Bahnhof Ronnenberg

Im Zuge der EXPO 2000 wurden in Stadt und Landkreis Hannover mehrere Bahnsteige renoviert und nutzerfreundlich umgebaut. Auch der Bahnhof Ronnenberg im Landkreis Hannover sollte gleich nach der EXPO umgebaut werden, da sich der Bahnhof mit seinem Umfeld in einem offensichtlich schlechten Zustand befindet.

Vorgesehen und in der Planung befindlich ist ein Haltepunkt mit zwei Außenbahnsteigen, der sich am Standort des jetzigen Ronnenberger Bahnhofes befinden sollte. Die Konzepte bzw. Grobplanungen waren zwischen der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und der Stadt Ronnenberg, dem KGH und der DB AG abgestimmt.

Anscheinend gibt es bei der LNVG nun Überlegungen, anstelle der Außenbahnsteige einen Mittelbahnsteig zu bauen. Auch die Standortfrage soll angeblich wieder in der Schwebe sein.

Bei der Informationsveranstaltung mit Ortstermin einer Bürgerinitiative zeigte sich, dass der Mittelbahnsteig aus guten Gründen sowohl von den Fahrgästen als auch der DB AG und dem KGH abgelehnt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Planung für einen Umbau des Haltepunktes Ronnenberg verfolgt sie derzeit und aus welchem Grund?

2. Wie sind der Planungsstand und der Realisierungszeitraum für einen Umbau des Bahnhofs Ronnenberg für einen Haltepunkt

a) mit Außenbahnsteigen,

b) mit Mittelbahnsteig?

3. Wie hoch sind jeweils die Kosten für die Realisierung eines Haltepunktes

a) mit Außenbahnsteigen,

b) mit Mittelbahnsteig?

c) Wie hoch sind dabei die aufgrund der Umplanung bei LNVG und Bahn hinzukommenden Planungskosten?

4. Welche Vor- bzw. Nachteile hätte ein Haltepunkt mit Außenbahnsteigen bzw. mit Mittelbahnsteig hinsichtlich

a) Betriebsablauf,

b) Erreichbarkeit z. B. für Behinderte, Fahrgäste mit Kinderwagen?

c) Welche technischen Sicherungsmaßnahmen sind für die Erreichbarkeit jeweils vorgesehen?

d) vorgesehen?

Der Ausbau der S-Bahn Hannover, der wegen der EXPO zeitlich vorgezogen wurde, ist in mehreren Bau- und Finanzierungsverträgen zwischen der Bundesbahn bzw. der Deutschen Bahn AG, dem Kommunalverband Großraum Hannover (KGH) und dem Land geregelt.

Nach dem Bau- und Finanzierungsvertrag über die 2. Ausbaustufe der S-Bahn Hannover vom 08.06.1995 war für Ronnenberg die Schaffung von behindertengerechten Bahnsteigzugängen mittels Rampe am Hausbahnsteig und eines mit Rampe versehenen Weges zum Mittelbahnsteig vom Bahnübergang aus vorgesehen.

Im Dezember 2000 stellte die DB AG einen Förderantrag, der davon abweichend eine Schaffung von zwei Außenbahnsteigen beinhaltet. Im Rahmen der Antragsprüfung wurde aufgrund der erheblichen Mehrkosten gegenüber o. a. Bau- und Finanzierungsvertrag von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) auch geprüft, ob ein sinnvollerer als der jetzt in Ortsrandlage gelegene Standort für eine S-Bahn-Station gefunden werden kann.

Zwischenzeitlich ist diese Antragsprüfung abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass am jetzigen Standort die S-Bahn-Station geschaffen wird. Das Land hält entsprechend des Ausbauvertrags der S-Bahn Hannover von 1995 aus Gründen der Investitionssicherheit und aus Kostengründen den Ausbau des Mittelbahnsteigs als zuwendungsfähig. Der KGH als zuständiger SPVN-Aufgabenträger will allerdings kurzfristig prüfen, ob von dort die Mehrausgaben für die Herstellung eines zweiten Außen- anstatt eines Mittelbahnsteigs finanziert werden können. Diese Lösung hält der KGH für fahrgastfreundlicher.

Vor dem Hintergrund dieses Gesprächsergebnisses zwischen der Antragstellerin, dem KGH und der LNVG beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die DB AG als Eigentümerin sowie der KGH (gesetzliche Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr [SPNV] im Großraum Hannover) als Aufgabenträger haben die Planungshoheit für den Umbau des Bahnhofs Ronnenberg.

Die von der Landesregierung beauftragte LNVG bewertet lediglich von der DB AG vorgelegte Planungen für einen Umbau des Bahnhofs Ronnenberg sowie im Rahmen der Antragsprüfung entwickelte Alternativen auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Zu 2: Es liegt eine vollständige Planung für den Bau von zwei Außenbahnsteigen vor, eine Anpassung mit dem Ziel eines Ausbaus des Mittelbahnsteigs wäre mit geringem Zeitaufwand möglich. Der Realisierungszeitraum beginnt nach der Entscheidung des KGH (s. o.) mit der Ausschreibung der Bauleistungen.

Zu 3: Nach der technisch-wirtschaftlichen Prüfung entstehen bei einer Lösung mit Haus- und Mittelbahnsteig zuwendungsfähige Ausgaben von ca. 2,25 Mio. DM, bei Realisierung von zwei Außenbahnsteigen von ca. 2,48 Mio. DM, jeweils ohne Planungskosten. Die Planungskosten der S-Bahn-Maßnahmen werden mit 7 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben pauschaliert.

Zu 4: Ein zweiter Außenbahnsteig wäre für Behinderte, Fahrgäste mit Kinderwagen etc. insgesamt voraussichtlich etwas leichter erreichbar, während der Weg für zahlreiche Fahrgäste aus Ronnenberg sich gegenüber dem Weg zum Mittelbahnsteig verlängern würde.

Ein Mittelbahnsteig würde auch im Falle eines künftigen zweigleisigen anstatt des jetzt dreigleisigen Betriebs am Bahnhof Ronnenberg weiterbestehen können und wäre im Fall des Ersatzes des Bahnübergangs Benther Straße durch einen Tunnel leichter erreichbar.

In beiden Lösungsvarianten wird der Zugang über den jetzigen Bahnübergang hergestellt, wobei im Falle der Variante Mittelbahnsteig eine zusätzliche Schranke für Personen erforderlich wäre.