Die einzelnen vom Institut wahrzunehmenden Aufgaben lassen sich den nachfolgenden Bereichen zuordnen

Zuschussbedarf

Der jährliche Zuschussbedarf des nicht als Landesbetrieb, sondern kameralistisch geführten Instituts lag seit Jahren bei rund 2,1 Millionen DM (rd. 1,1 Millionen Euro). Es erreichte lediglich einen Ausgabendeckungsgrad von rund 16 v. H., da den Ausgaben von rund 2,5 Millionen DM (rd. 1,3 Millionen Euro) nur Einnahmen von rund 0,4 Millionen DM (rd. 0,2 Millionen Euro) gegenüberstanden.

Die einzelnen vom Institut wahrzunehmenden Aufgaben lassen sich den nachfolgenden Bereichen zuordnen. Diese haben im Jahre 2000 mit folgenden Fehlbeträgen abschlossen:

­ Imkerei und Züchtung 600 675 DM (307 120 Euro)

­ Forschung 478 185 DM (244 492 Euro)

­ Berufsimkerschule 441 186 DM (225 575 Euro)

­ Beratung, Bienengesundheitsdienst 326 702 DM (167 040 Euro)

­ Laborwesen 131 283 DM (67 124 Euro)

­ Öffentlichkeitsarbeit 103 237 DM (52 784 Euro)

­ Gutachten, Stellungnahmen 72 204 DM (36 918 Euro)

­ Wohnheim 10 121 DM (5 175 Euro) 2 163 593 DM (1 106 228 Euro) Vorschläge zur Zuschussminderung

Der LRH hat zur Kostensenkung und zur Einnahmeverbesserung Folgendes vorgeschlagen: Imkerei und Züchtung (Fehlbetrag 600 675 DM - 307 120 Euro -):

Die insbesondere in diesen Bereichen eingesetzten drei Imkermeister betreuten insgesamt 440 Bienenvölker und waren im Wesentlichen für die acht Auszubildenden zuständig.

Ohne Einschränkung der Aufgabenwahrnehmung könnte nach eigenen Angaben des Instituts die Zahl der Bienenvölker um 150 reduziert werden. Wenn zudem die Anzahl der Auszubildenden, die ohnehin über den tatsächlichen Bedarf an Berufsimkern hinaus ausgebildet werden, vermindert würde, könnte mindestens eine Stelle eines Imkermeisters eingespart werden.

Forschung (Fehlbetrag 478 185 DM - 244 492 Euro -):

Nach seinem Jahresbericht 2000 war das Institut in 14 Projekten wissenschaftlich forschend tätig. Nur ein geringer Anteil der Forschungstätigkeit wurde jedoch auf Grund von entgeltlichen Verträgen mit Dritten durchgeführt. Um den Fehlbetrag zu verringern, sollte bei den nicht vergüteten Tätigkeiten das Land prüfen und vorgeben, inwieweit Forschung überhaupt erforderlich und ob zumindest eine arbeitsteilige Zusammenarbeit mit anderen Instituten auch in benachbarten Bundesländern möglich ist.

Berufsimkerschule (Fehlbetrag 441 186 DM - 225 575 Euro -):

Die Berufsimkerschule bietet Lehrgänge und Seminare für (Freizeit-)Imker und Interessierte an. Nach den Angaben des Instituts war die Schule jedoch zu 75 v. H. durch Berufsschulunterricht für eine benachbarte Schule ausgelastet. Da dieser Unterricht nicht zu den Aufgaben des Instituts und des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gehört, sollte das zuständige Kultusministerium die hierfür erforderlichen Aufwendungen zumindest mit übernehmen.

Beratung und Bienengesundheitsdienst (Fehlbetrag 326 702 DM - 167 040 Euro -):

Für die durchgeführten Schulungsveranstaltungen bei Imkervereinen, beratenden Standbesuchen bei Ausstellungen, Probenahmen zur Erkennung von Bienenerkrankungen und Bienenseuchenbekämpfung hat das Institut ausnahmslos keine Entgelte erhoben. Eine angemessene Beteiligung der Imker an den Ausgaben ist zwingend geboten.

Laborwesen (Fehlbetrag 131 283 DM - 67 124 Euro -):

Die gebührenpflichtigen Untersuchungen des Instituts deckten nur einen Teil der Aufwendungen ab. Die hier zugrunde liegenden Gebührensätze der allgemeinen Gebührenordnung sollten entsprechend angehoben werden.

Darüber hinaus hat der LRH um Prüfung gebeten, ob Einsparungen durch die Zusammenlegung der Verwaltung mit einer anderen Landesbehörde, z. B. mit dem Niedersächsischen Landgestüt am gleichen Ort erzielt werden könnten. Erfahrungsgemäß fällt in kleinen Verwaltungseinheiten eine Reihe von Verwaltungsaufgaben nur selten an, sodass Kostenvorteile bei Routinearbeiten sich nicht auswirken.

Antwort des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten will den Ausgabendeckungsgrad durch folgende Maßnahmen erhöhen:

­ Bei der Neuberechnung der Gebühren sind nunmehr auch kalkulatorische Kosten berücksichtigt worden.

­ Für die Tätigkeiten des Imkerberatungsdienstes und für Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des Instituts werden Entgelte erhoben, welche die unmittelbaren Kosten vor Ort abdecken. Insgesamt kostendeckende Entgelte stünden der Aufgabenstellung, die Bienenhaltung zu fördern, entgegen.

­ Bei Standbesuchen und Probenahmen an Bienenvölkern werden nur dann Entgelte erhoben, wenn diese Tätigkeiten im direkten Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesundheitszeugnisses durch den Amtstierarzt zwecks Bienenwanderungen stehen.

­ Das Kultusministerium zahlt ab 2004 rund 12 000 Euro für den Berufsschulunterricht als nebenamtliche Tätigkeit.

­ Die vom Institut gehaltenen Bienenvölker werden auf insgesamt 350 verringert.

­ Die Zusammenarbeit mit anderen Instituten im Forschungsbereich ist ausgeweitet worden.

Darüber hinaus soll noch geprüft werden, inwieweit durch die Erhebung von Entgelten für die überbetriebliche Ausbildung und die Vorbereitungskurse auf die Gehilfenprüfung Teilkosten abgedeckt sowie, ob die Prüfungszeiten abgekürzt werden können.

In der Zusammenlegung der Verwaltungen des Instituts und des Landgestüts sieht das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten keine Einsparpotenziale. Höhere Gebühren bei Lehrgängen für Freizeitimker würden nach seiner Ansicht sich negativ auf die Teilnehmerzahlen auswirken und damit der politisch gewollten Förderung der Imkerei zuwiderlaufen. Die Anzahl der Ausbildungsplätze soll wegen des Programms der Landesregierung gegen Jugendarbeitslosigkeit mindestens gehalten werden.

Folgerung

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sollte grundsätzlich prüfen, ob das Institut fortzuführen ist: Synergieeffekte entstehen bei einer engen, arbeitsteiligen Kooperation und ggf. einem Zusammenschluss mit einem entsprechenden Institut eines anderen Bundeslandes. Die Forschungstätigkeit könnte an eine Hochschule, die Untersuchungen von Honig und Pollen auf ein Lebensmitteluntersuchungsinstitut und andere Bereiche, wie die Beratung, die Fortbildung der Imker und der Bienengesundheitsdienst an die Landwirtschaftskammern sowie der Berufsschulunterricht an die örtliche Berufsschule verlagert werden. Die eingeleiteten Maßnahmen werden den Ausgabendeckungsgrad nicht wesentlich erhöhen, insbesondere weil die derzeitige Personalausstattung nicht reduziert wird.

Sollte das Institut bestehen bleiben, muss der Zuschussbedarf merklich verringert werden. Alle vom Institut weitgehend schon seit 1927 wahrgenommenen Aufgaben sind daraufhin zu untersuchen, ob diese künftig überhaupt noch oder in verringertem Umfang durchzuführen sind.

Auch unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit an der Erhaltung einer ausreichenden Zahl von Bienenvölkern in Niedersachsen und unter Berücksichtigung des Eigeninteresses der Imker und Imkerzusammenschlüsse können die Einnahmen beträchtlich erhöht werden. Bei einer kritischen Prüfung, die die angespannte Haushaltslage zu berücksichtigen hat, dürfte ein Ausgabendeckungsgrad von mindestens einem Drittel zu erreichen sein. Dem Institut sollte dieser Deckungsgrad in Verbindung mit Zeitzielen vorgegeben werden.

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

- Landesforstverwaltung Einzelplan 10

32. Regiemaschineneinsatz in der Forstverwaltung Kapitel 10 04

Niedersachsen setzt in den Landesforsten in größerem Umfang als andere Bundesländer Forstmaschinen in eigener Regie ein.

Der Regiemaschineneinsatz hat Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte nicht hinreichend berücksichtigt. Maschinen wurden für forstliche Arbeiten vorgehalten, die forstwirtschaftliche Lohnunternehmer günstiger anbieten. Der Einsatz weist zudem organisatorische Mängel auf.

Die Organisation des Maschineneinsatzes ist durch Verringerung der Anzahl der Stützpunktforstämter zu straffen. Die selbst unterhaltene Reparaturwerkstatt sollte aufgegeben werden.

Weiterhin sollte das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten prüfen, mittelfristig bei einem entsprechenden Angebot der Lohnunternehmer ganz auf den Einsatz von eigenen Maschinen zu verzichten oder zumindest forstliche Arbeiten in weit stärkerem Umfang als bisher an Lohnunternehmer zu vergeben.

Einsparungen von jährlich ca. 1 Million Euro dürften bei Umsetzung der Vorschläge zu erzielen sein.

Die Landesforstverwaltung setzt in ihrem rund 330 000 ha großen Forstwirtschaftsbetrieb in größerem Umfang als andere Bundesländer eigene Forstmaschinen vornehmlich zur Holzernte ein.