Verkehrsberuhigung durch Umgehungsstraßen

Bei der Eröffnung der Ausstellung „Harz und Heide" kündigte die Wirtschaftsministerin neue Investitionen im Bereich Straßenbau an.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang werden für die nächsten Jahre neue Umgehungsstraßen in Niedersachsen von der Landesregierung geplant?

2. Welche Umgehungsstraßen sind zurzeit im Bau?

3. Wann sollen sie fertiggestellt werden?

4. Wie werden sie finanziert (Kommune, Land, Bund, private Investoren)?

5. Was kostet die jeweilige Maßnahme?

6. Wird bei neuen Planungen die seit langem geforderte und diskutierte Umgehungsstraße in Braunschweig - Watenbüttel einbezogen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wann werden die Planungen abgeschlossen sein?

c) Welche Streckenführung wird geplant?

d) Wann wird mit dem Bau der Umgehungsstraße Braunschweig - Watenbüttel begonnen?

e) Wie sieht der Kostenrahmen aus?

f) Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

Der Bau und die Finanzierung neuer Ortsumgehungen obliegt als öffentliche Aufgabe im Rahmen der Straßenbaulast in aller Regel dem zuständigen Baulastträger:

­ für die Bundesfernstraßen ist dies der Bund,

­ für die Landesstraßen das Land,

­ für die Kreisstraßen der Kreis,

­ für die kommunalen Straßen die Gemeinden.

Die einzelnen Fragen beantworte ich für den Bereich Bundesstraßen und kommunale Entlastungsstraßen getrennt. Umgehungsstraßen im Zuge von Landesstraßen werden zurzeit weder gebaut noch sind sie in Planung.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Für den Bereich der Bundesstraßen:

Zu 1:

Mit Datum vom 18.01.2001 hat die Landesregierung grünes Licht für neue Entwurfsaufträge gegeben. Bezogen auf Ortsumgehungen handelt es sich um folgende Projekte:

Diese Vorhaben sind derzeit im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen eingestuft. Weitere Entwurfsaufträge wird es aller Voraussicht nach derzeit nicht geben können, denn Zielsetzung der Landesregierung ist es, eine „Planungshalde" zu verhindern. Vorhaben können nur in dem Umfang zur Baureife gebracht werden, wie sie auch finanziert werden können. Die zusätzlichen Gelder, die der Bund Ende 2000 durch die Versteigerung der UMTS Lizenzen im Rahmen des ZIP-Programms für den Straßenbau zur Verfügung gestellt hat, haben den Vorrat an baureifen Vorhaben aufgezehrt, sodass wie vorstehend beschrieben die o. g. Projekte in den Entwurf gebracht werden konnten.

Zu 2, 3 und 5: Liste der im Bau befindlichen Umgehungsstraßen (nur Bundesstraßen) (Auszug aus Projekt-Controlling des NLstB, Dez. 21, Stand 25.06. zeitfernen Weiteren Bedarf eingestuft. Ein Planungsauftrag seitens des Deutschen Bundestages ist daher zurzeit nicht gegeben. Das Vorhaben kann deshalb auch nicht beplant werden. Das Land Niedersachsen hat die Maßnahme aber dem Bund im Rahmen der Bedarfsplanfortschreibung als B 214 OU Watenbüttel zur Neubewertung vorgeschlagen.

Zu 6 c:

Die Streckenführung ist anliegender Übersichtskarte zu entnehmen.

Zu 6 e:

Die Kosten betragen ca. 70 Mio. DM.

Zu 6 d und f: Baubeginn und Fertigstellung der Maßnahme sind aus vorstehend genannten Gründen derzeit nicht abschätzbar.

Für den Bereich der kommunalen Entlastungsstraßen:

Zu 1: Der Bau von Umgehungsstraßen mit Zuwendungen aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), sog. kommunaler Entlastungsstraßen (KES), wird derzeit noch betrieben. Allerdings handelt es sich dabei um ein auslaufendes Finanzierungsmodell, da der Landesrechnungshof diese Art der Finanzierung für nicht gesetzeskonform hält. Dieser Rechtsauffassung hat sich die Landesregierung zwischenzeitlich angeschlossen, sodass nur noch begonnene oder sich in der Planung befindende Vorhaben vollendet werden. Dabei handelt es sich um nachstehende Projekte.