung könnte sich die aus den Gemeinden des Landkreises Hannover und der Landeshauptstadt Hannover neu gebildete Gebietskörperschaft Region Hannover ebenso anbieten wie für das eigentliche Wisentgehege und die Aufgabe des Zuchtprogramms der Zoo Hannover. Auch eine private Trägerschaft in Bezug auf das Schaugehege könnte - angesichts der Tatsache, dass es bereits eine Vielzahl von weitgehend auch erfolgreich privat betriebenen Tierparks und Schaugehegen mit unterschiedlichen Ausrichtungen gibt - infrage kommen.