Gegen Verfassungsverrat

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Im Bewusstsein des alle Politiker verpflichtenden Amtseides, wie er im Artikel 56 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland steht - Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde --, erteilt die Bürgerschaft (Landtag) Machenschaften Verantwortung tragender Politiker, die das Gemeinwohl schädigen, eine zunehmende so genannte Politikverdrossenheit in weiten Kreisen der Bevökerung zur Folge haben und eine Gefahr für die Demokratie sind, eine unmissverständliche Absage.

In diesem Zusammenhang verurteilt die Bürgerschaft (Landtag) insbesondere Korruption, Amtsmissbrauch, Kriminalität und Verschleuderung von Volksvermögen und Steuergeldern im Rahmen herrschender Politik.

Tittmann (DVU)