Schule
An folgenden Standorten wurde auf Antrag des Schulträgers eine Realschule um einen Hauptschulzweig erweitert:
1. Landkreis Aurich, Dornum: Haupt- und Realschule
2. Landkreis Cloppenburg, Cloppenburg: Pingel-Anton Haupt- und Realschule
An folgenden Standorten wurden auf Antrag des Schulträgers zusammengefasste Haupt- und Realschulen getrennt:
1. Landkreis Gifhorn, Rühen/Brome: Haupt- und Realschule
2. Landkreis Gifhorn, Meinersen: Haupt- und Realschule Neugründung zusammengefasster Haupt- und Realschulen:
1. Landkreis Peine, Stadt Peine: Haupt- und Realschule Bodenstedt/Wilhelm
2. Landkreis Leer, Ostrhauderfehn: Haupt- und Realschule Ostrhauderfehn. Folgenden Schulträgern wurden Anträge auf Veränderung der örtlichen Schulstruktur abgelehnt: Regierungsbezirk Hannover Region Hannover, Stadt Burgdorf, Schulzentrum Südstadt: Errichtung einer zweiten Realschule durch Teilung Begründung: Kein schulisches Bedürfnis, da die Entwicklung der Schülerzahlen rückläufig ist.
Regierungsbezirk Lüneburg
1. Landkreis Osterholz-Scharmbeck: Umwandlung der Außenstelle Ritterhude in ein eigenständiges Gymnasium für den Sekundarbereich I Begründung: Kein schulisches Bedürfnis, da die Mindestzügigkeit weder mittel- noch langfristig gesichert wäre.
2. Landkreis Soltau-Fallingbostel, Bad Fallingbostel: Errichtung eines Gymnasiums Begründung: Kein schulisches Bedürfnis, da die Mindestzügigkeit weder mittel- noch langfristig gesichert wäre.
Regierungsbezirk Braunschweig
1. Landkreis Gifhorn, Stadt Gifhorn: Errichtung einer dritten Realschule Begründung: Kein schulisches Bedürfnis, da die Entwicklung der Schülerzahlen eine Beschulung an den vorhandenen Realschulen rechtfertigt.
2. Landkreis Gifhorn, Samtgemeinde Papenteich: Errichtung eines Realschulzweiges an der Hauptschule Groß Schwülper Begründung: Kein schulisches Bedürfnis, da die geringen Schülerzahlen die Maßnahme nicht rechtfertigen.
3. Landkreis Helmstedt, Königslutter a.E.: Errichtung einer Außenstelle des Gymnasiums AnnaSophianeum Schöningen Begründung: Kein schulisches Bedürfnis, da weder die Schülerzahlentwicklung noch akute Raumprobleme die Maßnahme rechtfertigen.
4. Landkreis Peine, Stadt Peine: Errichtung eines Realschulzweiges an der Hauptschule Burgschule Begründung: Kein schulisches Bedürfnis, da die Schülerzahlen die Maßnahme nicht rechtfertigen.
5. Landkreis Göttingen, Rosdorf: Errichtung eines Realschulzweiges an der Anne-FrankHauptschule Begründung: Kein schulisches Bedürfnis, da die Mindestzügigkeit nicht gesichert wäre, zudem wären negative Auswirkungen auf Haupt- und Realschule in Groß Schneen zu erwarten.
Regierungsbezirk Weser-Ems
1. Landkreis Osnabrück, Samtgemeinde Bohmte: Errichtung eines Realschulzweiges an der Hauptschule in Hunteburg Begründung: Kein schulisches Bedürfnis, da auch bei Festlegung eines Schulbezirks die
- rückläufigen - Schülerzahlen keinen Realschulzweig rechtfertigen würden.
2. Landkreis Leer, Insel Borkum: Errichtung eines Gymnasium für den Sekundarbereich I Begründung: Kein schulisches Bedürfnis, da die Mindestzügigkeit nicht erfüllt werden würde.
Für Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung wird der Haupt- und Realschule ein besonderes Förderbudget zugewiesen.
Zu 11: An folgenden Standorten ist auf Antrag des Schulträgers ein Gymnasium für die Schuljahrgänge 5 bis 10 errichtet worden:
1. Landkreis Harburg: Winsen-Roydorf
2. Landkreis Peine: Vechelde
3. Landkreis Stade: Harsefeld
4. Landkreis Verden: Achim II
An folgenden Standorten sind gymnasiale Oberstufen genehmigt worden:
1. Landkreis Osterholz-Scharnbeck: IGS Osterholz
2. Landkreis Rotenburg: KGS Tarmstedt
3. Landkreis Stade: Buxtehude, Gymnasium Süd
Zu 12.
Es wurden insgesamt 231 Außenstellen von bestehenden Schulen eingerichtet. Die nach Standorten und Schulformen differenzierte Aufstellung ist in Anlage 2 wiedergegeben.
Zu 13: An folgenden Standorten ist es im Rahmen der Schulstrukturreform an Schulen bzw. Schulzweigen zum Teil in einzelnen Jahrgängen zur Einzügigkeit im 5. bis 7.