Einsparungen bei den Straßenunterhaltungskosten durch Vergabe der Grünpflege an Dritte

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beanstandet, dass die Straßenbauverwaltung in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich den Umfang der Vergaben der Grünpflege an Dritte verringert und die Arbeiten verstärkt mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen und Geräten durchgeführt hat. Die Straßenbauverwaltung ließ dadurch die Möglichkeit ungenutzt, Kostenvorteile durch eine Vergabe der Arbeiten an Unternehmer zu erzielen.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen erwartet, dass die Pflege der Grünflächen an Straßen vermehrt an Dritte vergeben wird. Das Wiederbeschaffungskontingent an Fahrzeugen und Geräten ist entsprechend zu reduzieren. Die Personalausstattung auf den Straßenmeistereien ist dem verminderten Arbeitsvolumen anzupassen.

Der Ausschuss bittet die Verwaltung, über das Veranlasste bis zum 31.03.2004 zu berichten.

Mit zwei Verfügungen vom 14.05. und 01.10.2003 sowie durch eine Erörterung bei der Konferenz der Leiter der Straßenbauämter und der Abteilungsleiter des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau am 16. und 17.12.2003 wurden die Straßenbauämter angewiesen, den Vergabeanteil der Mäharbeiten im Extensivbereich (d. h. in dem Bereich, der nicht so intensiv unterhalten wird wie z. B. die Bankettstreifen im unmittelbaren Fahrbahnbereich) drastisch zu steigern, um so den Grad der Wirtschaftlichkeit zu erhöhen und die dadurch möglichen Kostenvorteile verstärkt zu nutzen.

Hierbei kommt der notwendigen Mähhäufigkeit besondere Bedeutung zu. Bei der Ausschreibung der Mähleistungen sollen sich die Ämter an dem „Leistungsheft für betriebliche Straßenunterhaltung - Leistungsbereich 2: Grünpflege des Bundes" orientieren. Hierdurch wird eine landesweite einheitliche Ausschreibung der Mähleistungen garantiert.

Der Bestand von handgeführten Motormähern soll auf zwei Stück pro Straßenmeisterei verringert werden. Das Wiederbeschaffungskontingent wird dadurch reduziert, dass Ersatzbeschaffungen erst dann wieder durchgeführt werden, wenn der Sollbestand im Straßenbauamtsbereich erreicht ist und Ersatz notwendig wird. Der mögliche Fehlbestand bei einer Straßenmeisterei ist durch Umsetzungen auszugleichen.

Um eine kurzfristige Reduzierung der Mähgeräte zu erreichen, wurden bzw. sind folgende Geräte ersatzlos auszusondern:

­ Alle zum Ersatz im Haushaltsjahr 2004 angemeldeten handgeführten Motormäher.

­ Ältere handgeführte Motormäher, spätestens nach Erreichen der vorgesehenen Laufzeit von neun Jahren.

­ Alle Motormäher, die auch bei kürzerer Laufzeit nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind.

Im Haushaltsjahr 2003 konnte durch die vorgenannten Maßnahmen eine Reduzierung von rund 280

Geräten auf 230 Geräte erreicht werden.

Weiter reichende Maßnahmen werden zurzeit geprüft. Unabhängig davon wird sich durch die geplante Personalreduzierung im Straßenbetriebsdienst zwangsläufig der Vergabeanteil bei Grünpflegearbeiten, der dann mit einer weiteren Reduzierung von Fahrzeugen und Geräten einhergeht, erhöhen.