Erkrankungen von Hafenarbeitern durch Elektrodenpech

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe sind - getrennt nach persönlichen Verwaltungsausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben, sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen - Mittel im Einzelplan 13 gesperrt?

2. Welche einzelnen Investitionsvorhaben, Förderanträge, Zuschüsse, Personaleinstellungen oder sonstigen Maßnahmen sind von dieser Haushaltssperre im Einzelplan 13 betroffen?

3. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung der Bundesund EU-Mittel?

Erkrankungen von Hafenarbeitern durch Elektrodenpech:

Durch jahrelangen und ungeschützten Umschlag von Elektrodenpech sind Dutzende von ehemaligen Emder Hafenarbeitern an Krebs erkrankt, etliche davon zwischenzeitlich sogar verstorben. In einer Untersuchung des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) ist man zu dem Schluss gekommen, dass erhebliche Versäumnisse im Arbeitsschutz für die Erkrankungen ausschlaggebend waren. Trotzdem werden auch heute noch längst nicht alle bei den betroffenen Arbeitern auftretenden Krebsformen als Berufserkrankung anerkannt. Das NLÖ hat hierzu festgestellt, dass der Unfallversicherungsträger das bei ihm vorhandene Aktenmaterial und eigene Schriftsätze vernichtet hat, obwohl die hierfür vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen bei weitem noch nicht abgelaufen waren.

Offensichtlich geschah diese Aktenvernichtung in Kenntnis der aus dem Umschlag von Elektrodenpech resultierenden Gefahren. Ganz abgesehen von der auch strafrechtlichen Relevanz eines solchen Vorgehens entstanden den betroffenen ehemaligen Hafenarbeitern dadurch erhebliche Beweisnachteile im Berufskrankheitsverfahren.

Trotz der eindeutigen Feststellungen des NLÖ hat die Staatsanwaltschaft Aurich ihre Ermittlungen gegen mögliche Verantwortliche des ungeschützten Umschlags von Elektrodenpech mittlerweile eingestellt. Auch ist der immer noch durch Elektrodenpech belastete Hafenabschnitt Emdens trotz deutlicher Mehreinnahmen im Budget der Häfen- und Schifffahrtsverwaltung bis heute nicht saniert worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt und begründet sie die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Einstellung des Ermittlungsverfahrens im geschilderten Fall?

2. Warum wird gegen die verantwortlichen Mitarbeiter des Unfallversicherungsträgers nicht wegen der vorgenommenen Aktenvernichtung ermittelt?

3. Wann gedenkt die Landesregierung den immer noch mit Elektrodenpech belasteten Abschnitt des Emder Hafens zu sanieren, und wie teuer käme eine solche Sanierung?