Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Orientierungsstufe Zeven

Elternratssprecher und viele besorgte Eltern der Klasse 5 i der Orientierungsstufe Zeven protestieren heftig gegen die völlig mangelhafte Unterrichtsversorgung an ihrer Schule.

So fallen an der Schule mehr als 42 Stunden aus. Im Übrigen stehen von den Lehrkräften lediglich 75 % als sog. Stammbelegschaft (ohne Abordnung aus dem Gymnasium) zur Verfügung; bei den übrigen Lehrkräften handelt es sich um Feuerwehrlehrkräfte und Abordnungen. Ferner ist ein weiterer Ausfall durch den nach den Herbstferien beginnenden Schwangerschaftsurlaub der Klassenlehrerin in der 5 i sowie die Herabsetzung der Stundenzahl eines Lehrers aus gesundheitlichen Gründen um 50 % zu erwarten. Unterricht in den Fächern Englisch, Biologie und Musik wird nur sporadisch durch Feuerwehrlehrkräfte erteilt. Zu dieser Entwicklung brachten die Eltern in der am 04.09.2001 stattgefundenen Sitzung ihren Protest in heftigster Form zum Ausdruck. Der Leiter der Orientierungsstufe teilte hierbei zu dieser Entwicklung mit, dass der Bedarf angemeldet wurde, aber dazu keine weitergehenden Informationen gegeben werden könnten. In diesem Zusammenhang wurden die Eltern über die im nächsten Schuljahr steigenden Schülerzahlen an dieser Schule und über die genehmigte I-Klasse informiert. Auch diese Entwicklung betrachten Eltern und Elternsprecher mit großer Sorge. Die angekündigte Feuerwehrlehrkraft als befristete Übergangslösung bei dieser weit unter dem Durchschnitt liegenden Unterrichtsversorgung stellt keine vertretbare Lösung und Hilfe dar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum lässt sie es zu, dass an der Orientierungsstufe in Zeven mehr als 40 Stunden Unterricht nicht erteilt werden können und für die Unterrichtserteilung nur 75 % der Lehrkräfte als sog. Stammlehrkräfte (ohne Abordnung aus dem Gymnasium) zur Verfügung stehen?

2. Warum ist keine rechtzeitige Vertretungsregelung für die nach den Herbstferien in Schwangerschaftsurlaub gehende Klassenlehrerin der Klasse 5 i und die aus gesundheitlichen Gründen vorgenommene Herabsetzung der Stundenzahl eines Lehrers um 50 % getroffen worden?

3. Welche konkreten Maßnahmen wird sie wann und in welcher Form ergreifen, um der insbesondere nach den Herbstferien sich verschärfenden Situation beim Unterrichtsfehl abzuhelfen?

4. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um einen nicht mehr vertretbaren Anstieg des Unterrichtsfehls im kommenden Schuljahr durch die steigenden Schülerzahlen an dieser Schule und die genehmigte I-Klasse zu begegnen?

Zum Stichtag der Statistik am 30.08.2001 verfügte die Orientierungsstufe Zeven bei 637 Lehrer-Soll-Stunden über 608 Lehrer-Ist-Stunden. Damit lag die Unterrichtsversorgung der Schule über dem durchschnittlichen Versorgungsgrad an Orientierungsstufen sowohl im Landkreis Rotenburg als auch im Regierungsbezirk Lüneburg. Zur Abdeckung des Mindestbedarfs gemäß den Stundentafeln benötigt die Schule insgesamt 541 Stunden.

Für zusätzliche pädagogische Maßnahmen standen somit noch 67 Stunden zur Verfügung; das waren 3,5 Stunden pro Klasse. Nach dem Bericht der Bezirksregierung Lüneburg sind die Lehrer-Ist-Stunden zum Stand von Anfang November 2001 auf 595,5 Stunden gesunken. Für zusätzliche pädagogische Maßnahmen stehen jetzt also noch 53,5 Std. zur Verfügung; das sind immer noch 2,8 Stunden pro Klasse.

Die in der Anfrage getroffene Feststellung, der Unterricht in den Fächern Englisch, Biologie und Musik werde an der Schule nur sporadisch erteilt, ist nach Aussage der Bezirksregierung Lüneburg so nicht zutreffend. Danach ergibt sich folgender Sachstand:

­ Im Fach Englisch ist Unterricht nicht ausgefallen.

­ Der Unterricht in Naturwissenschaften musste bis zum Beginn des Einsatzes einer „Feuerwehrlehrkraft" ab 01.11.2001 wegen Ausfällen von Lehrkräften um eine Stunde gekürzt werden. Dies betraf einen Zeitraum von ca. zwei Wochen vor den Herbstferien.

­ Das Fach Musik wird im Rahmen der vorhandenen Fachlehrerstunden bezogen auf zwei Schuljahre epochal mit durchschnittlich 1,5 Stunden erteilt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Nach den Angaben der Bezirksregierung Lüneburg werden von den zurzeit vorhandenen 595,5 Lehrer-Ist-Stunden 20 durch eine „Feuerwehrlehrkraft" und 507,5 durch das Stammkollegium erteilt. Hinzu kommen zurzeit 68 Stunden vom Gymnasium abgeordnet, das sind 11,4 %. Der landesweit angestrebte Anteil der Gymnasiallehrkräfte an Orientierungsstufen von 20 % wird damit nicht erreicht. Grundsätzlich ist ein höherer Anteil von Gymnasiallehrkräften erwünscht, um vermehrte Übergänge von den Orientierungsstufen in die Gymnasien zu erreichen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Die Bezirksregierung Lüneburg hat berichtet, dass eine Belastung der Unterrichtsversorgungssituation sich durch den nicht vorhersehbaren krankheitsbedingten Ausfall einer Lehrkraft ab 06.09.2001 ergeben hatte. Dieser Lehrkraft wurde ab 17.09.2001 eine bis zum 21.12.2001 befristete Unterrichtsermäßigung gemäß § 10 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen gewährt. Die Schule verfügte dadurch über 13,5 Lehrer-Ist-Stunden weniger.

Der weitgehende Ersatz der durch Mutterschutz und anschließende Elternzeit zu den Herbstferien ausgeschiedenen Lehrkraft durch eine „Feuerwehrlehrkraft" ist von der Bezirksregierung im Zusammenwirken mit der Schule bereits vor den Sommerferien geplant worden. Die Besetzung des Arbeitsplatzes mit einer von der Bezirksregierung vorgeschlagenen Gymnasiallehrkraft war seitens der Schule abgelehnt worden. Andere „Feuerwehrlehrkräfte", die den Dienst schon unmittelbar nach den Herbstferien hätten auf nehmen können, standen nicht zur Verfügung. Der Abschluss des Vertrages mit einer Lehrkraft, die kurz zuvor ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen hatte, konnte erst zum 01.11.2001 nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgen.

Daneben wurden über die bereits bestehenden Abordnungen vom Gymnasium St. Viti in Zeven hinaus nochmals vier Stunden von dort sowie weitere vier Stunden von der Grundschule Scheeßeler Straße mit Wirkung vom 15.10.2001 abgeordnet.

Zu 3: Zum 01.02.2002 ist der Schule eine Einstellungsmöglichkeit als „Schulstelle" zugewiesen worden. Da die seit dem 01.11.2001 an der Schule tätige „Feuerwehrlehrkraft" die ausgeschriebenen Fächer unterrichten kann und ihr 2. Staatsexamen mit einer sehr guten Note abgeschlossen hat, ist ihre Einstellung auf die Schulstelle wahrscheinlich. Die Schule könnte dann mit einem entsprechenden Einsatz die Kontinuität in der Klasse 5 i wahren. Außerdem endet am 21.12.2001 die Befristung der Unterrichtsermäßigung für die Lehrkraft mit vorübergehend eingeschränkter Dienstfähigkeit. Nach der Planung der Bezirksregierung Lüneburg wird die Orientierungsstufe Zeven zum 01.02.2002 bei einer unveränderten Lehrer-Soll-Stundenzahl von 637 über 618 Lehrer-Ist-Stunden verfügen.

Bei einem Mindestbedarf zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln verbleiben dann noch 77 Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen; das sind 4,1 Stunden pro Klasse.

Zu 4: Im Rahmen der Personalplanung zum 01.08.2002 wird die Bezirksregierung Lüneburg die Orientierungsstufe Zeven entsprechend den landesweiten Vorgaben mit Lehrerstunden versorgen.

Ein Zusatzbedarf für eine Integrationsklasse erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig, da nach diesem Kenntnisstand keine Integrationsklasse eingerichtet wird. Für eine beabsichtigte zielgleiche integrative Beschulung von zwei Schülern zum Schuljahr 2002/2003 werden Lehrerstunden zur Verfügung gestellt, wenn die Genehmigung dazu erteilt worden ist.