Was wird mit der Tunnelwarte im Wesertunnel?

Mit der absehbaren Fertigstellung des Wesertunnels muss endgültig die Frage beantwortet werden, wie es sich mit dem Brandschutz in dem Tunnel verhalten wird. Seit 1996 wird eine Auseinandersetzung darüber geführt, wie die Sicherheit der Tunnelbenutzer und im Einzelfall auch der Feuerwehr- und Rettungskräfte gewährleistet werden kann. Bereits 1996 hat der Rat der Gemeinde Stadland die Aufstellung, die Unterhaltung und die Einsatzfähigkeit einer Werksfeuerwehr durch den Tunnelbetreiber gefordert. Dabei hat der Rat deutlich gemacht, dass für die Bereitstellung und Unterhaltung der dadurch bedingten zusätzlichen Ausrüstung für die Ortsfeuerwehren Rodenkirchen und Dedesdorf keine Kosten entstehen dürfen, diese wären im Entstehungsfall durch den Tunnelbetreiber zu tragen. Diese Position hat die Gemeinde Stadland in einer weiteren Resolution vom 30. Mai 2000 bekräftigt.

Inzwischen scheint die technische Entwicklung so weit vorangeschritten, dass für den Tunnel eine automatische Tunnelwarte vorgesehen werden könnte. Darüber gibt es heftige Diskussionen bei den Betroffenen, die im Rahmen des Rates der Gemeinde Stadland hinsichtlich des Umgangs mit Landesbehörden eskalierte. In dieser Angelegenheit hat daher der ehemalige Landrat des Kreises Wesermarsch, Herr Udo Zempel, mit Datum vom 26. August 2003 an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff geschrieben. In diesem Schreiben bittet Herr Zempel den Ministerpräsidenten um Auskunft über den aktuellen Sachstand. Doch Herr Zempel hat seit über vier Monaten keine Antwort von der Niedersächsischen Landesregierung erhalten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Warum lässt sich der Ministerpräsident so viel Zeit damit, auf dringliche Anliegen aus der Bevölkerung, die auch Sicherheitsfragen betreffen, zu antworten?

2. Welche Version der Tunnelsicherheit wird im Wesertunnel zur Ausführung und Anwendung kommen?

3. Wie verhält sich die Landesregierung zur Kritik des ehemaligen Landrates Zempel an der Art und Weise, wie im Rat der Gemeinde Stadland mit Landesbehörden umgegangen worden ist, bzw. teilt die Landesregierung die veröffentlichte Auffassung der Ratsmehrheit (CDU/Grüne/FDP), dass sich staatliche Behörden und Dienstellen „in der Sache rechtswidrig und willkürlich" verhalten bzw. Mittel der Vertuschung angewandt hätten?

14. Abgeordnete Ina Korter (GRÜNE) Notebook-Projekt 1 000 mal 1 000 - Wie stark will die Landesregierung die Eltern noch belasten?

Im November 2002 hat die damalige Landesregierung beschlossen, in den Landkreisen Goslar, Lüneburg und Wittmund und in der Stadt Salzgitter das Projekt „1 000 mal 1 000 - Notebooks im Schulranzen" zu starten. Im Rahmen dieses Projektes soll für alle Schülerinnen und Schüler im 7.

Jahrgang ein Notebook angeschafft werden. Die Kosten von 1 000 Euro pro Stück sollen die Eltern tragen.

Pressemeldungen vom August dieses Jahres zufolge will auch die neue Landesregierung dieses Projekt fortführen.

Auch an anderen Schulen wird von den Eltern erwartet, immer höhere Kosten z. B. für Rechner zu tragen. So wurde kürzlich in der Presse berichtet, dass an einzelnen Gymnasien in Hannover die Eltern Rechner zum Preis von 180 Euro finanzieren sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bis zu welcher Einkommensgrenze müssen die Eltern bei diesem Projekt die Kosten für die Notebooks selber tragen, und wer finanziert den Sozial- und Härtefonds für diejenigen Eltern, die diese Kosten nicht tragen können?

2. Welche maximale Kostenbelastung der Eltern für die Anschaffung von Rechnern etc. hält die Landesregierung für angemessen?

3. In welcher Höhe können Eltern künftig insgesamt belastet werden, wenn sie Notebooks und/oder teure Rechner, die Schulbücher und auch noch die Fahrtkosten ihrer Kinder zur Schule bezahlen müssen?

15. Abgeordneter Andreas Meihsies (GRÜNE) Polizeieinsatz bei NPD-Aufmarsch in Lüneburg!

Am 29. November 2003 fand in Lüneburg eine Kundgebung der rechtsextremen NPD statt. Parallel dazu waren mehrere Gegenkundgebungen angemeldet. Unter anderem hatte das Lüneburger Netzwerk gegen Rechts zu einer großen Veranstaltung im Stadtteil Kaltenmoor aufgerufen.

Bereits dort wurde die Demonstration von einem großen Polizeiaufgebot begleitet. In der Innenstadt, in der dann die eigentliche Kundgebung nach dem Demonstrationszug vom Stadtteil Kaltenmoor bis ins Zentrum stattfand, wurden die Teilnehmer von zahlreichen Polizeikräften erwartet. Bereits während dieser Kundgebung wurden durch die Polizei sowohl Teilnehmer der Demonstration als auch unbetteilige Passanten am Verlassen der Innenstadt in östliche Richtung gehindert. Personen, die auf die Unrechtmäßigkeit der Absperrung hingewiesen und nach Namen der Polizeibeamten gefragt hatten, wurden daraufhin teilweise durchgelassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Rechtsgrundlage hat die Polizei veranlasst, tausende Bürger über mehrere Stunden hinweg am Verlassen der Innenstadt in Richtung Osten zu hindern?

2. Wie viele Polizeibeamte und BGS-Beamte waren im Einsatz, um die etwa 150 NPDMitglieder bzw. -Anhänger zu schützen, und welche Kosten sind durch diesen Einsatz entstanden?

3. Wie viele Menschen wurden durch den Einsatz von Pfefferspray seitens der Polizei verletzt, und wie viele Verletze waren unbeteiligte Passanten?

16. Abgeordneter Enno Hagenah (GRÜNE) Kürzungen von Landesmitteln im Rahmen der Zuwendungen nach § 45 a PBefG (Schülerbeförderung) an die Verkehrsträger

Wie aus verschiedenen Schreiben von Verkehrsunternehmen und -trägern und dem Rundschreiben 22/2003 des VDV - Verband deutscher Verkehrsunternehmen - hervorgeht, plant die Landesregierung offenbar eine Kürzungen der im Haushalt 2004 noch etatisierten Landesmittel im Rahmen der Zuwendungen nach § 45 a PBefG (Schülerbeförderung) an die Verkehrsträger. Dies soll durch eine Reduktion der bei der Schülerbeförderung angerechneten Schulwochentage erfolgen.

Es wird befürchtet, dass es infolgedessen vor allem im ÖPNV des ländlichen Raumes zu Angebotsverschlechterungen und/oder zu höheren Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler und Kommunen kommen würde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ab wann und in welcher Form beabsichtigt die Landesregierung, gegebenenfalls Kürzungen im Rahmen der Zuwendungen nach § 45 a PBefG (Schülerbeförderung) an die Verkehrsträger vorzunehmen?

2. Welche Auswirkungen auf das ÖV-Angebot und die Kostenbeiträge der Kommunen erwartet die Landesregierung, wenn eine einseitige Kürzung des Landesanteiles erfolgt?

3. Wie lassen sich diese Kürzungen und die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen der niedersächsischen Kommunen gegebenenfalls mit dem von der Landesregierung zu Recht immer hochgehaltenen Konnexitätsprinzip vereinbaren?

17. Abgeordnete Dorothea Steiner (GRÜNE) Entwässerung statt Wiedervernässung am Dümmer? Unbeeinflusst von Landwirtschaft und Wasserbau hat sich in den letzten 20 Jahren am Qualmwassergraben am Westdeich des Dümmers ein wertvolles Biotop entwickelt. Unterschiedliche Wassertiere, Amphibien und seltene Wasserpflanzen haben sich am Gewässer angesiedelt. Vom Aussterben bedrohte Arten wie Rohrdommel, Wachtelkönig und Bekassine finden am Ufer im Schilfröhricht und in den angrenzenden feuchten Seggenwiesen einen idealen Lebensraum.

Inzwischen ist das Land Eigentümer dieser Flächen. Paradoxerweise will jetzt die Bezirksregierung als obere Naturschutzbehörde den im Naturschutzgebiet Dümmer liegenden Graben ausbaggern und an quer liegenden Gräben die dort vorhandenen ausgedehnten Weidengebüsche roden lassen. Die Behörde deklariert den Eingriff in die Natur an der Dümmerwestseite als Pflegemaßnahme und hat die Vechtaer Wasser Acht aufgefordert, diesen seit Jahrzehnten ungestörten Bereich aus Gründen der „Deichsicherheit" zu räumen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen Ergebnisse von Untersuchungen der Amphibienvorkommen, die durch die geplante Maßnahme beeinträchtigt werden könnten, für dieses Gebiet vor?

2. Inwieweit sind diese vorgesehenen Maßnahmen mit den Zielsetzungen des LIFE-Projektes in der westlichen Dümmerniederung vereinbar, wo besonders der Schutz von Rohrdommel und Wachtelkönig als prioritäre Arten hervorgehoben wird, Arten, denen dieser an der Dümmerwestseite entstandene Biotoptyp besonders entgegenkommt?

3. Welche Kosten entstehen insgesamt und für das Land durch die vorgesehene Grabenräumung auf der Westseite des Dümmers?

(Ausgegeben am 03.12.2003)