Bedarfszuweisung für die Stadt Obernkirchen?

Nach einer Meldung der Schaumburger Nachrichten vom 12.05.2001 hat der Niedersächsische Innenminister Heiner Bartling bei einem Besuch der Stadt Obernkirchen erklärt, dass sich diese Stadt Hoffnung machen könne, „auch in diesem Jahr finanzielle Hilfe vom Land zu bekommen". Nach dem Pressebericht zu urteilen, wertete der Innenminister den erneuten Antrag der Stadt Oberkirchen als „erfolgversprechend". Das strukturelle Defizit in Obernkirchen sei nur durch Bedarfszuweisungen zu beheben, gab der Innenminister weiter zu verstehen.

Weiter wird in dem Pressebericht darauf hingewiesen, dass der Innenminister keine konkreten Zahlen nennen „wollte und konnte", darüber hinaus aber zu verstehen gab, dass über einen längeren Zeitraum der Haushalt der Stadt durch die Hilfe des Landes wieder ausgeglichen werden sollte. Auch sei es durchaus denkbar, dass in diesem Jahr mehr Geld als im Jahr 2000 nach Obernkirchen überwiesen werde. Im Vorjahr hatte die Stadt Obernkirchen 900 000 Mark erhalten.

Vor dem Hintergrund dieses Sachverhalts frage ich die Landesregierung:

1. Werden den Ankündigungen des Innenministers auch konkrete Taten folgen?

Falls ja: Wann wird dieses sein, und wie hoch wird die Bedarfszuweisung für das Jahr 2001 ausfallen?

Falls nein: Welche Gründe haben die Landesregierung bewogen, den Ankündigungen des Herrn Innenministers nicht zu folgen?

2. Wird die Landesregierung mittelfristig weiterhin bereit sein, die Stadt Obernkirchen finanziell in Form von Bedarfszuweisungen zu unterstützen?

Gemäß § 13 Abs. 1 NFAG kann das Innenministerium wegen einer außergewöhnlichen Lage oder besonderer Aufgaben im Einzelfall Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, Samtgemeinden und Landkreisen Bedarfszuweisungen bewilligen, wobei das Innenministerium die Bewilligung den Bezirksregierungen übertragen kann. Nach Nr. 1.6 der Bedarfszuweisungsrichtlinien trifft das Innenministerium die Entscheidung über Bedarfszuweisungsanträge von Landkreisen, kreisfreien und großen selbständigen Städten sowie der Stadt Göttingen. Im Übrigen entscheiden die Bezirksregierungen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Kontingente unter Berücksichtigung der vom Innenministerium vorgegebenen Bemessungskriterien.

Dem gemäß ist die Bezirksregierung Hannover zuständige Bewilligungsbehörde für den Antrag der Stadt Obernkirchen vom 17.04.2001 auf Gewährung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Haushaltsjahr 2001.

Vor seinem Besuch der Stadt Obernkrichen am 11.05.2001 hat sich Herr Innenminister Bartling auch von der Bezirksregierung Hannover in dieser Angelegenheit unterrichten lassen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach der Gesamtbewertung der bei ihr aus den Landkreisbereichen eingegangenen Bedarfszuweisungsanträge sieht die Bezirksregierung Hannover eine Wahrscheinlichkeit dafür, dass dem Antrag der Stadt Obernkirchen vom 17.04.2001 entsprochen werden kann.

Eine Bewilligung ist der Bezirksregierung Hannover aber erst nach Kenntnis des ihr im Haushaltsjahr 2001 zur Verfügung stehenden Bedarfszuweisungskontingentes und der von ihr im Haushaltsjahr 2001 zu beachtenden Bemessungskriterien möglich. Die Zuweisung der Bedarfszuweisungskontingente an die einzelnen Bezirksregierungen einschließlich der Festlegung von Bemessungskriterien wird das Innenministerium voraussichtlich bis Ende August 2001 vornehmen können. Verbindliche Aussagen über die konkrete Höhe einer Bedarfszuweisung für die Stadt Obernkirchen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Zu 2: Angesichts der wirtschaftlichen Monostruktur (Glas- und Maschinenbau) in der Stadt Obernkirchen und der hiermit verbundenen unmittelbaren und erheblichen Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzlage der Stadt Obernkirchen sowie mit Blick auf die - vom Landkreis Schaumburg als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde bestätigten - ernsthaften und dauerhaften Konsolidierungsbemühungen der Stadt Obernkirchen wird die Bezirksregierung Hannover als zuständige Bewilligungsbehörde einen eventuellen neuen Bedarfszuweisungsantrag der Stadt Obernkirchen in zukünftigen Haushaltsjahren eingehend prüfen. In diesem Zusammenhang wird von besonderer Bedeutung sein, wie sich das zurzeit laufende Insolvenzverfahren des größten Arbeitgebers in der Stadt Obernkirchen entwickeln wird.

Konkrete und verbindliche Aussagen über die Erfolgsaussichten eventueller zukünftiger Bedarfszuweisungsanträge der Stadt Obernkirchen können zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht gemacht werden.