Finanzamt

Die Profiloberstufe hätte damit zu einem stärker berufsorientierten Lernen an der Oberstufe der IGS Peine beitragen können.

Obwohl die notwendigen Räume vorhanden sind und die geplante Profiloberstufe wegen der Arbeit in Klassenverbänden auch von den Personalkosten her vorteilhaft gewesen wäre, hat die Bezirksregierung Braunschweig der BBS Peine kurz nach Beginn des Schuljahres 2003/2004 telefonisch mitgeteilt, dass die Landesregierung die Genehmigung für den Schulversuch zurückziehen wolle.

Damit bleibt die IGS Peine zunächst ohne Oberstufe, obwohl sie inzwischen zur Sechszügigkeit angewachsen ist und obwohl viele Eltern ihre Kinder in der Erwartung dort angemeldet haben, dass sie an der IGS eine Oberstufe besuchen können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat sie Anfang des Jahres die Profiloberstufe in Peine als Schulversuch genehmigt?

2. Aus welchen zwingenden pädagogischen Gründen will sie jetzt diese Genehmigung wieder zurückziehen, statt die Ergebnisse des Schulversuchs abzuwarten?

3. Auf welche Weise will sie eine Planungssicherheit für die betroffenen Schulen und für die Eltern gewährleisten, die ihre Kinder in der Erwartung an der IGS Peine angemeldet haben, dass sie dort auch die Oberstufe besuchen können?

21. Abgeordneter Uwe Schwarz (SPD)

Stellt die neue Landesregierung die Zusammenlegung der Straßenbauverwaltung Northeim und Bad Gandersheim am Standort Bad Gandersheim in Frage?

Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Straßenbauverwaltung hatte die alte SPD-geführte Landesregierung am 14. März 2000 beschlossen, dass nach der Zusammenlegung der Straßenbauämter Bad Gandersheim und Northeim mit Wirkung vom 1. April 2000 der Amtssitz Bad Gandersheim wird. In diesem Zusammenhang wurden ferner der vorrangige Finanzierungsbedarf sowie der für die Unterbringung der Beschäftigten der Außenstelle Northeim in Bad Gandersheim erforderliche Bedarf an Renovierungs- und Umbaumaßnahmen anerkannt.

Voraussetzung ist, dass der bisher vom Finanzamt Bad Gandersheim benutzte Teil des Stiftsgebäudes durch Zusammenlegung des Finanzamtes in der Alten Gasse in Bad Gandersheim frei wird. Die Umbaumaßnahme für das Finanzamt scheint fristgerecht abgeschlossen zu werden.

Die Zusammenlegung der Straßenbauverwaltung in Bad Gandersheim trägt der Strukturschwäche der ehemaligen Kreisstadt Rechnung, die aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in den vergangenen Jahren folgende Behörden verloren hat: Regierungskasse, Staatshochbauamt, Landwirtschaftsschule, Eichamt, Kreissitz, Katasteramt, Gesundheitsamt, Zollschule, Kreisvolkshochschule und Kriminalpolizei. Dazu kommt der Verlust von mehreren hundert Arbeitsplätzen durch die 1997 ausgelöste Kurkrise, die bis heute nicht kompensiert werden konnte. Bad Gandersheim gehört bekanntlich zu den finanzschwächsten Gemeinden des Landes Niedersachsen. Der Kreistag des Landkreises Northeim hatte sich am 17. Oktober 1997 daher mehrheitlich im Rahmen der Neuordnung der Straßenbauverwaltung in einer Resolution für den Standort Bad Gandersheim ausgesprochen.

Nach Mitteilung des Gandersheimer Kreisblattes vom 27. August 2003 soll der niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsminister Hirche (FDP) die Zusammenführung der Straßenbauverwaltung in Bad Gandersheim gestoppt haben. „Ich kann bestätigen, dass über den geplanten Ausbau des Amtes in Bad Gandersheim neu nachgedacht werden muss. Das bedeutet, dass die Außenstelle des Straßenbauamtes in Northeim vorerst bestehen bleibt und die Beschäftigten dort weiter arbeiten können". Die Zeitung schreibt weiter, dass die neue Entscheidung gegen Bad Gandersheim aufgrund des maßgeblichen Einsatzes des Northeimer Bürgermeisters Irnfried Rabe (FDP), des FDP-Kreisvorsitzenden und Staatssekretärs im niedersächsischen Umweltministerium,

Dr. Christian Eberl, sowie des wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Hermann, zustande gekommen ist.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Sind die o. a. Aussagen des Gandersheimer Kreisblattes zutreffend?

2. Können die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verantwortlichen der Stadt unter Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes damit rechnen, dass die neue Landesregierung unter den ebenfalls im Vorspann genannten Kriterien den Beschluss der alten Landesregierung nicht infrage stellt?

3. Wann wird die Zusammenführung des Finanzamtes erfolgen, sodass die frei werdenden Räumlichkeiten für das Straßenbauamt zur Verfügung stehen?

22. Abgeordnete Dorothea Steiner, Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE) Verwaltungsvervielfachung statt Verwaltungsvereinfachung: der Erlass des Umweltministeriums zum Betreten von Grundstücken bei Naturschutzuntersuchungen

In einer Pressemitteilung bzw. in seinem newsletter vom 1. September 2003 informiert das Umweltministerium über einen Erlass an die unteren Naturschutzbehörden des Landes zum Betreten von Grundstücken bei Naturschutzuntersuchungen. Anlass für diese Regelung sei, so Umweltminister Sander, dass sich in der Vergangenheit wiederholt Landwirte und andere Grundeigentümer darüber beschwert hätten, dass ohne ihr Wissen unbekannte Personen naturschutzfachliche Arbeiten durchgeführt hätten. Im newsletter heißt es: „Das Niedersächsische Umweltministerium hat daher die Naturschutzbehörden des Landes gebeten, sich vor Durchführung von Tier- und Pflanzenbestandserfassungen und Biotopkartierungen bei der zuständigen Gemeinde darüber zu informieren, wer in dem geplanten Gebiet Grundeigentum besitzt. Die betroffenen Eigentümer sollen dann unter Einhaltung einer angemessenen Frist von der Behörde vorab schriftlich über die anstehenden Untersuchungen, den Wortlaut des zugrunde liegenden Paragrafen 62 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes sowie über Zweck und Zeitrahmen der Arbeiten unterrichtet werden." Privatpersonen und Landschaftspflegebüros, die im Auftrag der Behörden tätig werden, sollen durch entsprechende Vertragsklauseln verpflichtet werden, sich ebenso zu verhalten.

Im Erlass des NMU wird - korrekt - festgestellt, dass Grundstückseigentümer Vertragsnehmern den Zutritt zu ihren Grundstücken verweigern können und ihnen im Gegensatz zu Bediensteten der Behörden keine Zwangsmittel zur Verfügung stehen, um Betretungsrechte für Privatgrundstücke zu erzwingen. In den Fällen, in denen Vertragsnehmern oder auch ehrenamtlichen Kräften, die von den Naturschutzbehörden häufig zu Erfassungsarbeiten eingesetzt werden, der Zugang zu einem Grundstück verwehrt wird, müssten Kartierungs- und Biotoperfassungsarbeiten letztlich durch Behördenvertreter durchgeführt werden.

Die gängige Praxis, dass Tier- und Pflanzenbestandserfassungen und Biotopkartierungen in der freien Landschaft, im Außenbereich, durchgeführt werden, ohne die Grundstückseigentümer zu informieren, lässt sich allein dadurch rechtfertigen, dass sich die Naturschutzfachleute nicht wesentlich anders verhalten als jeder Bürger, dem das Betreten der freien Natur und Landschaft erlaubt ist, wenn er in Wald und Flur Erholung und Ausgleich sucht, die Natur genießen möchte.

Genauso wie jeder Bürger ist auch ein Biotopkartierer verpflichtet, keine Schäden in der freien Natur und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu hinterlassen. Im Innenbereich liegende Flächen oder etwa durch Zäune klar abgegrenzte Grundstücke und Gärten werden Naturschutzfachleute auch heute schon nicht ohne Einverständnis der jeweiligen Grundstückseigentümer betreten. Auch hier besteht kein Regelungsbedarf.

Den meisten Kommunen in Niedersachsen stehen Kopien der Daten der Katasterverwaltung zur Verfügung. Es wäre so möglich, alle Grundstückseigentümer schriftlich - unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen - über Vorhaben der Naturschutzbehörden zu informieren, der Verwaltungsaufwand gerade bei großflächigen Untersuchungen wäre jedoch wegen der Vielzahl der Grundstückseigentümer enorm. Die Katasterverwaltung, die bei der Festlegung ihrer trigonometrischen Bezugspunkte ebenfalls großflächig Grundstücke betreten muss, führt keine schriftliche Vorabinformation der betroffenen Grundstückseigentümer durch. Ein solches Verfahren wäre schon deshalb nicht praktikabel, weil vor den Arbeiten nicht genau abzuschätzen ist, welche Grundstücke im Einzelnen betreten werden müssen. Dies gilt auch für naturschutzfachliche Untersuchungen, bei denen es häufig ausreichend ist, Flächen vom Weg oder vom Ackerrand aus zu beurteilen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit welchem zusätzlichen Arbeits- und Kostenaufwand rechnet die Landesregierung bei den Gemeinden, die die auf ihrem Gebiet von naturschutzfachlichen Arbeiten „betroffenen" Grundstückseigentümer ermitteln, bzw. bei den Naturschutzbehörden, die diese Ermittlungen veranlassen und die „betroffenen" Grundstückseigentümer schriftlich informieren sollen?

2. In welchem Umfang ist die Arbeit des ehrenamtlichen und verbandlichen Naturschutzes bzw. die Mitarbeit von Ehrenamtlichen bei behördlichen Naturschutzuntersuchungen von dem „Betretens-Erlass" des Umweltministeriums betroffen?

3. In welchen anderen Fachgesetzen wird den Vollzugsbehörden ein Betretungsrecht für private Grundstücke eingeräumt, und gibt es zu den einzelnen Gesetzen Regelungen, die das Betreten von Grundstücken im Rahmen behördlicher Untersuchungen vergleichbar regeln?

23. Abgeordneter Stefan Wenzel (GRÜNE) Erhöhung der Erbschaftsteuer auch in der Union denkbar

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), hat seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, über eine Erhöhung der Erbschaftsteuer zu diskutieren (Handelsblatt, 21.08.2003). Böhmer wird mit folgenden Aussagen zitiert: „Wir sind eine recht wohlhabende Gesellschaft geworden, wo immer größere Vermögen auf immer weniger Kinder vererbt werden.

Das ist schon ein Problem" und „Erben von Handwerksbetrieben dürfen sich nicht verschulden müssen, um das Erbe anzutreten". Anlass für die Äußerung Böhmers ist die Ankündigung der rot-grünen Landesregierung aus Schleswig-Holstein, im Herbst einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der die Bewertung von Immobilien stärker am Verkehrswert orientiert. Dadurch würden die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer entsprechend steigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie die zitierten Aussagen des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt?

2. Wird sie sich an einer Debatte zur Erhöhung der Erbschaftsteuer, sobald eine Bundesratsinitiative vorliegt, ebenso wie der Ministerpräsident aus Sachsen-Anhalt konstruktiv beteiligen?

3. Teilt sie die Auffassung, dass angesichts der Finanzlage der Länder und insbesondere der des Landes Niedersachsen große Nachlässe höher besteuert werden sollten?

24. Abgeordnete Rebecca Harms (GRÜNE) Ausbildungsplätze

Am 10. Juni begann Ministerpräsident Wulff seine Werbeaktion für die Bereitstellung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen in Niedersachsen. In einer konzertierten Aktion sollte durch Telefonate und persönliche Besuche in Betrieben und Behörden die Ausbildungsbereitschaft gesteigert werden. Bereits am 12. Juni, also zwei Tage später, ließ der Ministerpräsident vermelden, dass die Erfolgsquote seiner Anrufe bei 20 % liege. Diese Quote hätte hochgerechnet auf die 10 000 bisher nicht ausbildenden Betriebe 2 000 zusätzliche Ausbildungsplätze zum Ende der Telefonaktion bedeutet. Am 24. Juni teilte Wirtschaftsminister Hirche mit, dass 800 von 5 800 befragten Betrieben die Schaffung eines Ausbildungsplatzes erwägen.