Feuerwehr

Zu 4:

Für den Bereich der Seewasserstraßen, des Küstenmeeres und der ausschließlichen Wirtschaftszone wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Konzept für den Betrieb des Havariekommandos (vorläufige Dienstvorschrift gemäß § 7 Abs. 2 der Vereinbarung über die Errichtung des Havariekommandos) ist zwischen dem Bund und den Küstenländern abgestimmt. Zusätzlich bestehen in Niedersachsen bei den Bezirksregierungen Lüneburg und Weser-Ems Katastrophenschutzsonderpläne für Meeresverschmutzungen.

Für die Binnengewässer bestehen in Niedersachsen Richtlinien für Maßnahmen bei Unfällen mit Mineralölen oder sonstigen wassergefährdenden Stoffen (Gewässerschutz-Alarmrichtlinien). Danach haben die zuständigen Behörden zur wirksamen Bekämpfung von Gefahren, die bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen für die Gewässer entstehen, Alarmpläne aufzustellen und nach ihnen zu verfahren. Diese Alarmpläne sind bei den zuständigen Behörden durchweg vorhanden, so auch beim Landkreis Göttingen.

Nach den Alarmplänen benachrichtigen die zuständige untere Wasserbehörde oder die Polizeidienststelle, die zuerst von dem Unfall oder Schaden Kenntnis erhält, unverzüglich sich untereinander und die Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sowie je nach Erfordernis weitere Dienststellen und Hilfsorganisationen. Sind Bereiche angrenzender Landkreise oder angrenzender Bundesländer (auch die Niederlande) gefährdet, werden auch die dort zuständigen Wasserbehörden unterrichtet.

Ein länderübergreifender Gewässerschutzalarmplan ist der „Warnplan Weser", mit dem bei Verunreinigungen der Weser, Werra, Fulda und unteren Aller eine Alarmierung über Hauptwarnzentralen (Wasserschutzpolizei) der Anliegerländer Hessen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen gegeben wird. Für die Elbe besteht der „Internationale Warn- und Alarmplan" der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe, mit dem ebenfalls eine länderübergreifende Alarmierung über Hauptwarnzentralen erfolgt. Da in dem Elbeabschnitt zwischen Schnackenburg und Hamburg Behörden der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg für die Unfallbekämpfung zu sorgen haben, ist von diesen unter der Federführung der Bezirksregierung Lüneburg zur konkreten Koordinierung der Plan „Bekämpfung wassergefährdender Stoffe auf der Elbe oberhalb von Hamburg" aufgestellt worden.

Zu 5: Das Kompetenzzentrum für Großschadenslagen im MI soll - ohne selbst operativ tätig zu werden unterhalb des bestehenden Koordinierungsverfahrens im interministeriellen Krisenstab im Sinne der nach den Ereignissen des 11.09.2001 von Bund und Ländern entwickelten neuen Strategien zum Schutz der Bevölkerung die ständige Vernetzung und Bündelung der für die Gefahrenabwehr in größeren Schadenslagen Verantwortlichen sicherstellen. Bei Schadenslagen wird es verschiedene Funktionen der Beratung, des Controllings und des administrativen Managements übernehmen. Die zuständigen Behörden sollen über das Kompetenzzentrum im Bedarfsfall fachliche Beratung durch Experten unterschiedlicher Landesbehörden und anderer Stellen kurzfristig abrufen können. Im Alltagsbetrieb sollen die verschiedenen präventiven Strategien vernetzt und eine Kommunikation zwischen den einzelnen Bereichen der Gefahrenabwehr gefördert werden.

Die Konzeption für das Kompetenzzentrum ist darauf ausgerichtet, komplexe Schadensereignisse entsprechend den Grundsätzen des Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr ganzheitlich zu bekämpfen und das vorhandene Abwehrpotential möglichst optimal einzusetzen. Dies beinhaltet eine Kooperation über Gebiets- und Zuständigkeitsgrenzen hinaus, wie sie auch Bestandteil vorhandener Katastrophenpläne und der Planungen zum Schutz der Bevölkerung ist. Das Kompetenzzentrum wird - über die in speziellen Plänen vorgesehene Zusammenarbeit hinaus - die Kooperation mit den Nachbarländern fortentwickeln. Ausgebaut werden soll auch die Zusammenarbeit mit dem neu eingerichteten Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) sowie die Nutzung des Deutschen Notfall-Informationssystems (DeNIS) für Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr.

Zurzeit erarbeitet das Ministerium für Inneres und Sport die Feinkonzeption für die Arbeit des Kompetenzzentrums in einem Schadensfall und trifft die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Handlungsfähigkeit in einem Ernstfall. Daneben werden die in Landesbehörden vorhandenen personellen Ressourcen für die Fachberatung kommunaler Einsatzleitungen erhoben mit dem Ziel, zu den denkbaren Schadensszenarien jederzeit und kurzfristig kompetente Berater anbieten zu können.

Uwe Schünemann (Ausgegeben am 04.12.2003)