Privatwaldbetreuung in Niedersachsen

Fragen zur künftigen Privatwaldbetreuung in Niedersachsen

Der Privatwald in Niedersachsen wird nach § 17 Abs. 1 NWaldLG von den Landwirtschaftskammern betreut und beraten. Die Betreuung gehört zu den Pflichtaufgaben der Landwirtschaftskammer. Nach § 17 Abs. 2 NWaldLG kann sie darüber hinaus weitere forstfachliche Leistungen mit den Besitzenden vereinbaren.

Infolge einer problematischen Haushaltssituation hat die LWK Hannover die Beratungsgebühren im vergangenen Jahr stark angehoben und weitere Erhöhungen angekündigt. Daraufhin haben etwa 30 Forstbetriebsgemeinschaften mit über 160 000 ha Privatwaldfläche die Beratungsverträge gekündigt. Bei der Suche nach neuen Lösungen hat die Forstabteilung nunmehr ein Gebührenmodell entwickelt, bei dem sich die Kosten für die Leistungen eines Bezirksförsters an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Zusammenschlüsse orientieren. Das Modell beinhaltet wieder eine gestaffelte Gebührensteigerung von über 30 % in den Jahren 2004 bis 2007. Die Entscheidung, wie viele Bezirksförstereien eingerichtet werden, hängt von den künftigen Anforderungen der FBGen ab.

Offen ist die Frage, wie die Betreuungsleistungen für die nicht organisierten Privatwaldbesitzer in Zukunft erbracht werden sollen. Die neuen Beratungsverträge richten sich am Bedarf der Forstbetriebsgemeinschaften aus, die Leistungen für die übrigen Privatwaldflächen müssen nach Aussagen der Landwirtschaftskammer zurückgenommen werden.

Die Zahl der Forstämter wird deutlich reduziert. Die Planung der künftigen Größen wurde ebenfalls an der Organisation der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ausgerichtet. Die nicht unerheblichen Flächen des nicht organisierten Waldbesitzes sind in den Vorlagen für die internen Entscheidungsgremien nicht aufgeführt.

Ein Stellentransfer von Beamten der Landesforstverwaltung an die Landwirtschaftskammern hat vor wenigen Jahren zu einer Erhöhung der Zahl der Fachkräfte und damit zu einer auch im Waldprogramm erwünschten Intensivierung der Privatwaldbetreuung geführt. Nunmehr wird angekündigt, dass Dienstposten der LWK in der Größenordnung der mit Landesmitteln zusätzlich geschaffenen Stellen wieder eingespart werden sollen. Die forstpolitisch gewollte Aufstockung würde damit wieder zurückgeführt.

Aus der vorangestellten Situationsbeschreibung ergeben sich die nachfolgenden Fragen:

1. Hält die Landesregierung an den auch im Waldprogramm für Niedersachsen festgelegten Zielen einer Intensivierung der Privatwaldbetreuung fest?

2. Sind mit einer Reduzierung des Personals und weiterer Dienststellen bei den Landwirtschaftskammern die im NWaldLG übertragenen Aufgaben noch sach- und fachgerecht in der erforderlichen Intensität zu erbringen?

3. Ist mit dem künftigen Angebot der Landwirtschaftskammer Hannover weiterhin sichergestellt, dass alle Privatwaldbesitzer, auch die nicht organisierten, in ausreichender Weise nach den Vorgaben des NWaldLG beraten und betreut werden?

4. Wird von den Landwirtschaftskammern ein Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der im Gesamtbudget vorgesehenen Mittel für forstliche Aufgaben verlangt? In welcher Weise wird dies überprüft?

5. Ist nach einer Personalreduzierung eventuell eine Verringerung des Kammerbudgets zu erwarten?

6. Von den forstlichen Berufsverbänden wurde wiederholt die Forderung nach einem extra ausgewiesenen Forstbudget im Budget der Landwirtschaftskammern vorgetragen. Wie steht die

Landesregierung zu dieser Forderung, auch angesichts der zunehmenden Erforderlichkeit eines zieloptimierteren Haushaltsmitteleinsatzes?

7. Ist die wünschenswerte Steigerung des Einschlages im Privatwald zum Abbau von Pflegerückständen nach einer Personalreduzierung noch leistbar?

In Niedersachsen entfällt etwa die Hälfte der gesamten Waldfläche auf privaten Waldbesitz. Da der Privatwald auf eine Vielzahl von Besitzern verteilt ist - die durchschnittliche Besitzgröße beträgt nur 11,7 ha und liegt meist kleinparzelliert verstreut - und sich zudem die Ertragssituation der Wälder durch sinkende Holzpreise immer mehr verschlechtert hat, ist das Interesse der Waldeigentümer an der Waldbewirtschaftung gesunken.

Weil eine Verbesserung der allgemeinen schlechten Rahmenbedingungen kurzfristig nicht realisierbar ist, gleichen alle Bundesländer die Strukturschwäche der privaten Waldbesitzer durch öffentliche Mittel aus. Soweit dieses auch über die Pflege und Betreuung durch die staatlichen Forstämter, als sogenannte Einheitsforstämter, geschieht, fallen entsprechend hohe Kosten in den Ländern an.

Der niedersächsische Weg der Beratung und Betreuung des Privatwaldes durch die Landwirtschaftskammern als Selbstverwaltungsorganisationen im engen Zusammenwirken mit den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) der Waldbesitzer stärkt die Eigeninitiative und ist im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich kostengünstiger.

Dennoch ist die forstfachliche Betreuung, deren Qualität in Niedersachsen unstrittig hoch ist, schon lange vor der Übernahme der Regierungsverantwortung in die forstpolitische Diskussion geraten.

Die Finanzpolitik der SPD-geführten Bundes- und damaligen Landesregierung hat zu der bekannt schlechten Situation des Landeshaushaltes geführt, die bereits im Jahr 2002 nicht ohne Auswirkung auf die Landeszuschüsse zur forstfachlichen Betreuung geblieben ist.

Die Waldbesitzer wurden damit gezwungen, ihre Ansprüche an die Betreuungsorganisationen zu reduzieren und mehr eigene Leistungen beizusteuern, um ordnungsgemäße Forstwirtschaft und Waldpflege noch zu gewährleisten.

Zusätzlich sehen sich auch die Landwirtschaftskammern aufgrund ihrer finanziellen Probleme gezwungen, die forstliche Beratung und Betreuung effektiver zu gestalten, um so den Kostendruck zu verringern. Trotz aller Rationalisierungsmaßnahmen kommen sie an Gebührenerhöhungen nicht vorbei.

Diese Entwicklungen stellen das in Niedersachsen bewährte und von allen Seiten als kostengünstig und effektiv anerkannte System der Privatwaldbetreuung vor eine grundsätzliche Herausforderung.

Wie ernst die Situation ist, hat die kontroverse Diskussion um die von der Landwirtschaftkammer Hannover erhöhten Gebühren gezeigt. Die Gebührenerhöhungen sind zunächst ausgesetzt, um im Rahmen ihrer Selbstbestimmungsrechte als selbstständige Körperschaft nach Lösungen zu suchen, die für alle Beteiligten zumutbar sind.

Dabei dürfen wir bei allen Bestrebungen, die Kostendeckung für Betreuungsleistungen im Privatwald zu erhöhen, den häufig geringen materiellen Ertrag und die hohen immateriellen Leistungen des Waldes für die Gesellschaft nicht außer acht lassen. Die gemeinsame Lösung dieses Problems, das heißt die Gewährleistung einer guten und dennoch bezahlbaren forstfachlichen Betreuung, ist zur Zeit unsere dringlichste forstpolitische Aufgabe.

Zu den Fragen 2, 3 und 7 war die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer Hannover gegeben, da Aussagen im Aufgabenbereich der Selbstverwaltungsorganisation erfragt wurden.

Im Einzelnen beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung unter Einbeziehung der Antworten der Landwirtschaftskammer Hannover zu 2, 3 und 7 wie folgt:

Zu 1:

Eine weitere Intensivierung durch Personalaufstockung mit Landesmitteln ist vor dem gegebenen finanziellen Hintergrund nicht zu verantworten. Gleichwohl muss es Ziel sein, durch moderne Verwaltungs- und Unternehmensstrukturen mit dem jeweils zur Verfügung stehenden Personal die Betreuung des privaten Waldbesitzes aufrecht zu erhalten und zu verbessern.

Zu 2: Die Organisationen der Forstverwaltungen der Landwirtschaftskammern Hannover und Weser-Ems wurden durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof (LRH) untersucht. Wesentliches Ergebnis war unter anderem, dass beide Kammern ihre Forstorganisation ohne Beeinträchtigung der Kernaufgaben weiter rationalisieren und Stellen einsparen können. Dies betrifft besonders die Ebenen der Forstabteilung sowie der Forstämter und weniger die der Bezirksförstereien. Auch wenn die Anzahl der Bezirksförstereien vom LRH nicht näher untersucht worden ist, werden hier ebenfalls Rationalisierungspotenziale vermutet.

Bei der Begutachtung geht auch der LRH von einer weiterhin sach- und fachgerechten Erledigung der im NWaldG übertragenen Aufgaben aus.

Zu 3: Mit dem künftigen Angebot wird die Landwirtschaftskammer Hannover sicherstellen, dass alle Privatwaldbesitzer, auch die nicht organisierten, in ausreichender Weise nach den Vorgaben des NWaldLG beraten und betreut werden können.

Zu 4: Die Landwirtschaftskammern legen zum Nachweis der Verwendung der Budgetmittel jährlich eine Kosten- und Leistungsrechnung vor. Diese wird im Rahmen des Controlling vom Landwirtschaftsministerium ausgewertet und geprüft.

Zu 5: Die Steuerung der Aufgabenerledigung wird künftig nicht mehr über die 1996 zwischen den Landwirtschaftskammern und dem Landwirtschaftsministerium vereinbarten „Standards", sondern über Zielvereinbarungen erfolgen. Als modernes Führungsinstrument wird dabei vorrangig der Zielerreichungsgrad und weniger die Anzahl des vorzuhaltenden Personals bewertet. Beim Abschluss der Zielvereinbarungen wird auch über die Höhe des zur Verfügung zu stellenden Budgets für alle Aufgaben (Auftragsangelegenheiten und Pflichtaufgaben) zu verhandeln sein.

Zu 6: Die Ausweisung eines extra ausgewiesenen Forstbudgets im Gesamtbudget der Landwirtschaftskammern würde die Handlungsfreiheit der beiden Kammerorganisationen erheblich einschränken.

Gesamtbudgetierung unterstützt die Rationalisierungsbestrebungen der Landwirtschaftskammern und soll durch bestmögliche Ausnutzung von Synergieeffekten zu Einsparungen in allen Bereichen führen. Zieloptimierter Haushaltsmitteleinsatz wird durch Zielvereinbarungen gesteuert.

Zu 7: Die wünschenswerte Steigerung des Einschlages im Privatwald zum Abbau von Pflegerückständen sieht die Landwirtschaftskammer Hannover auch nach einer Personalreduzierung durch entsprechende Steuerung der Organisation als leistbar.