Keine Untertagedeponie für Sondermüll in Stade

Der Landtag stellt, übereinstimmend mit dem veröffentlichten Entwurf für die Fortschreibung des niedersächsischen Sonderabfallwirtschaftsplan 2003 bis 2008 fest,

­ dass in Niedersachsen die Entsorgung von Sonderabfällen durch Verträge der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH mit untertägigen Deponien und Versatzanlagen sowie oberirdischen Sonderabfalldeponien sichergestellt ist,

­ dass die Wirtschaftlichkeit einer neuen Untertagedeponie in Niedersachsen auf Grund der veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten ist und

­ dass somit eine Vergrößerung der Anlagenkapazität nicht erforderlich und unter dem Primat der Abfallvermeidung und -verwertung auch nicht zulässig ist.

Der Landtag lehnt deshalb die Planung der AKZO Nobel Salz GmbH ab, gemeinsam mit der NGS und der BKB AG, vier Kavernen der inzwischen stillgelegten Saline in Stade-Ottenbeck für die untertägige Ablagerung von Sondermüll zu nutzen.

Der Landtag unterstützt die Stadt und den Landkreis Stade in ihrer Ablehnung der Sondermülldeponie, da dieses Projekt

­ in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes mit Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen geplant ist,

­ eine erhebliche Zunahme der gefährlichen Gütertransporte im Stadtgebiet Stade zur Folge hat und

­ mit den städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklungsplänen der Region nicht vereinbar ist,

­ für das bisher erfolgreiche touristische Stadtmarketing einen nicht zu reparierenden Imageschaden verursachen würde.

Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, die künftige Nutzung von vier Kavernen der stillgelegten Saline der AKZO Nobel Salz GmbH in Stade-Ottenbeck als Untertagedeponie für Sondermüll nicht in den Sonderabfallwirtschaftsplan 2003 bis 2008 aufzunehmen.

Begründung:

Zur Zeit befindet sich der Entwurf für die Fortschreibung des Niedersächsischen Sonderabfallwirtschaftsplans 2003 bis 2008 in der Beteiligung. Entsorgungsträger, betroffene Träger öffentlicher Belange, betroffene Gemeinden sowie die anerkannten Umweltschutzverbände können Stellungnahmen abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit der Sommerferien vom 09.07. bis 09.08.2004.

Im veröffentlichten Entwurf ist unter Ziffer 9.3 Endablagerung ausgeführt: „Im Bereich der Endablagerung haben sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Entschei dung des EuGH zum Bergversatz und die von der Bundesregierung erlassene Bergversatzverordnung grundlegend verändert. Die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) hat zusammen mit K & S Entsorgung daraufhin das Projekt einer Untertagedeponie (UTD) in Niedersachen aufgegeben, da die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage nicht mehr gegeben war.

Die Sonderabfalldeponie (SAD) Hoheneggelsen wird Ende 2005 verfüllt sein. Niedersachsen verfügt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über eine öffentlich zugängliche SAD. Trotzdem ist nicht zu erwarten, dass es zu Entsorgungsengpässen kommt, da die NGS als zentrale Stelle für Sonderabfälle über Verträge mit untertägigen Deponien und Versatzanlagen sowie oberirdische SAD, die sich in räumlicher Nähe befinden und derzeit alle nur schwach ausgelastet sind, eine Entsorgung sicherstellen kann."

Unter Ziffer 9 Geplante Beseitigungsanlagen heißt es außerdem: „Da sich gleichzeitig der Entsorgungsmarkt in den letzten 10 Jahren von einem Nachfrage- zu einem Angebotsmarkt entwickelt hat, bestanden für die Zentrale Stelle für Sonderabfälle i. d. R. keine Probleme, den in Niedersachsen angefallenen Sonderabfall einer geeigneten Entsorgung zuzuführen. Eine Vergrößerung der Anlagenkapazität ist daher derzeit nicht erforderlich."

Dieses Ergebnis teilt auch die Geschäftsleitung der NGS in einer Pressemitteilung vom 12.06.2003, in der sie erklärt, „das die verfügbaren Kapazitäten auch langfristig Entsorgungssicherheit für Sonderabfälle - u. a. auch in den vorhandenen Anlagen der K & S - Gruppe bieten".

Am 01.07.2004 beantragt allerdings die NGS den letzten Satz der Ziffer 9.3. zu streichen. Statt dessen soll die künftige Nutzung der vier ausgesolten Salzkavernen der AKZO Nobel Salz GmbH in Stade-Ottenbeck als UTD für Sondermüll in den Sonderabfallwirtschaftsplan aufgenommen werden.

Das steht im eklatanten Widerspruch zu den bisherigen Aussagen im Sonderabfallwirtschaftsplan.

Die mangelnde Auslastung und der damit verbundene Preisverfall der bestehenden Entsorgungsanlagen für die Endablagerung von Sondermüll ist Fakt und wirkt schon heute dem Vorrang von Abfallvermeidung und -verwertung entgegen. Weitere Kapazitätserhöhungen würden diese Situation untragbar verschärfen.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Stade hat mit seiner Stellungnahme vom 26.07.2004 dieses Ansinnen vor allem aus Gründen des Städtebaus und der Wirtschaftsentwicklung abgelehnt. Er verweist auf die abweichenden Planungen der Stadt, auf die unmittelbare Nähe des Wohngebietes, von Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen, auf zusätzliche Verkehrsbelastungen und nicht zuletzt auf einen beträchtlichen Imageschaden für die Stadt und die Region. Auch die rechtliche Zulassung, die Wirtschaftlichkeit und der Bedarf für eine solche Anlage werden in Frage gestellt.