Tageseinrichtungen

Der Antrag betrifft ausschließlich die nach Paragraph 40 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes geltende sogenannte Altfallregelung für Kinder. Dieser Paragraph heißt wie folgt, um deutlich zu machen, worüber wir sprechen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Ein Ausländer, der am 1. Januar 2000 rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn bei seiner Geburt die Voraussetzungen des Paragraphen 4 Absatz 3 Satz 1 vorgelegen haben und weiter vorliegen. Der

Antrag kann bis zum 31. Dezember 2000 gestellt werden.

Um es noch deutlicher zu machen, möchte ich auch den Paragraphen 4 Absatz 3 Satz 1 mit Genehmigung des Präsidenten zitieren: Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Das heißt, dass die Kinder, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, nunmehr auf Antrag unter denselben Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können, wie ab dem 1. Januar 2000 hier geborene Kinder ausländischer Eltern, unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit und der Optionspflicht, sich mit 18 bis 23 Jahren entscheiden zu müssen. Dieses Optionsrecht und die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit ist die eigentliche Einbürgerungserleichterung für diese Kindergruppe, sage ich einmal. Im Gesetz wird ja immer von Personen oder Ausländern gesprochen.

Nun setzt sich Bundesinnenminister Schily dafür ein, wie schon vorhin von den anderen Rednern gesagt, dass diese Regelung nach Paragraph 40 zu verlängern und gesetzliche Gebührenfreiheit einzuführen ist. Bisher, das steht ja auch in dem Antrag, sind es 500 DM Gebühren, das wurde ja auch schon gesagt. Ich glaube nicht, im Gegensatz zu Ihren Ausführungen, dass die geringe Inanspruchnahme der Regelung auf mangelnde Information der betroffenen ausländischen Eltern zurückzuführen ist. Wir von der CDU meinen, dass die Regelung von den meisten offensichtlich als nicht sonderlich attraktiv empfunden wird. Außerdem muss man auch feststellen, die Zahl derjenigen, die sich einbürgern lassen könnten und sich dann tatsächlich einbürgern lassen, ist dann doch sehr gering. Die Quote soll im Mittel bei fünf Prozent liegen.

Bei der isolierten Einbürgerung nach Paragraph 40 müssen die Eltern den Antrag für die Kinder stellen. Dabei haben Anträge nur dann Erfolg, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist. Ein solcher Elternteil besitzt aber selbst die Berechtigung zur Einbürgerung. Ich meine, warum sollte jemand, der sich bisher selbst nicht einbürgern ließ und einbürgern lassen will, seine Kinder einbürgern lassen?

(Beifall bei der CDU)

Außerdem spielen die Vorteile des deutschen Passes wie Teilnahme an Wahlen und so weiter für Kinder noch keine Rolle. Vielleicht kommt hier ja schon ein Grund zum Tragen, der die geringe Einbürgerung nach Paragraph 14 erklärt: Warum nicht warten, bis das Kind 16 Jahre alt ist und die Einbürgerung selbst beantragen kann, denken sicherlich viele, das kann ich mir gut vorstellen.

Außerdem könnten bei mehreren Geschwistern verschiedene Staatsangehörigkeiten je nach Alter der Kinder entstehen. Vielleicht ist das auch noch ein Hinderungsgrund. Noch ein Hinweis: Bei Einbürgerung der Eltern werden die Kinder mit eingebürgert oder können mit eingebürgert werden, und das kostet nur 100 DM. Unter den oben genannten Gesichtspunkten erwartet die CDU von einer Fristverlängerung keinen erheblichen Anstieg der Einbürgerungsanträge. Außerdem halte ich es auch für gefährlich, die ausländerrechtlichen Regelungen, die im Paket geschnürt wurden, jetzt Stück für Stück wieder aufschnüren zu wollen.

Zu Ihrem zweiten Punkt, an der Information kann es auch nicht liegen, dass die Einbürgerungszahl so niedrig ist, Herr Kleen führte das ja eben auch schon aus. Der Senator für Inneres hat regelmäßig über die Medien informiert. Ferner liegen diverse Publikationen von der Bundesausländerbeauftragten und von der Bremer Ausländerbeauftragten vor. Diese gibt es, wie auch schon erwähnt, im Elternbrief in verschiedenen Sprachen, und eigentlich erreicht jeder Elternbrief auch die Eltern. Es mag natürlich noch Nationalitäten geben, die so eine außergewöhnliche Sprache haben, dass sie nicht dabei ist, aber die große Mehrheit spricht schon die dortigen Sprachen.

Außerdem halte ich den Paragraphen 40 aufgrund der vorherigen Ausführungen für sehr problematisch, da er sehr unattraktiv ist, denn er bringt eigentlich keine Vorteile; deshalb auch die geringe Inanspruchnahme. Wenn aber mehrheitlich die Auffassung vertreten wird und die Meinung besteht, man sollte über eine Fristverlängerung noch ausführlich debattieren, wird sich die CDU sicher einer Überweisung an die Innendeputation nicht verwehren. Das heißt, die CDU stimmt dem Überweisungsantrag von Herrn Dr. Güldner zu. ­ Danke!

(Beifall bei der CDU) Präsident Weber: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Abg. Tittmann (DVU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon ein jahrzehntelanges Anliegen der Linken, das deutsche Volk in eine multitikulturelle, in Wahrheit aber eine mulitethnische Gesellschaft zu verwandeln. Während sich Angehörige unseres Volkes, zum Beispiel in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, nach einer Übersiedlung in das Land ihrer Vorfahren, also nach Deutschland, sehnen, sind diese so genannten Spätaussiedler von Ihnen immer weniger erwünscht. Obwohl gerade der Kinderreichtum dieser Deutschen einen Segen für unsere sozialen Sicherungssysteme wie zum Beispiel die Renten darstellen würde, propagieren politisch Herrschende unverantwortlich eine verstärkte Einbürgerung von Ausländern.

Dafür werden auch keine Kosten gescheut. So wird nun beklagt, Ausländer würden zu wenig Anträge zwecks Einbürgerung von Kindern stellen, deshalb müssten die Gebühren pro Kind abgesenkt oder gar ganz erlassen werden. Ich halte das für einen völlig falschen Weg. Dringend erforderlich wäre eine verstärkte staatliche Maßnahme zur Förderung kinderreicher deutscher Familien, meine Damen und Herren.

Lassen Sie mich zudem feststellen: Noch nie seit Ende des zweiten Weltkrieges wurden in Deutschland so wenig Kinder geboren wie heute. Auf - 000 Einwohner kommen nur neun Neugeborene. Die deutsche Bevölkerung altert und schrumpft um zirka 200 000 Menschen pro Jahr. Diese Tatsache können Sie aber nicht durch eine überzogene oder unverantwortlich übersteigerte Einwanderungspolitik kompensieren. Dazu sei bemerkt, dass in etwa 50 Jahren zehn Milliarden Menschen die Erde bevölkern werden.

Die Türkei hat etwa 65 Millionen Einwohner, in 20 Jahren werden es zirka 100 Millionen sein. Türkische Politiker sehen dieser Bevölkerungsexplosion aber gelassen entgegen. Schmunzelnd lassen sie jetzt schon wissen, dass zwölf bis 15 Millionen ihrer Landsleute den Weg nach Deutschland finden werden. Ich frage Sie allen Ernstes: Wie wollen Sie, und ich spreche hier nur von den zirka zwölf Millionen Türken, (Abg. Töpfer [SPD]: Die wollen alle Mitglieder der DVU werden!) Millionen Einwanderer und Asylanten anderer Staaten noch gar nicht einmal einbezogen und mitgerechnet, diese verschiedenen ethnischen Gruppen, diese Millionen Menschen in einem kleinen Land wie Deutschland friedlich integrieren? Können Sie sich auch nur im Entferntesten vorstellen ­ Sie sowieso nicht! ­, was dann mitten in Deutschland, im eigenen Land, für ethnische Konflikte gewalttätig ausgetragen werden?

Tatsache ist auch, dass die SPD und die Grünen unverantwortlich zur größten Völkerwanderung der Neuzeit einladen. Niedrige Geburtenrate einerseits, längere Lebenserwartung andererseits lassen den Anteil der Erwerbstätigen sinken. Wenn aber empfohlen wird, verstärkt Ausländer einwandern zu lassen, so können einschlägige Experten ja den Deutschen raten, ihren Nachwuchsmangel durch kollektiven Selbstmord zu beenden.

Meine Damen und Herren, die Ausländerbeauftragte der Grünen, Frau Beck, fiebert ja quasi einer Millioneneinbürgerung jährlich entgegen. Geht es insbesondere nach den Grünen, dann soll die propagierte offene Republik nicht mehr deutsch sein.

Dies aber, meine Damen und Herren, wird die Deutsche Volksunion niemals zulassen! Ich lehne den

Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen selbstverständlich ab, auch eine Überweisung. Dringend erforderlich aber ist es, dass hiesige politische Entscheidungsträger endlich stärker als bisher ein Herz für deutsche Kinder zeigen. ­ Ich bedanke mich!

Präsident Weber: Als Nächster hat das Wort Senator Dr. Schulte.

Senator Dr. Schulte: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass das hohe Haus einverstanden ist, wenn ich es ganz kurz mache, weil ja doch wohl entschieden ist, diesen Antrag an die Deputation für Inneres zu überweisen, aber zwei, drei kurze Punkte darf ich mir dann doch noch erlauben anzusprechen.

Herr Dr. Güldner, Sie haben die beiden Punkte benannt, die möglicherweise die kritischen Gründe dafür sind, dass es eine sehr große Zurückhaltung bei der Einbürgerung von Kindern gegeben hat, einmal die Frist und zweitens die 500 DM. Sie haben dann aber selbst karikierend den rotgrünen Gesetzestext hier zitiert und darauf hingewiesen, dass ja nun auch die FDP einen ganz maßgeblichen Anteil hatte. Sie haben, wenn ich Sie richtig interpretiere, gesagt, eigentlich sei das Gesetz kein besonders gutes Gesetz.

(Abg. Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen]: An den Punkten!)

An den Punkten, und das sind ja genau die Punkte, um die es geht!

Nun frage ich Sie, lieber Herr Dr. Güldner: Wie kann man denn ein schlechtes Gesetz durch Verlängerung besser machen? Das ist ein bisschen meine kritische Frage.

Ich nenne nur zwei kurze Punkte, Herr Peters ist in seiner Rede kurz darauf eingegangen. Es fehlt einfach die Attraktivität. Die 500 DM sind ja vermeid bar, wenn man pro Kind nur 100 DM bezahlt, wenn sich eine ganze Familie einbürgert. Die Frage ist also, warum Eltern die Zahlung von 500 DM auf sich nehmen. Wenn die Eltern wirklich die Einbürgerung machen würden, würde es pro Kind nur 100 DM kosten. Diese Schwierigkeit muss erklärt werden.

Das Zweite ist die fehlende Logik. Herr Peters hat darauf hingewiesen, wenn ein Elternteil oder die Eltern selbst die Einbürgerungstatbestände begründen, warum sollen sie denn dann ihr Kind für eine Mehrstaatlichkeit anmelden? Das Kind muss sich ab dem sechzehnten Lebensjahr sowieso noch einmal selbst entscheiden. Wo ist da die Attraktivität, dass Eltern sich so entscheiden sollten, wenn sie selbst nicht bereit sind, sich einbürgern zu lassen? Diese Schwierigkeit des Denkens verstehen Sie und ich schon zum Beispiel nicht mehr, das jetzt den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern verständlich zu machen, ist außerordentlich schwierig.

Die Information hat gestimmt, Herr Kleen hat dankenswerterweise darauf hingewiesen, aber die Kompliziertheit dieses Gesetzes mit der fehlenden Logik und Attraktivität, glaube ich, nicht dadurch kompensieren zu können, indem man einfach eine Verlängerung macht. Wir wollen das gern in der Deputation für Inneres ausführlich diskutieren.

(Abg. Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen]: Durch Absenkung der Gebühren!) Ja, ich bin damit einverstanden, wenn wir die Gebühren senken, sage ich einmal. Damit ist aber immer noch nicht die Logik zu Ende gedacht, warum man denn die Eltern nicht auch bewegen könnte, diesen Schritt zu tun. Darüber würde ich gern mit Ihnen debattieren, das ist vielleicht in der Deputation besser.

Ich darf Ihnen sagen, dass Herr Innenminister Schily, der auch ein denkfähiger Mensch ist, durchaus weiß, dass es in diesem Gesetz ein Problem gibt.

Deshalb habe ich mich ein bisschen über seinen Brief gewundert. Ich weiß ja nicht, wer ihm den diktiert hat.

(Abg. Kleen [SPD]: Ich nicht!)

Das glaube ich auch, dass Sie das nicht gewesen sind! Alles klar, wir versuchen, es dann in der Deputation zu diskutieren!

(Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Es ist von dem Antragsteller Überweisung an die staatliche Deputation für Inneres beantragt worden.

Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/559 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. Tittmann [DVU]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres. Hoppensack.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Abg. Frau Stahmann (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf das vorliegende bremische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege haben viele sehr lange gewartet. Ich glaube, Herr Staatsrat Hoppensack schließt noch einen wichtigen Teil seiner Arbeiten ab, bevor er uns dann verlässt.

Das hier noch einmal am Anfang der Rede!

Das vorliegende Gesetz beschreibt lediglich einen Rahmen, dessen Regelungen viel zu unspezifisch sind. Weder für Kinder und deren Eltern noch für Träger und Beschäftigte ist dies eine sichere Planungs- und Handlungsgrundlage.