In den Personalkosten sind neben einem 30%igen Versorgungszuschlag Personalgemeinkosten und eine Sachkostenpauschale enthalten
Haushaltsmäßige Auswirkungen 2005 - 2012
Bei Berechnung der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind lediglich die Ausgaben betrachtet worden. Die überwiegenden Teile der Kostenberechnung nach Nummer 4.2.1 sind gleichzeitig Ausgaben in Form von haushaltsmäßigen Belastungen. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Höhe der angesetzten Personalausgaben der kw-Stellen.
In den Personalkosten sind neben einem 30%igen Versorgungszuschlag Personalgemeinkosten und eine Sachkostenpauschale enthalten. In die Betrachtung der haushaltsmäßigen Auswirkungen fließen nur die reinen Personalausgaben ohne diese kalkulatorischen Ansätze ein.
Die Differenz zwischen Kostenkalkulation und Ausgaben bezogen auf die Sachkostenpauschale beträgt bei den entbehrlichen Stellen durch Modernisierung etwa 40 Mio. Euro. Dieses Einsparpotential ist haushalts-/ausgabemäßig nicht titelscharf zuzuordnen, es wird aber eine Kürzung der Sachausgaben entsprechend dem Abbau der kw-Stellen in die Berechnung einbezogen. Sie lassen sich analog für die einzelnen Ressorts berechnen. Für die konkrete Umsetzung in die Einzelpläne des Haushalts sind die entsprechenden kapitelspezifischen Durchschnittswerte heranzuziehen, sodass es in Einzelfällen zu Abweichung kommen kann, die sich aber in der Summe über alle Kapitel ausgleichen.
Jährliches Gesamteinsparpotential
Nach Durchführung der Verwaltungsmodernisierung in den benannten Aufgabenbereichen wird der Landeshaushalt dauerhaft jährlich um 422 Mio. Euro Personalkosten entlastet. Dem stehen dauerhafte Kosten durch Aufgabenverlagerung in die Kommunen, zu Privaten, zu Dritten und sonstige Kosten in Höhe von insgesamt 62 Mio. Euro gegenüber.
Das jährliche Gesamteinsparpotential beträgt damit rund 360 Mio. Euro. Die Berechnungen sind in der Übersicht D - „Statische Jahresbilanz" dargestellt. Diese Entlastung tritt in voller Höhe erst dann ein, wenn die kw-Stellen abgebaut und die reformbedingten vorübergehenden Investitionen für notwendige Anpassungen geleistet worden sind. Entscheidenden Einfluss auf den Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung hat der Abbau der entbehrlichen Stellen (kw-Stellen).
1. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei
2. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung
3. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
4. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur
5. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Kultusministeriums
6. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
7. Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsreform in den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft und Raumordnung