Fehlende Kostenvergleiche in der Gewässerunterhaltung des Landes

Der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes fehlen hinreichende Erkenntnisse darüber, auf welche Weise die Gewässerunterhaltung am wirtschaftlichsten zu erledigen ist. Obwohl sie seit langem die Notwendigkeit erkannt hat, die Kosten und Leistungen der eigenen Betriebshöfe transparent zu machen, ist der 1998 errichtete Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz derzeit nicht in der Lage, Kostenvergleiche hinsichtlich der Alternative „Eigenregie" oder „Fremdvergabe" vorzunehmen. Potenziale zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bleiben deshalb ungenutzt.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bedauert, dass in der Gewässerunterhaltung eine wirkliche Konkurrenzsituation zwischen den Leistungen der Betriebshöfe des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft und Küstenschutz und der privaten Wirtschaft bisher nicht existiert.

Er erwartet, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz unverzüglich die notwendigen Voraussetzungen dafür schafft, dass Kosten- und Leistungsvergleiche zwischen Regiebetrieb und Privatwirtschaft ermöglicht werden. Er hält die aus einer Gegenüberstellung gewonnenen Erkenntnisse für unerlässlich, um sachgerechte Entscheidungen für eine wirtschaftliche Aufgabenerledigung treffen zu können.

Er bittet, über das Veranlasste bis zum 31.03.2004 zu berichten.

Mit der Einführung einer Leistungsrechnung zum 01.08.2003 praktiziert der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK) für seinen gesamten Aufgabenbestand ein komplettes System einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Damit schließt er den systematischen Aufbau des neuen betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens ab.

Logisch vorausgegangen war die Einführung der kaufmännischen doppelten Buchführung zum 01.01.2000 und darauf aufsetzend die Entwicklung einer Kostenrechnung. Erst nachdem die Buchführung und die Kostenrechnung stabil und fehlerfrei funktionierten, war es sinnvoll und möglich, die Leistungsrechnung als letzten Baustein des neuen Rechnungswesens plangerecht zu realisieren.

Die KLR ist so ausgestaltet, dass die vom NLWK im Bereich der Gewässerunterhaltung erbrachten und vergebenen Leistungen unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet und bewertet werden können. Hierzu wird jeder Geschäftsvorfall auf der Ebene der Finanzbuchhaltung auf Sachkonten und auf der Ebene der KLR auf fünf Unterkonten (Kostenstelle, Kostenträger, Tätigkeiten, Finanzierungsquelle und Organisationseinheit) gebucht. Über entsprechende Auswertungen im Rahmen des EDV-Systems lassen sich Informationen darüber zusammenstellen,

­ welche Kosten (Kostenarten wie Personal-, Material- und Gerätekosten),

­ wo innerhalb des NLWK (Kostenstelle wie Betriebsstelle, Betriebshof oder Großgerät),

­ für welches Objekt (Kostenträger wie z. B. Gewässerabschnitt der Hase, Schleuse, Sperrwerkswärterhaus) sowie

­ bezogen auf eine bestimmte Leistung (u. a. Mäharbeiten, Einzäunung, Bergung von Abflusshindernissen, Bauwerkswartung und -reparatur) angefallen sind. Auf der Basis dieser Informationen ist der NLWK in der Lage, nach Bedarf und gezielt für bestimmte Leistungen u. a. einen Kosten- und Leistungsvergleich zwischen Regiebetrieb und Privatwirtschaft anzustellen und diese Erkenntnisse für eine noch wirtschaftlichere Aufgabenerledigung zu nutzen. Die bislang punktuell durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Kostenvergleiche) im Einzelfall werden durch das neue Instrumentarium ersetzt.

Erste belastbare Aussagen der durch den Regiebetrieb erbrachten Leistungen im Vergleich zu Angeboten der gewerblichen Wirtschaft werden zu Beginn des nächsten Jahres möglich sein, nachdem eine ganzjährige Tätigkeits- und Leistungserfassung stattgefunden und die Datenerfassung eine solche Qualität erlangt, dass eine abgesicherte und qualifizierte Auswertung garantiert ist.