Dies ist jetzt nicht mehr in der Form möglich weil der Fischmehlfabrik einfach der Absatzmarkt

Diese Probleme, die die Fischwirtschaft hat, beziehen sich aber nicht nur darauf, dass die Firmen nicht mehr wissen, wohin mit ihren Fischabfällen, sondern es sind auch finanzielle Probleme, und zwar nicht zu geringe finanzielle Probleme. Vorher wurden die Fischabfälle an die Fischmehlfabrik verkauft.

Dies ist jetzt nicht mehr in der Form möglich, weil der Fischmehlfabrik einfach der Absatzmarkt fehlt.

Damit stehen viele Firmen in Bremerhaven vor

Ich denke, dass wir uns dieser Probleme annehmen müssen, deshalb haben wir als CDU-Fraktion zusammen mit der SPD hier den Antrag sowohl in die Bürgerschaft als auch in die Fischereihafendeputation und in Bremerhaven in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Ich bin sehr froh, dass in der Fischereihafendeputation ein einstimmiger Beschluss und auch in der Stadtverordnetenversammlung ein Beschluss diesbezüglich gefasst wurde.

Ich möchte noch ein Problem ansprechen, weil Herr Hoyer darauf nicht eingegangen ist, und zwar den Im- und Export von Fischmehl. Insbesondere betrifft es die bremischen Häfen, denn Bremen ist der Hafenumschlagplatz für Fischmehl. Jährlich werdendort350 000 Tonnen Fischmehl umgeschlagen. Wenn dieser Umschlag, also der Im- und Export von Fischmehl, nicht mehr erlaubt werden sollte, bedeutet das, dass zukünftig 100 Arbeitsplätze gefährdet sind. Ich denke, das kann sich eine Stadt wie Bremen nicht erlauben.

Mit den Gründen, die dafür sprechen könnten, dass man das Fischmehl als Futtermittel verbietet, müssen wir uns schon differenziert auseinander setzen. Wenn Gefahren für Menschen bestehen, bin ich auch dafür, dass man sehr klar darüber redet, allerdings gibt es bisher keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, dass diese Gefahren oder dieser Zusammenhang mit BSE besteht, und daher denke ich, dass das Gesetz, das ja dieses Futtermittel Fischmehl verboten hat, zu weit gegangen ist. Ich weiß, dass dies wohl insbesondere auch auf Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen in das Gesetz hineingenommen wurde. Ich frage mich allerdings manchmal, ob es bei Ihnen wirklich aus Gründen des Verbraucherschutzes und nicht aus anderen Gründen geschehen ist.

(Beifall bei der CDU) Dafür, dass es keinerlei Gefahren für die Menschen birgt, spricht zum Beispiel auch, dass auf EUEbene, wenn man sich damit ausführlich auseinander gesetzt hat, beschlossen wurde, dass das Fischmehl nicht unter das Verfütterungsverbot fallen soll.

Es spricht auch dafür, dass das Fischmehl weiterhin für das Fishfarming benutzt werden kann, das heißt, es dürfen zum Beispiel keine Schweine und kein Geflügel mehr damit gefüttert werden, aber Fische werden weiter damit aufgezogen, und diese gezüchteten Fische essen wir weiterhin, das heißt, dass damit ja eigentlich auch schon ein Widerspruch in sich vorliegt. Auf das Argument, dass diese Fische in reiner Form verfüttert werden dürfen und in Fischmehlform nicht, habe ich schon hingewiesen. Auch dies spricht dafür, dass keinerlei Bedenken aus Verbraucherschutzgründen bestehen.

Die Folge des Fischmehlverfütterungsverbots sowie des Im- und Exportverbots ist, dass Deutschland auf europäischer Ebene isoliert ist, dass die Deutschen, und hier nenne ich eben insbesondere die Bremerhavener Firmen, in der Fischwirtschaft großen Wettbewerbsverzerrungen entgegensehen, dass sie in ihrer Möglichkeit gebremst sind.

Ich hätte mir gewünscht, das sage ich jetzt hier auch ganz offen, obwohl ich weiß, dass es jetzt diese Initiativen auch auf Senatsebene gibt, dass der Senat, insbesondere unser Bürgermeister Scherf, dies vielleicht schon etwas früher erkannt hätte und bei der Beschlussfassung über das Gesetz schon eingebracht hätte, welche Probleme sich daraus für Bremen und Bremerhaven ergeben, darauf hingewiesen hätte, um damit vielleicht schon im Vorwege das Feld zu bereiten, damit es uns jetzt leichter fallen wird, auf Bundesebene das Fischmehl aus dem Tiermehlverfütterungsverbotsgesetz herauszunehmen. ­ Danke schön!

(Beifall bei der CDU) Vizepräsident Dr. Kuhn: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schramm.

Abg. Schramm (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte um das BSE-Problem hat noch einmal deutlich gemacht, in welcher Art und Weise wir uns ernähren.

Es wird auch langsam deutlich, wie schlecht wir uns durch die industrialisierte Landwirtschaft ernähren.

Ich denke, dass die Verbraucher endlich die Nase voll davon haben, sich von schlechten Nahrungsmitteln ernähren zu müssen.

Die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und hat mehr oder weniger schnell reagiert unter dem Motto Safety first, meine Damen und Herren, also lieber im Moment zu viel als zu wenig regulieren. Aus diesem Grund ist auch die Überlegung angestellt worden, Fischmehl in dieses Tiermehlfütterungsverbot einzubeziehen. Das geschah nicht einfach so aus dem Bauch heraus, sondern natürlich, Frau Hammerström, in Absprache und nach Anhörung der Argumente der Verbraucherschutzverbände, die diesem ja eindeutig zugestimmt haben. Das war also keine isolierte grüne, sondern eine abgestimmte und wohl überlegte Entscheidung, auch das Fischmehl in dieses Verbot einzubeziehen.

Zur Erinnerung muss man auch noch einmal sagen, dass sich natürlich der Bundesrat mit dieser

Frage ausführlich beschäftigt hat und dieses Gesetz einstimmig und mit den Stimmen Bremens so beschlossen hat, wie es vorliegt. Das schließt die Fischmehlverfütterungein.

(Abg. Frau Stahmann [Bündnis 90/Die Grünen]: Das Verbot der Verfütterung!)

Das schließt das Verbot der Verfütterung von Fischmehl mit ein, ausgenommen natürlich die Fische selbst. Das hat meines Erachtens eine gewisse Logik.

Eine Logik hat es auch, Tiermehl nicht an Wiederkäuer zu verfüttern. Das ist aber sowieso verboten. Problematisch ist die Wiederverfütterung an Schweine und Hühner. Darüber kann man langfristig noch einmal diskutieren. Aber im Moment denke ich, das Verbot wieder durch eine Ausnahmeregelung in diesem Fall aufzuheben wäre in der gegenwärtigen Situation das falsche Signal.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen ­ Abg. Imhoff [CDU]: Das ist doch nur vorgeschoben!) Sie sagen, es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Fischmehl BSE erzeugt. Das ist wohl richtig. Aber genauso richtig ist, dass es auch den Gegenbeweis nicht gibt, dass es keine überzeugenden Beweise dafür gibt, dass Fischmehl kein BSE zur Folge hat. Wir wissen es nicht, die Debatte ist offen. Deswegen sagen wir: Bevor das nicht letztendlich geprüft und entschieden ist, darf man diese Verbotsregelung, die von der Bundesregierung sozusagen in Vorreiterfunktion übernommen worden ist, nicht im Nachhinein wieder aufweichen.

Das Problem dabei ist ja auch, dass die große Gefahr der Reimporte von Futtermitteln wieder auf uns zukommt, wenn man es auf europäischer Ebene wieder aufweichen würde. Wer will kontrollieren, ob Futtermittel aus der Europäischen Union dann nicht hier widerrechtlich verfüttert werden? Es ist also besser, ein generelles Verbot auszusprechen, das nicht nur für Deutschland Wirkung hat, sondern eben im Gegensatz zu dem Antrag, der hier vorliegt, ausgedehnt wird auf die Europäische Union insgesamt.

Das ist eigentlich die Richtung, die richtig wäre in dieser Debatte. Langfristig, wenn der Beweis erbracht ist, kann man sich dann wieder über Ausnahmetatbestände unterhalten. Ich denke, das ist der richtige Weg für einen Verbraucherschutz und ein Umdenken in Richtung richtige Ernährung.

Der Antrag der großen Koalition, jetzt diese Ausnahmeregelung einzuführen, ist auch unkritisch in der Richtung ­ das muss ich auch Herrn Hoyer als Vorsitzenden der Fischereihafendeputation noch einmal sagen ­, weil er insgesamt das Problem der Fischmehlproduktion gar nicht im Auge hat. Man muss, finde ich, unter ökologischen Gesichtspunkten noch einmal gesondert betrachten, dass natürlich die Fischmehlproduktion an sich schon eine unökologische Produktionsweise ist, weil sie einen Anreiz dafür bietet, Beifänge oder kleinere Fische, so wie andere europäische Länder das machen, mit dem Ziel zu fangen, sie zu Fischmehl zu verarbeiten. Das kann, glaube ich, nicht im Sinn unserer Politik sein, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weiterhin ist ein Verbot der Fischmehlverfütterung auch ein geeignetes Instrument, strukturpolitisch einen Anreiz zu bieten, darüber nachzudenken, die Fischabfälle auch in Bremerhaven sinnvoller zu verwerten, als sie in die Fischmehlproduktion zu stekken. Auch das ist gängiges Gedankengut der Leute, die sich mit Biotechnologie, Nahrung und Genuss und so weiter beschäftigen. Wir hatten heute Morgen sehr lebhaft, ausführlich und kontrovers diese Debatte. Wir haben ja gesagt, dass gerade hier für Bremerhaven gewisse Potentiale liegen. Es ist eigentlich nicht einzusehen, warum zwei Drittel eines gesunden Fisches als Abfall in die Fischmehlfabrik wandern und nur ein Drittel verarbeitet wird.

(Abg. Tittmann [DVU] meldet sich zu einer Zwischenfrage ­ Glocke)

Hier gibt es mindestens noch, ich glaube, ein Drittel ­ ich kenne die Prozentzahlen nicht ganz genau

­ an Potentialen, die zusätzlich in eine Verwertung eingeführt werden können. Das, finde ich, ist auch eine gute Basis für diese Entwicklung in der Biotechnologie, neue Produkte. (Glocke) Vizepräsident Dr. Kuhn: Herr Abgeordneter, machen Sie doch einfach einmal einen Punkt, und lassen Sie sich fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Tittmann annehmen!

Abg. Schramm (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, bitte!

Vizepräsident Dr. Kuhn: Bitte, Herr Tittmann!

Abg. Tittmann (DVU): Das ist aber nett, das hat man ja auch nicht oft. Können Sie mir denn sagen, warum die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesem

Antrag in der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt hat, wenn Sie den hier ablehnen wollen?

Abg. Schramm (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe doch, glaube ich, sehr sachgemäß, einleuchtend und durchdringend dargelegt, aus welchen Gründen wir der Argumentation, wie sie in diesem Antrag vorliegt, nicht folgen können. Ich würde Sie bitten, diesen Argumentationsstrang zu verfolgen, dann würden Sie auch in der Schlussfolgerung dazu kommen können, dass wir in der Lage sind, eigenständig, unabhängig und gedankendurchdrungen diesen Antrag ablehnen zu können, ohne unbedingt jetzt darauf Rücksicht zu nehmen, was in der Stadtverordnetenversammlung debattiert worden ist.

(Abg. Tittmann [DVU]: Ich finde es etwas zwiespältig und unehrlich! ­ Glocke) Vizepräsident Dr. Kuhn: Herr Tittmann, Sie haben nicht das Wort! Zwischenfragen sind kein Dialog, es wird eine Zwischenfrage gestattet, damit ist die Sache erledigt. ­ Bitte, Herr Schramm!

Abg. Schramm (Bündnis 90/Die Grünen): Insgesamt möchte ich als Fazit noch einmal darlegen, dass wir den Antrag der großen Koalition ablehnen und meinen, er würde zu einer Aufweichung des Verbots führen, was in der gegenwärtigen Situation nicht hilfreich erscheint.

Die Einschnitte in der Fischwirtschaft in Bremerhaven muss man problematisieren und anerkennen.

Hier muss man noch einmal den Senat auffordern zu prüfen, ob es nicht günstig und sinnvoll ist, durch die Bundesregierung über europäische Programme Kompensationen einzufordern, die dann die Fischwirtschaft wieder in die Lage versetzen, ihre Verluste auszugleichen. Diese Debatte muss geführt werden, weil sie ja insgesamt sowieso durch die Landwirtschaftsverbände eingefordert wird. Ich finde, man muss in diese Kompensationsforderungen die Fischwirtschaft einbeziehen, und dann sehen wir später einmal weiter, wie es letztendlich ausgehen wird. ­ Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Abg. Frau Dr. Mathes (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fange jetzt noch einmal mit dem speziellen Bremerhaven-Problem an beziehungsweise mit diesem Antrag. Es ist kein Bremerhaven-Problem, ich nehme das auch zurück. Es ist ein Landesproblem!

Ich knüpfe aber an dieser Stelle an und möchte erst einmal klarstellen, dass die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven nicht zugestimmt haben. Das ist keine richtige Aussage, die hier getroffen wurde. Der zentrale Grund ist der ­ und da vielleicht ergänzend, warum es im Moment nicht sinnvoll ist, hier wieder eine Rolle rückwärts zu machen ­, dass man ansonsten das Tiermehlverbot nicht kontrollieren kann. Uns nützen keine Regelungen, die wir nicht kontrollieren können. Die Argumentationen, die dann gebracht werden, sind der zentrale Punkt. Es geht nicht, es dann zu kontrollieren!

Vielleicht können Sie sich an Ihren anderen Antrag der großen Koalition erinnern, der besagt, dass wir dringend eine europaweite Deklaration sowohl von Futtermitteln als auch von Geburts-, Aufzucht-, Mast-, Schlacht- und Zerlegungsort brauchen. Ich möchte aber erst einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir Grünen sehr wohl das Problem wahrgenommen haben. Wir haben das hier debattiert im Zusammenhang mit der Frage der amtlichen Lebensmittelüberwachung und mit Ihren Haushaltsbeschlüssen, diese herunterzufahren, sowohl personell als auch finanziell. Wir haben gesagt, bei einem Zusammenwachsen Europas im Zusammenhang mit dem europäischen Binnenmarkt, einer verstärkten Globalisierung auch der Nahrungsmittelindustrie ist das, was wir machen müssen, Kontrollen verstärken und nicht reduzieren. Sie können, das glaube ich Ihnen, ich bin wirklich einmal gespannt, ohne Geld nichts machen. Wie lange können Sie Stroh zu Gold spinnen? Das und dass man hier massiv ein BSE-Verbraucherschutzsonderprogramm machen muss, war unsere Aussage.

Der wichtigste Punkt ist, dass es nicht so ist, dass das die Menschen nicht erkannt haben. Ich möchte das wirklich noch einmal eindringlich sagen, und ich weise Sie noch einmal auf dieses Ding hin! Das hat zwar jetzt sozusagen einen grünen Untergrund, ist aber nicht von Grünen entwickelt. Es ist im Rahmen des lokalen Agenda-21-Prozesses mit Landwirten, Verbraucherschützern, der Bremer Erzeuger-Verbraucher-Genossenschaft und so weiter entwickelt worden und ist ein ganz breites gesellschaftliches Bündnis.

Wir haben da wirklich eine große Chance. Wir haben eine Chance, in dieser Gesellschaft hier und jetzt, wo diese Sensibilisierung stattfindet, diese neuen Allianzen, die sich lange bevor Sie das registriert haben, gebildet haben, umzusetzen. Wir haben vier Jahre an Programmen gearbeitet, was wir machen können, um eine höhere Wertschöpfung in der Region zu halten, die Verbraucher zu schützen.