Förderung des Niederländischunterrichts an niedersächsischen Schulen

Die Landesregierung wird aufgefordert, ein umfassendes Gesamtkonzept des Niederländischunterrichts an niedersächsischen Schulen zu entwickeln, in dem u. a. die Nachqualifizierung vorhandener Lehrkräfte und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Lehrerfortbildung gefördert werden.

Antwort der Landesregierung vom 05.08.

Der Niederländischunterricht hat sich im Land Niedersachsen seit dem Beginn der 70er-Jahre langsam, aber kontinuierlich entwickelt. In den 90er-Jahren hat das MK Rahmenrichtlinien für den Niederländischunterricht an der Realschule (1993), am Gymnasium, Jahrgänge 7 bis 10 (1993), in der gymnasialen Oberstufe (1997) sowie Empfehlungen für die Grundschule ab 3. Schuljahrgang (1996) und für die Hauptschule (1994) herausgegeben. In der Grundschule kann Niederländisch als Arbeitsgemeinschaft neben dem Pflichtunterricht in Englisch angeboten werden. Das ist an einigen Standorten der Fall. Mit der Einführung der Verlässlichen Grundschule wird von den Eltern überall Englisch als Pflichtfremdsprache bevorzugt, weil die Fortführung in den weiterführenden Schulen gesichert ist. In der Hauptschule kann vom 7. Schuljahrgang an Niederländisch als wahlfreier Unterricht erteilt werden, ab 8. Schuljahrgang kann es auch anstelle von Englisch als Pflichtfremdsprache gewählt werden; diese Entscheidung gilt dann bis zum Ende des 10. Jahrgangs.

Auch an berufsbildenden Schulen wird Niederländischunterricht angeboten.

Eine Umfrage der Bezirksregierung Weser-Ems vom Dezember 2002 hat ergeben, dass an 54 Schulen Niederländischunterricht erteilt wird. Weitere 93 Schulen wünschen sich, diesen Unterricht anbieten zu können, es fehlt ihnen aber an geeigneten Lehrkräften. Zurzeit nehmen 2 360

Schülerinnen und Schüler am Niederländischunterricht teil, und zwar 1 229 am Pflicht/Wahlpflichtunterricht und 1 034 am Wahlunterricht bzw. an Arbeitsgemeinschaften. Die Differenz zur Gesamtzahl ergibt sich daraus, dass nicht alle Schulen ihre Meldungen entsprechend differenziert abgegeben haben. Für diesen Unterricht stehen 57 ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Einige Schulen geben an, dass sie den Unterricht von Lehrkräften ohne NiederländischFakultas erteilen lassen.

In den 90er-Jahren hat das Niedersächsische Landesinstitut für Schulentwicklung und Bildung (NLI) einen Weiterbildungskurs für Niederländisch angeboten, an dem 25 Lehrkräfte verschiedener Schulformen teilgenommen haben. 18 Lehrkräfte haben den Kurs mit einer Erweiterungsprüfung an der Universität Oldenburg abgeschlossen. Das NLI bietet im Herbst 2003 erneut einen Weiterbildungskurs an, und zwar für 30 Lehrkräfte in zwei Gruppen im nördlichen und im südlichen Bereich des Bezirks Weser-Ems. Am Regionalen Pädagogischen Zentrum der Ostfriesischen Landschaft in Aurich werden regelmäßig Fortbildungskurse zum Spracherwerb und zur Fachdidaktik in Niederländisch angeboten.

Die Universität Oldenburg, die als einzige des Landes das Studienfach Niederlandistik anbietet, beabsichtigt, einen grundständigen Studiengang für die Lehrämter einzurichten. Das MK wird in Absprache mit dem MWK dafür die formalen Voraussetzungen schaffen.

Das MK und das Bildungsministerium der Niederlande haben im Oktober 2000 in einer Gemeinsamen Erklärung eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und der beruflichen Bildung vereinbart. Als Maßnahmen sind die Förderung der Sprache des Partners vorgesehen sowie die Förderung von Schulpartnerschaften, des Austausches von Lehrkräften, der Zusammenarbeit in der Schulaufsicht u. a. m. Seit dem 01.08.2001 hat Niedersachsen einen Beauftragten für die Beziehungen zu den Niederlanden im Schulbereich eingesetzt, eine Lehrkraft, die für diese Aufgabe mit der Hälfte der Unterrichtsstunden entlastet ist. Mit der Nederlandse Taalunie, einer Behörde zur Förderung der niederländischen Sprache im Ausland, ist im Dezember 2002 verabredet worden, eine Steuerungsgruppe für die Zusammenarbeit im Bildungsbereich einzurichten, deren Geschäftsführung der niedersächsische Beauftragte übernimmt.

Die Zahl der Schulpartnerschaften zwischen Niedersachsen und den Niederlanden hat sich in den letzten Jahren erhöht. Sie liegt jetzt bei rund 150. Seit 1997 sind per Erlass Schulfahrten in die Niederlande den Inlandsfahrten hinsichtlich der Genehmigung und der Abrechnung gleichgestellt.

Der niedersächsische Mobilitätsfonds ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, Betriebspraktika im 9. bis 11. Jahrgang auch in den Niederlanden durchzuführen; sie können dafür eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Niedersachsen beteiligt sich finanziell und mit Sachverstand an der Entwicklung geeigneten Unterrichtsmaterials für die Jahrgänge 1 bis 10. Bisher fehlt es an Schulbüchern für Niederländisch als Fremdsprache. An dem Projekt sind Nordrhein-Westfalen, die Euregio, die Taalunie und der Hueber-Verlag beteiligt; die Europäische Union fördert das Projekt finanziell. Es wird im Jahre 2004 abgeschlossen.