Streichung der ICE-Direktverbindung Göttingen - Hildesheim - Braunschweig - Berlin

Zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2003 wird die Deutsche Bahn AG die ICE-Verbindung um 8.03 Uhr ab Göttingen über Hildesheim und Braunschweig nach Berlin aus ihrem Fahrplan nehmen. Damit wird eine Lücke in den Taktfahrplan zwischen Göttingen-Hildesheim-Braunschweig und Berlin gerissen. Dies beeinträchtigt nicht nur die Erreichbarkeit der Bundeshauptstadt, sondern auch die Verbindung zwischen drei niedersächsischen Großstädten. Betroffen sind viele Tagespendler nach Hildesheim und Braunschweig aber auch viele Tagesausflügler nach Berlin.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Streichung der genannten ICE-Verbindung zwischen niedersächsischen Großstädten und Berlin?

2. Hat die DB die Landesregierung vor der geplanten Fahrplanänderung angehört?

3. Was gedenkt sie zu tun, um den ICE-Takt auf der Strecke Göttingen-HildesheimBraunschweig-Berlin zu erhalten?

Die Deutsche Bahn AG konzipiert ihr Fernverkehrsangebot in alleiniger unternehmerischer Verantwortung. Dies gilt auch für die Entscheidung der Deutschen Bahn AG, eine morgendliche ICEVerbindung von Kassel über Göttingen (Abfahrt ca. 08.00 Uhr) über Hildesheim, Braunschweig nach Berlin mit Fahrplanwechsel im Dezember letzten Jahres aufzugeben.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Landesregierung bedauert, dass die DB AG diese ICE-Verbindung gestrichen hat.

Zu 2: Ja. Die DB AG hat die Einstellung dieser ICE-Verbindung mit der außer montags schwachen Auslastung begründet. Um der nennenswerten Nachfrage an Montagen Rechnung zu tragen, hat die DB AG eine IC-Verbindung neu eingerichtet, die von Göttingen die Erreichbarkeit sowohl von Berlin als auch von Hildesheim und Braunschweig in etwa gleicher Zeitlage ermöglicht; darüber hinaus bietet dieser InterCity eine zusätzliche frühe Verbindung aus Richtung Frankfurt nach Göttingen und zu den nachfolgenden niedersächsischen Halten Hildesheim und Braunschweig.

Zu 3: Die Landesregierung wird sich weiterhin mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für eine möglichst umfassende Einbindung der niedersächsischen Städte in das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn AG einsetzen. Die Entscheidung hierüber liegt aber seit der Bahnstrukturreform allein bei der Deutschen Bahn AG, die über Art und Umfang des Fernverkehrsangebotes eigenverantwortlich nach unternehmerischen Gesichtspunkten entscheidet.