Rückführung ausländischer Straftäter zur Strafverbüßung in ihren Heimatländern

Der Landtag wolle beschließen: „Entschließung

Die Landesregierung wird aufgefordert, gegenüber der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass ausländische verurteilte Straftäter zur Strafverbüßung auch ohne ihre Zustimmung in ihre Heimatländer zurückgeführt und entsprechende völkerrechtliche Vereinbarungen unverzüglich umgesetzt werden."

Begründung:

In den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen befindet sich eine hohe Zahl ausländischer Strafgefangener. Die dadurch entstehende Belegungssituation führt zu teilweise problematischen Unterbringungsverhältnissen in den Justizvollzugsanstalten und belastet den Landeshaushalt in nicht unerheblichem Umfang. Nach Berechnungen des Landes Bayern kostet jeder Strafgefangene den Steuerzahler pro Jahr rund 45 000 DM.

Aus den genannten Gründen muss bei ausländischen Straftätern die Möglichkeit der Strafverbüßung im Ausland verstärkt umgesetzt werden. Auf die Zustimmung des Straftäters darf es hierbei nicht ankommen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist die Strafvollstreckung im Heimatland nur mit Zustimmung des betroffenen Strafgefangenen möglich, die aus nahe liegenden Gründen regelmäßig nicht erteilt wird. Ein internationales Abkommen, das von der früheren CDU-geführten Bundesregierung bereits 1997 gezeichnet wurde, lässt das Einverständnis eines Strafgefangenen bei Vorliegen einer Ausweisungsverfügung ausdrücklich entfallen. Die rot-grüne Bundesregierung hat das genannte Abkommen bislang nicht ratifiziert, obwohl die SPD-Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin bereits auf mehreren Justizministerkonferenzen zum Handeln aufgefordert worden ist.

Die Landesregierung wird daher aufgefordert, gegenüber der Bundesregierung alles Erforderliche zu unternehmen, damit die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zur Rückführung ausländischer Strafgefangener zum Zwecke der Strafverbüßung im Heimatland geschaffen werden.