Darlehen
Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen (Kapitel 50 81, 50 83); Einbringung von Fördervermögen des Landes Niedersachsen in das haftende Eigenkapital der Norddeutschen Landesbank (NORD/LB) - Girozentrale - im Haushaltsjahr 2001
Anlage: 1
Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 4 Abs. 5 des Gesetzes über ein Sonderprogramm zur Wirtschaftsförderung in der Fassung vom 16.10.1997 lege ich hiermit eine Übersicht über die Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2001 des auf die NORD/LB - Girozentrale - übertragenen Teils des Sondervermögens vor.
Die Niedersächsische Staatskanzlei, das Niedersächsische Finanzministerium, das Niedersächsische Umweltministerium, der Niedersächsische Landesrechnungshof, die NORD/LB - Girozentrale - und die Niedersächsische Landestreuhandstelle für Wirtschaftsförderung erhalten einen Abdruck dieses Schreibens.
ERLÄUTERUNGEN
Zu Spalte 4 - Bestand zu Beginn des Haushaltsjahres Gemäß § 1 Abs. 1 c des Gesetzes über die Einbringung von Fördervermögen des Landes Niedersachsen in das haftende Eigenkapital der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - ist das zur Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Abs. 1, 1, 4 FondsG gebildete Fördervermögen sowie die weiteren zur Wirtschaftsförderung eingesetzten Fördervermögen, die von der Landestreuhandstelle für Wirtschaftsförderung (LTS-Wirtschaft) verwaltet werden, zum 31.12.1991 - auf die NORD/LB - Girozentrale - übertragen worden.
Die Bestände sind aufgeteilt nach den jeweiligen Programmen brutto (ohne Barwertberechnung!) ermittelt worden. Es handelt sich dabei um die tatsächlich noch ausstehenden Forderungen.
Zu Spalten 5 bis 7 - Zugänge Zinsrückflüsse erhöhen unmittelbar das Zweckvermögen. Darlehensrückflüsse vermindern gleichzeitig die Höhe der noch ausstehenden Forderungen und führen daher nicht zu einer Erhöhung des Zweckvermögens.
Soweit die Vergabe neuer Landesdarlehen durch die LTS-Wirtschaft erfolgt, erhöhen die dadurch entstehenden Forderungen das Zweckvermögen. Angegeben sind die Ansätze laut Haushaltsplan 2001.
Aufgrund übertragener Ausgabereste aus dem Haushaltsjahr 2000 werden von der LTS-Wirtschaft noch Auszahlungen für bereits bewilligte Landesdarlehen vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung werden diese zu ausstehenden Forderungen und erhöhen das Zweckvermögen.
Zu Spalten 8 bis 10 - Abgänge Gemäß § 5 des Einbringungsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der NORD/LB kann das zugeführte Vermögen bis auf einen Bestand mit einem Verkehrswert von mindestens 1,5 Mrd. DM zurückgeführt werden, sodass Entnahmen aus dem Vermögen der NORD/LB möglich sind.
Aufgeführt sind die im Epl. 08 bei Kapitel 50 81 und 50 83 im Haushaltsplan 2001 vorgesehenen Entnahmen. In Spalte 8 sind die Beträge dargestellt, die im Haushaltsjahr 2001 noch für das Haushaltsjahr 2000 entnommen werden.
Die im Haushaltsplan 2001 darüber hinaus veranschlagten Zins- und Tilgungsrückflüsse bei den TGrn. 62, 65, 66, 85, 86 und 87 fließen nicht dem Vermögen der NORD/LB, sondern dem Wirtschaftsförderfonds direkt zu, weil es sich dabei um Darlehen handelt, die seinerzeit nicht von der LTS-Wirtschaft, sondern noch vom Land direkt vergeben wurden. Diese Rückflüsse sind daher in der vorstehenden Übersicht nicht enthalten.
Zu Spalte 11 - Entwicklung des Bestandes Aufgeführt ist der sich voraussichtlich ergebende Bestand zum 31.12.2000 (Bruttobetrag ohne Barwertberechnung). Hinweis: Der Verkehrswert des gesamten Vermögens ermittelt sich nach der Barwertberechnung!
(Ausgegeben am 11. September 2001)