Darlehen

Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen (Kapitel 50 81, 50 83); Einbringung von Fördervermögen des Landes Niedersachsen in das haftende Eigenkapital der Norddeutschen Landesbank (NORD/LB) - Girozentrale - im Haushaltsjahr 2001

Anlage: 1

Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 4 Abs. 5 des Gesetzes über ein Sonderprogramm zur Wirtschaftsförderung in der Fassung vom 16.10.1997 lege ich hiermit eine Übersicht über die Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2001 des auf die NORD/LB - Girozentrale - übertragenen Teils des Sondervermögens vor.

Die Niedersächsische Staatskanzlei, das Niedersächsische Finanzministerium, das Niedersächsische Umweltministerium, der Niedersächsische Landesrechnungshof, die NORD/LB - Girozentrale - und die Niedersächsische Landestreuhandstelle für Wirtschaftsförderung erhalten einen Abdruck dieses Schreibens.

ERLÄUTERUNGEN

Zu Spalte 4 - Bestand zu Beginn des Haushaltsjahres Gemäß § 1 Abs. 1 c des Gesetzes über die Einbringung von Fördervermögen des Landes Niedersachsen in das haftende Eigenkapital der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - ist das zur Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Abs. 1, 1, 4 FondsG gebildete Fördervermögen sowie die weiteren zur Wirtschaftsförderung eingesetzten Fördervermögen, die von der Landestreuhandstelle für Wirtschaftsförderung (LTS-Wirtschaft) verwaltet werden, zum 31.12.1991 - auf die NORD/LB - Girozentrale - übertragen worden.

Die Bestände sind aufgeteilt nach den jeweiligen Programmen brutto (ohne Barwertberechnung!) ermittelt worden. Es handelt sich dabei um die tatsächlich noch ausstehenden Forderungen.

Zu Spalten 5 bis 7 - Zugänge ­ Zinsrückflüsse erhöhen unmittelbar das Zweckvermögen. Darlehensrückflüsse vermindern gleichzeitig die Höhe der noch ausstehenden Forderungen und führen daher nicht zu einer Erhöhung des Zweckvermögens.

­ Soweit die Vergabe neuer Landesdarlehen durch die LTS-Wirtschaft erfolgt, erhöhen die dadurch entstehenden Forderungen das Zweckvermögen. Angegeben sind die Ansätze laut Haushaltsplan 2001.

­ Aufgrund übertragener Ausgabereste aus dem Haushaltsjahr 2000 werden von der LTS-Wirtschaft noch Auszahlungen für bereits bewilligte Landesdarlehen vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung werden diese zu ausstehenden Forderungen und erhöhen das Zweckvermögen.

Zu Spalten 8 bis 10 - Abgänge Gemäß § 5 des Einbringungsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der NORD/LB kann das zugeführte Vermögen bis auf einen Bestand mit einem Verkehrswert von mindestens 1,5 Mrd. DM zurückgeführt werden, sodass Entnahmen aus dem Vermögen der NORD/LB möglich sind.

Aufgeführt sind die im Epl. 08 bei Kapitel 50 81 und 50 83 im Haushaltsplan 2001 vorgesehenen Entnahmen. In Spalte 8 sind die Beträge dargestellt, die im Haushaltsjahr 2001 noch für das Haushaltsjahr 2000 entnommen werden.

Die im Haushaltsplan 2001 darüber hinaus veranschlagten Zins- und Tilgungsrückflüsse bei den TGrn. 62, 65, 66, 85, 86 und 87 fließen nicht dem Vermögen der NORD/LB, sondern dem Wirtschaftsförderfonds direkt zu, weil es sich dabei um Darlehen handelt, die seinerzeit nicht von der LTS-Wirtschaft, sondern noch vom Land direkt vergeben wurden. Diese Rückflüsse sind daher in der vorstehenden Übersicht nicht enthalten.

Zu Spalte 11 - Entwicklung des Bestandes Aufgeführt ist der sich voraussichtlich ergebende Bestand zum 31.12.2000 (Bruttobetrag ohne Barwertberechnung). Hinweis: Der Verkehrswert des gesamten Vermögens ermittelt sich nach der Barwertberechnung!

(Ausgegeben am 11. September 2001)