Finanzamt

­ Erprobung von elektronischen Dokumentenmanagementsystemen (elektronische Akte),

­ Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs,

­ weitere Einführung des E-Mail-Dienstes einschließlich Verschlüsselung und digitaler Signatur,

­ Internetanschlüsse am Arbeitsplatz,

­ Aufbau eines Justizintranets,

­ Erweiterung der Funktionalität der DV-Verfahren EUREKA und EUREKA-FACH unter besonderer Berücksichtigung des Richter- und Rechtspflegerarbeitsplatzes,

­ Vorbereitung der Einführung der elektronischen Registerführung (insbesondere Handels- und Vereinsregister),

­ weitere Erprobung von Spracherkennungssystemen.

Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit wird die Anwendungssoftware im laufenden Jahr auf eine grafische Benutzeroberfläche umgestellt und in diesem Zusammenhang optimiert.

Die zentralen Komponenten und Server im Informatikzentrum Niedersachsen werden aufgestockt.

Für die Anwendung P 53 in Verbindung mit AIDA Nds. werden zusätzliche Drucker benötigt.

Weiterhin ist geplant, die Software AIDA Nds. internetfähig zu machen, um Anwälten, Verbänden und Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, via Internet mit den Arbeitsgerichten zu kommunizieren.

Zu 8: Für Server- und Arbeitsplatzsysteme werden mit den Herstellern grundsätzlich erweiterte Gewährleistungsbedingungen und verkürzte Wiederherstellungsfristen vereinbart; Wartungsverträge werden aus wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich nicht abgeschlossen.

Die Serversysteme werden im Wesentlichen durch überregional zuständige Betreuungskräfte der Mittelbehörden (ADV-Stellen) und die Arbeitsplatzsysteme durch die lokalen Betreuungskräfte gewartet.

Der Zentralrechner des automatisierten Mahnverfahrens wird vom IZN betrieben; gleiches wird auch für das Archivsystem und die zentralen Rechner des Grundbuchverfahrens SOLUM STAR gelten.

Das Programmsystem EUREKA wird durch justizeigene Spezialisten weiterentwickelt und gepflegt. Für die übrigen strategischen Fachanwendungen der Justiz gibt es Pflegeund Weiterentwicklungsvereinbarungen mit den jeweiligen Entwicklungsverbünden der Landesjustizverwaltungen und Softwareherstellern.

Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit werden die Beschaffung der Geräte, Wartung und Systembetreuung seit Anfang 2000 im Rahmen eines Pilotprojekts vom Informatikzentrum Niedersachsen durchgeführt.

Die Pflege und Weiterentwicklung der eigenen Software liegt in der Zuständigkeit des Iuk-Referats des Landesarbeitsgerichts. Außerdem steht dafür eine private Softwarefirma unter Vertrag.

Im Iuk-Referat sind zurzeit 3 Personen hauptamtlich beschäftigt. Für die Phase der Einführung von P 53 ist eine weitere Kraft befristet tätig.

Zu 9: Fortbildungen im IuK-Bereich finden vorrangig zentral im bereits 1992 gegründeten Justizschulungszentrum für IuK-Technik bei dem Amtsgericht Wildeshausen statt. Das Justizschulungszentrum bereitet die Angehörigen der niedersächsischen Justiz auf die Nutzung der IuK-Technik vor und stellt eine kontinuierliche IuK-Fortbildung sicher. Im Jahr 2000 fanden dort 242 Kurse statt, die von insgesamt 2 579 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht wurden. Daneben bestehen vor allem an Standorten von Mittelbehörden verschiedene dezentrale IuK-Schulungsräume. Außerdem steht das IZN mit seinem Fortbildungsangebot zur Verfügung.

Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit wurde die Aus- und Fortbildung in den vergangenen Jahren mittels einer eigenen Schulungsgruppe intensiv und umfassend durchgeführt.

Diese Schulungen fanden direkt am Arbeitsplatz statt.

Zukünftige Schulungen werden entweder durch das Informatikzentrum Niedersachsen oder durch das IuK-Referat ausgeführt.

Das Schulungsangebot umfasst alle für den Dienstbetrieb notwendigen fachlichen und technischen Schulungen im Hinblick auf die Software AIDA, die Office-Produkte und P 53.

II. Niedersächsische Finanzämter

Die nds. Steuerverwaltung ist bemüht, im technischen Bereich der Daten- und Sprachkommunikation über eine möglichst moderne Ausstattung zu verfügen. Sie betreibt derzeit ein ressorteigenes Rechenzentrum mit zwei Produktionsstätten in Hannover (Programmierung und Printzentrum) und Lüneburg (nur Printzentrum).

Seit November 1998 werden für rein technische Leistungen, d. h. für Großrechnerleistung und Nutzung der Speichermedien, die Dienstleistungen des IZN in Anspruch genommen.

Zu 1 (1.Teilfrage):

Durch das bekannte Projekt VDV II haben die Niedersächsischen Veranlagungsfinanzämter seit 1995 eine IuK-Unterstützung in Form einer dreistufigen Client-ServerArchitektur erhalten.

Diese Architektur wird gebildet durch

­ IBM-Großrechner mit Standort im IZN (Informatikzentrum Niedersachsen) zur Datenhaltung und zur Durchführung der steuerlichen Verfahren.

­ Finanzamtsserver mit Standort im Finanzrechenzentrum (FRZ) und in den einzelnen Finanzämtern zum Aufbau der Verbindungen, Steuerung der Dialoge und Bereitstellung von Diensten.

­ Arbeitsplatzrechner in den Finanzämtern zur Datenübernahme und Nutzung von Diensten und Programmen am Arbeitsplatz.

Die APC in den Finanzämtern sind über lokale Netzwerke mit den Servern verbunden, die wiederum über Weitverkehrsnetze (WAN) mit dem Finanzrechenzentrum und dem Großrechner im IZN verbunden sind.

Ende des Jahres 2001 werden voraussichtlich sämtliche Arbeitsplätze im Innendienst der Finanzämter durch moderne IuK-Technik unterstützt werden (derzeit ca. 10 500 Arbeitsplätze).

Für die Bediensteten im Außendienst (Großbetriebsprüfung, Amtsbetriebsprüfung, Lohnsteueraußenprüfung, Steuerfahndung) stehen zudem Laptops (2 600) zur Verfügung.

Neben den rein steuerlichen Verfahren wird Bürokommunikationssoftware genutzt. Im Laufe des Jahres 2001 sollen lt. Planung die Verfahren E-Mail und Internetzugang an allen Arbeitsplätzen der Finanzämter nutzbar sein.

Zur Erfüllung der Aufgaben der niedersächsischen Steuerverwaltung ist es notwendig, die Verwaltung möglichst zeitnah mit modernster IuK-Technik auszustatten und dabei die Techniken zu nutzen, die auch die Steuerpflichtigen einsetzen.

Die rasante technische Entwicklung verkürzt die Nutzungszyklen der einzusetzenden IuK-Technik erheblich. Der Landesrechnungshof hat z. B. im Rahmen seiner Prüfung der Finanzämter und der Oberfinanzdirektion Hannnover im Jahr 2000 empfohlen, für die IuK-Technik der Steuerverwaltung einen Lebensturnus von vier Jahren einzuplanen.

Zu 1 (2. Teilfrage):

Die folgende Aufstellung enthält die Kosten für den Betrieb des Rechenzentrums sowie für die laufende Ausstattung der Finanzämter und die Technik-Kosten des im Jahr 1999 abgeschlossenen Großprojekts VDV II. Personal- und anteilige Baukosten sind nicht enthalten.

Zu 4: Grundlegend. Es gibt praktisch keinen Arbeitsbereich in Finanzämtern, der nicht durch Online-Anwendungen oder -Dienste bzw. Bürokommunikationslösungen unterstützt wird.

Zu 5: Die Finanzämter sind untereinander und mit der Oberfinanzdirektion Hannover vernetzt.

Die Verbindung mit dem Finanzministerium erfolgt durch Netzkoppelung im Jahr 2001.

Zu 6: Die Möglichkeit des Zugangs zum Internet wird im Laufe dieses Jahres technisch für alle Arbeitsplätze in den Finanzämtern über den zentralen Internetzugang der Landesverwaltung beim IZN ermöglicht. Nach der für die Landesverwaltung bindenden Rahmendienstanweisung zur Nutzung des Internetzugangs wird die Nutzung nur für dienstliche Zwecke gestattet werden.