Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Oberfinanzdirektion Hannover

Die Teilzeitbeschäftigung von Beamten, Angestellten und Arbeitern aus Arbeitsmarktgründen und familiären Gründen im Bereich der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover ist durch die Personalkartei P1124-4/O1525-2 vom 13. September 1990 geregelt.

Punkt 2 der Personalkartei stuft alle Dienstposten/Arbeitsplätze bei den Finanzämtern als grundsätzlich teilzeitgeeignet ein, auch wenn hierdurch organisatorische Schwierigkeiten in Kauf genommen werden müssen. Punkt 3 schränkt die grundsätzliche Teilzeiteignung aller Dienstposten/Arbeitsplätze unter der Maßgabe der Funktionsfähigkeit der Steuerverwaltung ein und definiert hierunter Posten/Plätze, denen wesentliche Leitungs-, Koordinations-, Kommunikations- und zentrale Auskunftsaufgaben zugeordnet sind. Diese können demnach nicht mit Teilzeitkräften besetzt werden. Im Einzelnen werden genannt: Vorsteher-Dienstposten, Sachgebietsleiter-Dienstposten (so weit auf ihnen wesentliche Aufsichts- und Führungsaufgaben wahrgenommen werden), Dienstposten der Leiter der Veranlagungsverwaltungsstellen, Dienstposten der Leiter des Arbeitnehmer-Zentralbereichs, Dienstposten der Leiter der Bewertungsverwaltungsstelle, Dienstposten der Geschäftsstellenleiter, Übernehmer-Dienstposten. Darüber hinaus werden Dienstposten der Konzern- und Großbetriebsprüfer sowie der Steuerfahndungsprüfer als grundsätzlich nicht teilzeitgeeignet eingestuft.

Seit 1999 führt das Niedersächsische Finanzministerium das Projekt „Finanzamt 2003" durch. Unter dem Stichwort Ressource Mensch wird u. a. ein Gender-MainstreamingModellprojekt der Landesregierung beim Finanzamt Celle durchgeführt, das die geschlechterspezifischen Belange von Teilzeitarbeit untersuchen und ggf. Optimierungsmöglichkeiten vorschlagen soll. Laut Auskunft des MF vom September 2001 hat die Projektgruppe ein Maßnahmebündel vorgeschlagen, das sich in der Erprobung befindet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sind die laut Personalkartei der OFD Hannover als nicht teilzeitgeeignet eingestuften Arbeitsplätze/Dienstposten besoldet?

2. Wie hat sich der Frauenanteil auf den als nicht teilzeitgeeignet eingestuften Arbeitsplätzen/Dienstposten von 1990 bis 2001 im Bereich der OFD Hannover verändert (bitte Angaben für jedes einzelne Jahr)?

3. Welche detaillierten Gründe haben jeweils bei den genannten Arbeitsplätzen/Dienstposten zur Einstufung als nicht teilzeitgeeignet geführt (bitte Darstellung anhand der Stellenbeschreibung, der damit verbundenen organisatorischen Abläufe sowie der unüberwindbaren organisatorischen Schwierigkeiten)?

4. Wurden bereits zum Zeitpunkt der Einstufung der genannten Arbeitsplätze/Dienstposten Optimierungsvorschläge zur Ermöglichung von Teilzeitarbeit erörtert? Wenn ja, welche waren dies, und woran scheiterte deren Umsetzung? Wenn nein, warum nicht?

5. Wurde zu einem späteren Zeitpunkt die Einstufung der genannten Arbeitsplätze/Dienstposten als nicht teilzeitgeeignet überprüft? Wenn ja, wann mit jeweils welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

6. Wie hat sich insgesamt der Frauenanteil im höheren, gehobenen, mittleren und einfachen Dienst im Bereich der OFD Hannover von 1990 bis 2001 verändert?

7. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung des Frauenanteils im Bereich der OFD Hannover unter Maßgabe der Regelungen des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes (NGG)?

8. Wie hat sich der Anteil von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten im Bereich der OFD Hannover im genannten Zeitraum entwickelt (bitte geschlechtsspezifisch aufschlüsseln)?

9. Welche Arbeitsplätze/Dienstposten im Bereich der OFD Hannover sind derzeit als bedingt teilzeitgeeignet eingestuft?

10. Welche Arbeitszeitregelungen existieren im Bereich der OFD Hannover für Arbeitsplätze/Dienstposten, die als bedingt teilzeitgeeignet eingestuft worden sind?

11. In welchen Fällen wurden Stellen, die im Bereich der OFD Hannover von 1990 bis 2001 als bedingt teilzeitgeeignet ausgeschrieben wurden, tatsächlich mit einer Teilzeitkraft besetzt?

12. Welche geschlechterspezifischen Belange von Teilzeitarbeit konnte die Projektgruppe zur Verbesserung von Teilzeitarbeitsmöglichkeiten im Rahmen von „Finanzamt 2003" herausarbeiten, welche konkreten Maßnahmen hat sie vorschlagen, und welche dieser Maßnahmen befinden sich zurzeit in der Erprobung?

13. Welche dieser Maßnahmen beziehen sich auf bisher als nicht bzw. bedingt teilzeitgeeignet bewertete Arbeitsplätze/Dienstposten?

14. Welche (Zwischen-)Ergebnisse zeitigt die bisherige Erprobung der genannten Maßnahmen?

15. Wann wird die Modellphase abgeschlossen sein, und wann kann mit der Übertragung positiver Ergebnisse in den regulären Betrieb der Finanzämter gerechnet werden?

In entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 7 NGG werden im Bereich der OFD Hannover alle Dienstposten/Arbeitsplätze im Geschäftsbereich der nds. Steuerverwaltung ausgeschrieben. Dabei werden Frauen stets ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Nach den vorrangig zu berücksichtigenden Auswahlkriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verbleibende Beurteilungsspielräume werden zugunsten von Frauen ausgeschöpft.

Grundsätzlich wird in die jeweilige Ausschreibung auch ein Hinweis auf mögliche Teilzeitbeschäftigung aufgenommen. Von diesem Grundsatz wird nur dann abgewichen, wenn zwingende dienstliche Gründe einer Teilzeitbeschäftigung auf dem ausgeschriebenen Dienstposten/Arbeitsplatz entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für Dienstposten/Arbeitsplätze mit herausgehobenen Leitungs-, Führungs- und Koordinationsaufgaben, z. B. Vorsteher-Dienstposten.

Im Rahmen des seit Januar 2000 laufenden Projekts „Finanzamt 2003" des Niedersächsischen Finanzministeriums ist im Juni 2000 das Projekt „Arbeitszeit und Gender Mainstreaming - Probleme der Finanzämter im Zusammenhang mit Teilzeit -" im Finanzamt Celle aufgelegt worden. Ziel dieses Projekts ist es, am Beispiel des Finanzamts Celle die sich im Zusammenhang mit Teilzeit ergebenden Probleme der Finanzämter unter besonderer Berücksichtigung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes zu untersuchen. Unter Abwägung der Interessen der Dienststelle und der Beschäftigten sind Verbesserungsmöglichkeiten zu erarbeiten und damit eine „Gewinner-Gewinner-Situation" zu schaffen. Erkannte Verbesserungsmöglichkeiten sollen in begrenzten Pilotfeldern getestet werden.

Die Projektgruppe hat ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen (s. u. zu 12); die Erprobung dieser Maßnahmen ist vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die nach der Personalkartei der OFD Hannover als nicht teilzeitgeeignet eingestuften Dienstposten/Arbeitsplätze sind wie folgt bewertet:

­ Vorsteher-Dienstposten A 15, A 16 oder A 16 + Z BBesO

­ Sachgebietsleiter-Dienstposten, soweit auf ihnen wesentliche Aufsichts- und Führungsaufgaben wahrgenommen werden A 14 oder A 15 BBesO

­ Dienstposten der Leiter(innen) der Veranlagungsverwaltungsstellen A 11 BBesO

­ Dienstposten der Leiter(innen) des Arbeitnehmer-Zentralbereichs A 11 BBesO

­ Dienstposten der Leiter(innen) der Bewertungsverwaltungsstellen A 11 BBesO

­ Dienstposten der Geschäftsstellenleiter(innen) A 11 oder A 12 BbesO

­ Übernehmer-Dienstposten A 9 + Z BBesO

­ Dienstposten der Konzernbetriebsprüfer(innen) A 13 BBesO

­ Dienstposten der Großbetriebsprüfer(innen) A 12 oder A 13 BBesO

­ Dienstposten der Steuerfahndungsprüfer(innen) A 11, A 12 oder A 13 BBesO

Zu 2: Die Veränderung des Frauenanteils auf den als nicht teilzeitgeeignet eingestuften Dienstposten/Arbeitsplätzen von 1990 bis 2001 im Bereich der OFD Hannover ist nicht darstellbar, da derartige Statistiken nicht geführt werden. Eine Rekonstruktion der Besetzungen dieser Dienstposten/Arbeitsplätze über einen Zeitraum von elf Jahren ist nicht möglich.

Erhebungen zur Entwicklung des Frauenanteils sind lediglich im Bereich der Steuerabteilung Hannover zu den Dienstposten der Leiter(innen) des Arbeitnehmer-Zentralbereichs sowie der Geschäftsstellenleiter(innen) durchgeführt worden. Dies stellt sich im Ergebnis wie folgt dar: