Landvolkverband und Versicherungen ziehen Bauern über den Tisch

Nach einem Pressebericht („Hannoversche Allgemeine Zeitung", 10.03.2001) gibt es eine Vereinbarung zwischen der Oldenburgischen Landesbrandkasse und dem Landvolkverband über eine Zusammenarbeit im Bereich Feuerversicherungen. Offensichtlich wird so der Wettbewerb und damit auch die Auswahl des günstigsten Versicherungsangebots für die Landwirte eingeschränkt, die sich zur Beratung an das Landvolk wenden. Laut Pressebericht wird der Verzicht des Landesverbandes des Oldenburger Landvolkes auf eine Zusammenarbeit mit anderen Versicherern von der Oldenburgischen Landesbrandkasse durch einen „Kostenersatz" für Aufwendungen wie „zusätzliche Beratertätigkeit", „Informationsveranstaltungen" und „Werbung in Publikationen" honoriert. Landwirten, die auf Anraten ihres Verbandes einen Vertrag mit der Oldenburgischen Landesbrandkasse abgeschlossen haben, sei ein finanzieller Schaden entstanden, da vergleichbare Versicherungen erheblich günstiger sind.

Das Land ist mit einem Anteil von 10 % am Trägerkapital der Oldenburgischen Landesbrandkasse beteiligt und entsendet Mitglieder in den Aufsichtsrat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Vereinbarung zwischen dem Landesverband des Oldenburger Landvolkes und der Oldenburgischen Landesbrandkasse?

2. Wie hoch beziffert sie den Gesamtschaden, der niedersächsischen Landwirten dadurch entstanden ist, dass sie auf Anraten des Landvolkes einen Versicherungsvertrag mit der Oldenburgischen Landesbrandkasse abgeschlossen haben, statt günstigere Angebote der Konkurrenz wahrzunehmen?

3. Gibt es weitere Versicherungsgesellschaften mit Landesbeteiligung, die vergleichbare Vereinbarungen mit Landvolkverbänden oder anderen Interessenvertretungen abgeschlossen haben? Welche sind das und in welcher Form erfolgt die Zusammenarbeit?

4. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass Versicherungen, an deren Trägerschaft das Land beteiligt ist, derartige Vereinbarungen zu Lasten Dritter, in diesem Fall der Landwirte, zukünftig nicht mehr abschließen?

Die Oldenburgische Landesbrandkasse (OLBK) hat im Vorfeld des zum 01.07.1994 bevorstehenden Fortfalls der Monopol-Feuerversicherung für die landwirtschaftliche Feuerversicherung in ihrem Geschäftsgebiet eine Rahmenvereinbarung mit dem Landesverband des Oldenburger Landvolkes geschlossen. Laufzeitende ist der 31.12.2003.

Die Vereinbarung beinhaltet Regelungen über eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gebäude-Feuerversicherungen. Der Landvolkverband verpflichtete sich, die OLBK bei der Umgestaltung der dem Wettbewerb anzupassenden Tarifmerkmale zu unterstützen und verzichtet auf eine Zusammenarbeit mit anderen Feuerversicherungsunternehmen. Die OLBK sicherte allen bei ihr versicherten Landwirten zunächst die Beibehaltung der aus der Monopolzeit zu übertragenden sehr günstigen Tarifstruktur sowie einen Verzicht auf Versicherungsausschlüsse zu. Zudem hat sich die OLBK im Interesse der Landwirte und auch im eignen Interesse zur Brandschutzberatung und regelmäßigen individuellen Überprüfung von Versicherungsumfang und -summe sowie generell der Tarifstruktur verpflichtet. Für die Landwirte besteht infolge der Rahmenvereinbarung, die keinen Gruppenversicherungsvertrag zum Gegenstand hat, keinerlei Verpflichtung, einen Versicherungsvertrag mit der OLBK abzuschließen. Jeder Vertragsabschluss mit der OLBK beruht auf einer individuellen Entscheidung des jeweiligen Landwirts.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nach Wegfall des Feuerversicherungsmonopols trotz Sonderkündigungsrecht noch weit über 90 % der Landwirte im Geschäftsgebiet der OLBK ihre Gebäudefeuerversicherung beibehalten haben.

Dies vorangestellt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die OLBK steht seit 01.07.1994 im vollen Wettbewerb zu anderen Versicherungsunternehmen. Die im Oktober 1993 zwischen der OLBK und dem Landesverband des Oldenburger Landvolkes abgeschlossene Rahmenvereinbarung ist Bestandteil der aufgrund des Fortfalls des Feuerversicherungsmonopols erforderlichen Vertriebsstrategie. Die Landesregierung erkennt hierin keinen Verstoß gegen versicherungsrechtliche Vorschriften.

Zu 2: Wesentliche Grundlagen eines Versicherungsvertrages sind zum einen das Zahlungsversprechen des Versicherers im Schadensfall und zum anderen die Zahlung einer Versicherungsprämie durch den Versicherungsnehmer. Neben der Höhe der Versicherungsprämie spielen bei der Entscheidung für ein Versicherungsunternehmen die Kontinuität der Versicherungsprämie, die Versicherungsleistungen, die Vertragsbedingungen, der Service, die Leistungsfähigkeit des Versicherungsunternehmens sowie das Vertrauen in das Versicherungsunternehmen eine wichtige Rolle.

Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob andere Versicherungsunternehmen, die gleichwertige Leistungen wie die OLBK erbringen, ihre Leistungen zu günstigeren Prämien anbieten. Die durchschnittlichen Beitragssätze im landwirtschaftlichen Geschäft in der Gebäudeversicherung bei der OLBK lagen dagegen im vergangenen Jahr unterhalb der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft für die landwirtschaftliche Feuerversicherung ermittelten Durchschnittsbeitragssätze. Finanzielle Schäden durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages, der im Gegenzug entsprechende Ansprüche des Landwirtes als Versicherungsnehmer zum Gegenstand hat, können seitens der Landesregierung deshalb nicht festgestellt werden.

Zu 3: Zwischen der Öffentlichen Versicherung Braunschweig und dem Bezirksverband Braunschweig des niedersächsischen Landvolkverbandes gab es ebenfalls eine Vereinbarung, die mittlerweile ausgelaufen ist.

Zu 4: Die zwischen der OLBK und dem Landvolkverband geschlossene Vereinbarung geht

- wie bereits im Vorspann dargestellt - nicht zulasten Dritter, weil die im Landvolkverband organisierten Landwirte nicht verpflichtet sind, ausschließlich bei der OLBK Versicherungsverträge abzuschließen. Deshalb sieht die Landesregierung keine Veranlassung, Maßnahmen, wie vom Fragesteller gefordert, zu ergreifen.