EDV-System von Polizei und Staatsanwaltschaft in Niedersachsen miteinander verbinden

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass das bei der niedersächsischen Landespolizei vorhandene EDV-System mit dem der niedersächsischen Staatsanwaltschaft verbunden wird."

Begründung:

In Niedersachsen wird seit langem vielfach beklagt, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zufriedenstellend funktioniert. Um zu einer effektiveren und schnelleren Verbrechungsbekämpfung in Niedersachsen zu gelangen, ist daher eine technische Vernetzung der IuK-Systeme von Polizei und Staatsanwaltschaft durch eine neu einzurichtende Schnittstelle dringend notwendig. Eine solche Vernetzung ermöglicht zum einen die Weiterentwicklung der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Bearbeitungssysteme von Vorgängen und zum anderen eine erhebliche Verbesserung und Vereinfachung der behördenübergreifenden Kooperation.

Insbesondere könnten künftig die wesentlichen Vorgangsdaten des polizeilichen IuKSystems, wie zum Beispiel Daten über Beschuldigte, geschädigte Personen oder Institutionen, in Betracht kommende Straftatbestände etc. sofort in das staatsanwaltschaftliche IuK-System eingespeist werden, sodass die zuständige Staatsanwaltschaft, lange bevor die dazu gehörige Akte bei der Staatsanwaltschaft eingeht, mit ihrer Arbeit beginnen kann. Des weiteren stünde das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen, sobald es von der Staatsanwaltschaft vergeben wurde, sofort auch dem polizeilichen IuK-System zur Verfügung, sodass die Polizei Ermittlungsvorgänge umgehend den staatsanwaltschaftlichen Verfahren zuordnen kann. Nach Abschluss der jeweiligen Verfahren könnten entsprechende Informationen zum Verfahrensausgang unmittelbar nach Abschluss des Falles an die Polizei übermittelt werden und stünden so über das polizeiliche Auskunftssystem POLAS den Ermittlungsbeamten zur Verfügung.

Die aufgezeigten Verbesserungen und Vereinfachungen bei der behördenübergreifenden Kooperation erfordern die umgehende Verbindung der EDV-Systeme von Polizei und Staatsanwaltschaft, um auch in Niedersachsen zu einer schnellen und verbesserten Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft im Sinne einer effektiven Verbrechensbekämpfung zu gelangen.