Landwirtschaft und Verbraucherschutz

An den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Selbstbewirtschaftete Domäne Kloster Appingen; Landkreis Aurich Beendigung der Selbstbewirtschaftung durch Verkauf an den Landwirt Jan Rijpma, Groningen, Niederlande Sehr geehrter Herr Präsident, unter Bezug auf Artikel 63 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung sowie auf § 64 Abs. 2 LHO bitte ich, im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Finanzministerium, die Zustimmung des Niedersächsischen Landtages zur Veräußerung der selbstbewirtschafteten Domäne Kloster Appingen einzuholen.

Die selbstbewirtschaftete Domäne Kloster Appingen hatte den Sonderauftrag, die vorhandene Milchviehherde auch für Forschungsvorhaben der Universität Göttingen zur Verfügung zu stellen.

Dieser Forschungsbedarf der Universität ist nicht mehr gegeben. Von daher ist vorgesehen, die Selbstbewirtschaftung o. a. Domäne aus wirtschaftlichen Gründen aufzugeben.

Nach öffentlicher Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten ist vorgesehen, eine rund 60,1587 ha große Teilfläche an den Landwirt Jan Rijpma, Groningen, Niederlande, zu veräußern. Der Kaufpreis beläuft sich einschließlich des lebenden und toten Inventars auf 1,5 Mio. Euro.

Eine Teilfläche von 14,1138 ha soll an den Käufer Jan Rijpma für sechs Jahre verpachtet werden, mit der Option, diese innerhalb von 6 Jahren an ihn zu verkaufen.

Daneben soll eine Teilfläche von 6,5256 ha an den Landwirt Ewald Brun, Krummhörn-Visquard, zum Kaufpreis von 52 205 Euro veräußert werden.

Die genannten Kaufpreise sind als voller Wert gem. § 63 LHO anzusehen.

Ich wäre dankbar, wenn Sie die Vorlage im vereinfachten Verfahren gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Landtag in der 15. Wahlperiode behandeln lassen würden. Ein Lageplan ist beigefügt.