Folgen der Stellenreduzierung in der Landesaufnahmestelle Bramsche-Hesepe

Die Veröffentlichungen zum Stellenabbau bei den Landesaufnahmestellen geben zu Fragen Anlass. Obwohl bislang immer von 140 Stellen die Rede war, die der Verwaltungsmodernisierung zum Opfer fallen sollten, und die Auswirkungen auf die Landesaufnahmestelle Bramsche-Hesepe bislang nicht konkret bekannt waren, ist nunmehr durch den Innenminister angekündigt worden, dass die Zahl der Landesbediensteten in den Lagern Bramsche, Oldenburg, Braunschweig und Friedland von derzeit 410 auf 247 gesenkt werden solle. Für den Standort Bramsche-Hesepe bedeute dies die Reduzierung der Zahl der Planstellen von 87 auf 56. Dieses Einsparziel solle u. a. durch die Privatisierung von Teilbereichen erreicht werden.

Diese Pläne lassen unberücksichtigt, dass angesichts der Aufstockung der Zahl der in Hesepe untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf 550 der Personalbedarf gestiegen ist und daher sogar eine Aufstockung des Personals bzw. die Ausnahme dieses Bereichs von einer Stellenreduzierung erforderlich wäre. Es wird daher bezweifelt, ob die bisher getroffenen flankierenden Maßnahmen ausreichen, um einerseits dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der örtlichen Bevölkerung und andererseits den humanitären Anforderungen der im Lager lebenden Menschen gerecht zu werden. Es wird ein Verlust an Sicherheit für die Bramscherinnen und Bramscher und eine Qualitätsabsenkung in der Zuwendung, Beratung und Betreuung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber befürchtet. Einzig aufgrund eines eventuellen Beitrages zur Haushaltskonsolidierung soll auf Personal mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit vor Ort verzichtet werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie erklärt sich die seinerzeit ins Gespräch gebrachte Reduzierung der Zahl der Stellen von 140 bei den Landesaufnahmestellen? Mit wie vielen Personalstellen sollte die Landesaufnahmestelle Hesepe betroffen sein?

2. Durch welche neuen Erkenntnisse hat sich nunmehr die Reduzierung um 163 Stellen bei den Landesaufnahmestellen ergeben?

3. Welche konkreten Erkenntnisse haben dazu geführt, dass die Landesregierung 31 Stellen bei der Landesaufnahmestelle Hesepe für verzichtbar hält?

4. Welche Aufgaben sollen in Hesepe zu welchen Kosten privatisiert werden?

5. Mit welchen tatsächlichen Kosteneinsparungen rechnet die Landesregierung durch diese Maßnahmen?

6. Zu welchen Zeitpunkten soll jeweils wie viel Personal und in welchem Bereich abgebaut werden?

7. Wo soll dieses Personal künftig eingesetzt werden?

8. Wie viele Personen werden wann in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden?

9. Über welche Altersgrenze denkt die Landesregierung nach?

10. Wie viele Beschäftige im Alter von unter 55 Jahren will die Landesregierung in den Ruhestand versetzen? Wie alt sind diese Beschäftigten jeweils?

11. Wie viele Beschäftige im Alter von ab 55 Jahren will die Landesregierung in den Ruhestand versetzen, und wie alt sind diese Beschäftigten derzeit?

12. Wie viele Personen werden wann von privaten Anbietern übernommen?

13. Welche - über die bisher zugesagten und umgesetzten flankierenden hinausgehenden - Maßnahmen gedenkt die Landesregierung einzuleiten, um nach der Umstrukturierung die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten?

14. Durch welche neuen Maßnahmen will die Landesregierung bei einer derartigen Personalreduzierung verhindern, dass der hohe Qualitätsstandard in der Beratung und Betreuung der Flüchtlinge erhalten bleibt?

15. Was will die Landesregierung unternehmen, um dem selbst gesetzten Ziel der Schaffung einer Vorzeigeeinrichtung zur freiwilligen Rückkehr gerecht zu werden?

16. Wie haben sich die Anreize für eine freiwillige Rückkehr in der Vergangenheit dargestellt, und wie werden sie sich in Zukunft darstellen?

17. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass, um vermehrt Anreize zur freiwilligen Ausreise bieten zu können, auch an die Auflegung eines eigenen Landesprogramms gedacht werden sollte?

18. In welcher Höhe gedenkt die Landesregierung entsprechende Landesmittel für die Forcierung der freiwilligen Rückkehr in die kommenden Haushalte einzustellen?

Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung wurde am 31.10.2003 der Projektauftrag erteilt, einen Vorschlag für die Neuorganisation der Aufnahmereinrichtungen des Landes für Asylbewerber, Spätaussiedler und jüdische Emigranten zu erarbeiten, um die Abläufe und die Wirtschaftlichkeit der Aufnahmeeinrichtungen des Landes zu optimieren.

Im Rahmen des Projektauftrages waren im wesentlichen folgende Vorgaben und Rahmenbedingungen zu beachten:

­ Die Aufgaben der Aufnahmeeinrichtungen waren zukunftsorientiert einer Aufgabenkritik zu unterziehen. Dabei war insbesondere zu überprüfen, ob und welche Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erwägungen gänzlich entfallen, privatisiert oder auf die Kommunen übertragen werden können.

­ Die Aufbau- und Ablauforganisation waren zu untersuchen und Möglichkeiten einer Optimierung aufzuzeigen.

­ Durch den Wegfall von Aufgaben und die Optimierung der Aufgabenwahrnehmung waren mindestens 140 Stellen entbehrlich zu stellen.

Dabei waren folgende Veränderungen im Aufgabenbestand der Erstaufnahmeeinrichtungen zu berücksichtigen:

­ Verlagerung der Zuständigkeit für die Aufnahme jüdischer Emigranten und des Landesübergangswohnheims für Spätaussiedler von der Landesaufnahmestelle Bramsche auf das Grenzdurchgangslager Friedland.

­ Belegung der Landesaufnahmestelle Bramsche ausschließlich mit Asylbewerbern; bei der Aufgabenerfassung waren die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Neuausrichtung der Landesaufnahmestelle einzubeziehen.

­ Verlagerung von Aufgaben im Bereich der Förderung der freiwilligen Rückkehr vom Ministerium für Inneres und Sport auf die Landesaufnahmestelle Bramsche.

­ Die in dem Abschlussbericht der Projektgruppe „Konzentration der Landessozialverwaltung" vorgeschlagene Verlagerung der Zuständigkeit für die Förderung der freiwilligen Rückkehr und die Bildung von Verteilquoten nach dem niedersächsischen Aufnahmegesetz von den Bezirksregierungen auf die Landesaufnahmestelle Bramsche bzw. die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Braunschweig.

Am 19.01.2004 wurde der Projektauftrag erweitert. Ergänzend waren mit Blick auf die bevorstehende Auflösung der Bezirksregierungen und die dort in den Dezernaten 107 und 301 wahrgenommenen Aufgaben noch folgende Änderungen zu berücksichtigen:

­ Übertragung der im Dezernatsteil 301 b wahrgenommenen erstinstanzlichen ausländerrechtlichen Aufgaben der Bezirksregierung Weser-Ems auf die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Oldenburg;

­ Übertragung der im Dezernatsteil 301 b wahrgenommenen erstinstanzlichen ausländerrechtlichen Aufgaben der Bezirksregierung Braunschweig auf die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Braunschweig;

­ Übertragung der im Dezernatsteil 301 b wahrgenommenen erstinstanzlichen ausländerrechtlichen Aufgaben der Bezirksregierungen Hannover und Lüneburg auf die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Braunschweig und Zuordnung dieser Dezernatsteile als deren Außenstellen;

­ Angliederung der Landesaufnahmestelle Bramsche an die ZASt Oldenburg als Außenstelle;

­ Übertragung der Zuständigkeit für die landesweite Durchführung des Programms zur Förderung der Integrationsberatung (Erteilung von Zuwendungsbescheiden) auf die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. In Oldenburg als Vorortaufgabe;

­ Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Förderprogramme für die Integration von Spätaussiedlern und jüdischer Emigranten sowie die Förderung nach § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (Erteilung von Zuwendungsbescheiden) auf das Grenzdurchgangslager Friedland.

Mit dieser Erweiterung des Auftrages war die Auflage verbunden, durch eine Konzentration der Aufgabenwahrnehmung bei den so genannten Querschnittsaufgaben der Aufnahmeeinrichtungen 20 weitere Stellen einzusparen.

Die eingesetzte Lenkungsgruppe und die von ihr eingerichtete Arbeitsgruppe - in beiden waren die Aufnahmeeinrichtungen durch ihre Leiter vertreten - haben den Auftrag unter Berücksichtigung vorstehender Vorgaben abgearbeitet. Hierbei sind auch die Ergebnisse einbezogen worden, die von den maßgeblichen Arbeitsgruppen im Rahmen der Neuausrichtung der LASt Bramsche erzielt worden sind, namentlich zur Kriminalitätslage/zum Sicherheitsempfinden in Bramsche und zur Beratung/Betreuung der in der Einrichtung untergebrachten Personen. Auf dieser Grundlage wurde ein Einsparpotential von 163,42 Stellen ermittelt, davon 86,9 Stellen, die aufgrund Aufgabenwegfall oder Optimierung der Aufgabenwahrnehmung entfallen können, und 76,5 Stellen, die privatisiert werden können. Die Einrichtung in Bramsche ist davon betroffen mit insgesamt 31 Stellen, davon sieben durch Privatisierung.

Die Landesregierung befindet sich derzeit in der Phase, in der die weiteren bzw. abschließenden Überlegungen und Entscheidungen zur Umsetzung der jeweiligen Projekte anstehen. Diese betreffen auch die Fragen des Personalabbaus einschließlich möglicher Versetzungen in den Ruhestand, der Umsetzung von Privatisierungen sowie der durch die einzelnen Maßnahmen zu erzielenden Kosteneinsparungen.