Keine weitere Vertiefung der Unterelbe

Der Landtag stellt fest, dass die Absicht der Hansestadt Hamburg, das Elbefahrwasser durchgängig auf 16 Meter unter Seekartennull zu vertiefen, zu erheblichen negativen Auswirkungen für Land und Region führen würde. Insbesondere würde

­ dieses Vorhaben eine weitere Verschlickung von Nebenflüssen, Hafeneinfahrten und Hafenbecken der niedersächsischen Häfen zur Folge haben;

­ eine vertiefungsbedingt höhere Strömungsgeschwindigkeit der Elbe zu einer stärkeren Tiefenund Seitenerosion des Flussbettes führen, damit die Deichsicherheit gefährden und höhere Unterhaltungskosten nach sich ziehen;

­ sich das Schadensrisiko bei Sturmfluten aufgrund höheren und schnelleren Auflaufens der Flut erhöhen;

­ dem Ökosystem der Elbe u. a. durch weiteren Verlust von Flachwasserzonen, ufernahen Röhrichten und Süßwasser-Watten, eine weitere Herabsetzung des Sauerstoffgehaltes des Elbewassers und die Verlagerung der Brackwassergrenze in das Binnenland weiterer schwerer Schaden zugefügt werden;

­ für eine erneute Elbvertiefung zusätzliche Kompensationsfläche kaum verfügbar sein; dabei sind die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen der 1999 genehmigten Elbvertiefung nach wie vor nicht vollständig umgesetzt;

­ eine weitere Elbvertiefung zusätzliche erhebliche Beeinträchtigungen der Fischerei und Belastungen der Landwirtschaft zur Folge haben;

­ der Haushalt des Landes Niedersachsen u. a. durch vermehrt erforderliche Sandaufspülungen zum Ausgleich einer erhöhten Erosion des Wattbodens oberhalb des Glameyer Sack belastet.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten des Landes Niedersachsen auszuschöpfen, um eine weitere Vertiefung der Unterelbe zu verhindern.

Begründung:

Die letzte Vertiefung der Elbe wurde im Februar 1999 genehmigt. Die Fertigstellung der Maßnahem auf niedersächsischem Gebiet wurde der Bezirksregierung Lüneburg im November 2000 angezeigt (Drs. 14/3130). Auf der Hamburger Delegationsstrecke ist der Ausbau nach wie vor nicht abgeschlossen (Homepage des WSA Hamburg vom 26.11.2003). Die Auswirkungen dieser Vertiefungsmaßnahmen sind bisher nur teilweise bekannt; entsprechend wurde in den Planfeststellungsbeschlüssen ein auf zunächst 10 bis 15 Jahre angelegtes Beweissicherungsprogramm vorgesehen.

Die Drucksache 15/777 - ausgegeben am 06.02.2004 - ist zu vernichten.

Die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen für die letzte Elbvertiefung sind nach wie vor nicht umgesetzt. Die in diesem Zusammenhang bestehenden erheblichen Probleme wurden in der 14. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages mehrfach thematisiert (z. B. Drs. 14/1439, 14/1773, 14/3567).

Bei einer weiteren Elbvertiefung wäre mit einer deutlichen Verschärfung der Probleme hinsichtlich Verschlickung, Erosion, Deichsicherheit und Gewässerökologie zu rechnen. Befürchtungen in dieser Hinsicht wurden von der Bevölkerung und den kommunalpolitischen Gremien in den unmittelbar betroffenen niedersächsischen Landkreisen ebenso vorgetragen wie von den Fraktionen des Niedersächsischen Landtages (Stenografischer Bericht der Plenarsitzung vom 21.11.2003).

Eine weitere Trübung des Elbewassers, insbesondere aber ein weiteres Absinken des Sauerstoffgehalts aufgrund der Vergrößerung des Tiefwasser zulasten der Flachwasserbereiche würde die Elbefischerei erheblich zusätzlich belasten. Die weitere Verlagerung der Brackwasserzone in das Binnenland würde die Landwirtschaft vor zusätzliche Probleme stellen.

Zudem weist die Landesregierung in Drs. 14/1428 darauf hin, dass notwendige Sandaufspülungen bei Otterndorf mit erheblicher finanzieller Beteiligung des Landes Niedersachsen durchgeführt werden. Diese Sandaufspülungen sind zum Ausgleich von Erosionsschäden aufgrund früherer Elbvertiefungen erforderlich. Eine weitere Vertiefung der Elbe würde auch dieses Problem verschärfen.