Stelleneinsparung und Einstellungsstopp bei der Justiz ­ Welche Auswirkungen ergeben sich für das Landgericht Braunschweig?

In der Braunschweiger Zeitung vom 10.12.2003 war zu lesen, dass am Landgericht Braunschweig statt 50 Richtern, die 2002 dort tätig waren, im Jahr 2004 nur noch 45, also 10 % weniger, tätig sein werden. Zugleich hat sich die Zahl der Angestellten in den Folgediensten um sechs verringert.

Aufgrund dessen wurde zum Jahresende 2003 die 10. Zivilkammer geschlossen und der Arbeitsanfall auf die anderen Kammern zusätzlich verteilt. Das wird zwangsläufig zu längeren Bearbeitungszeiten und längeren Wartezeiten für die Rechtsuchenden führen. Zwei aus Altersgründen ausgeschiedene Richter am Landgericht konnten wegen des von der Landesregierung verhängten Einstellungsstopps nicht ersetzt werden. Darüber hinaus muss das Landgericht zwei Amtsgerichte unterstützen, bei denen drei Richter ausscheiden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann wird der Einstellungsstopp aufgehoben?

2. Ist es vorgesehen, dann alle fünf freien Richterstellen im Bereich des Landgerichts Braunschweig wieder zu besetzen? Wenn nein, welche nicht?

3. Sollen auch die Folgedienste nach der Beendigung des Einstellungsstopps wieder aufgestockt werden?

4. Mit welchen Auswirkungen auf die Dauer der Verfahren rechnet die Landesregierung bei Nichtbesetzung aller Stellen?

Die im Haushalt 2004 zur Sanierung der Landesfinanzen gebotenen Sparmaßnahmen erfordern im Justizressort entsprechende Kürzungen auch bei den Personalausgaben. Von den insgesamt 10 192 Stellen für Bedienstete bei den niedersächsischen Justizbehörden werden etwa 213 Stellen nicht wieder besetzt. Dies entspricht einem Volumen von insgesamt 2,1 %. Darin sind auch rund 83

Stellen enthalten, deren Wegfall noch von der alten SPD-geführten Landesregierung beschlossen worden war. Die Stellen betreffen nicht nur Richter und Staatsanwälte, sondern alle Dienste in der Justiz. Für die Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig bedeutet dies eine Einsparung von rund 16 Stellen, davon wenigstens 3,5 im richterlichen Dienst.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wann der Einstellungsstopp aufgehoben werden kann, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Zu 2: Die in der Kleinen Anfrage angesprochene Personalsituation bei dem Landgericht Braunschweig ist weniger eine Folge des Einstellungsstopps als vielmehr der in den Vorbemerkungen aufgeführten Personaleinsparungen.

Ob und inwieweit Richterstellen bei dem Landgericht Braunschweig künftig wieder besetzt werden können, ist abhängig von dem im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig jeweils verfügbaren Personal im richterlichen Dienst, das unter Berücksichtigung der Belastungsverhältnisse auf die Gerichte des Bezirks zu verteilen ist.

Zu 3: Hier gilt das zu Frage 2 Gesagte entsprechend.

Zu 4: Eine konkrete Prognose, wie sich die Nichtbesetzung von Stellen auf die Dauer der Verfahren auswirken wird, ist derzeit noch nicht möglich. Die aktuellen Statistiken zeigen bisher keine signifikanten Auszüge von Verfahrensdauern. Es ist aber nicht auszuschließen, dass in dem einen oder anderen Fall Verfahren länger dauern werden.